Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Militärvereine; Militärversorgung; Militärverwaltung; Militärveterinärwesen

625

Militärvereine - Militärveterinärwesen.

Pensionen von 2000-250 Lire. - 12) Schwedischer M., s. Schwertorden. - 13) Spanischer M., s. Ferdinandsorden. - 14) Spanischer M., von der Königin Isabella II. 3. Aug. 1864 für Offiziere in vier Klassen gestiftet, und zwar 1. Klasse: vom Kadetten bis Hauptmann; 2. Klasse: vom Kommandeur bis Oberst; 3. Klasse: vom Generalmajor bis Generalkapitän; 4. Klasse: für die letztern bei besonderer Auszeichnung. Die Dekoration besteht in einem einfachen Kreuz aus vier Balken mit dem königlichen Wappenschild in der Mitte und der goldenen Krone darüber, unter welcher der Feldzug genannt ist. Das Kreuz ist rot für kriegerische, weiß für andre Verdienste, das Band im erstern Fall rot mit weißem Streifen in der Mitte, im letztern umgekehrt. Die 2. Klasse hat einen Stern von brillantiertem Silber mit dem Kreuz in der Mitte, die 3. Klasse einen goldenen Stern. Der Orden kann wiederholt und dann mit Nüancierung der Dekoration verliehen werden. Der M. für Verdienste zur See hat dieselbe Dekoration, nur sind die Kreuzarme ungleich, und in der Mitte befindet sich ein Anker; das Band ist rot und in der Mitte gelb. Er wurde 1866 gestiftet. - 15) Toscanischer M., vom Großherzog Leopold II. 1853 gestiftet, hatte drei Klassen, und die Dekoration bestand in einem goldenen, weiß emaillierten, fünfarmigen Kreuz, das auf einem Kranz lag und von einer Krone überragt war. In der Mitte befand sich auf weißem Grunde die Chiffer L. II., um welche in blauem Ring: "Al merito militare" stand. Das Band war rot und schwarz. Die 1. Klasse verlieh den erblichen Adel. Der Orden ist seit 1859 aufgehoben. - 16) Württembergischer M., von Herzog Karl unter dem Namen Ordre militaire de St.-Charles 1759 gestiftet, nach Erneuerungen von 1799 sowie 1806 durch König Wilhelm 1818 mit den jetzigen Statuten versehen und 1870 hinsichtlich seiner Form umgeändert. Der Orden hat jetzt drei Grade: Großkreuze, Komture und Ritter, mit denen sämtlich der Personaladel und Präbenden verbunden sind: 2 Großkreuze zu 2000 Gulden, 4 Komture zu 1200, 12 zu 1000 und 52 Ritter zu 300 Guld. Die an dunkelblauem Band, von den Großkreuzen und Komturen am Hals, von den Rittern im Knopfloch getragene Dekoration besteht in einem goldenen achteckigen, weiß emaillierten Kreuz mit Zinkenkrone und weißem Mittelschild, auf dessen Avers in Gold: "Furchtlos und trew", auf dem Revers ein verschlungenes K und R mit der gleichen Umschrift steht. Die Großkreuze haben noch einen achteckigen silbernen Stern mit dem Mittelschild des Kreuzes.

Militärvereine, s. Kriegervereine.

Militärversorgung (Versorgung der Militärpersonen), die gesetzliche Pflicht der Staaten, zum Weiterdienen unfähigen Militärpersonen die Mittel zu ihrer Existenz direkt oder indirekt zu gewähren. Die M. besteht in einer Pension (s. d.), Aufnahme in ein Invalidenhaus (s. Invaliden) oder in Erteilung der Berechtigung zur Anstellung im Zivildienst. Offizieren wird nach zwölfjähriger Dienstzeit bei ihrer Verabschiedung der Anspruch auf Zivilanstellung (Postfach, Strafanstalten etc.) unter Umständen zugestanden; Unteroffiziere erhalten, wenn sie durch Dienstbeschädigung oder wenn sie nach achtjähriger Dienstzeit ganz invalid geworden sind, oder nach zwölfjähriger Dienstzeit (wobei die Kriegsjahre nicht mitzählen) bei guter Führung einen Zivilversorgungsschein und hierdurch die Aussicht auf Anstellung im Zivildienst als Militäranwärter; Wahl und Suchen der Stelle und Bewerbung um dieselbe ist Sache der Anwärter. Mit Annahme der Stelle erlischt die Pension. Der Anstellung geht eine sechs- bis neunmonatliche Probedienstleistung voraus, zu der die Anwärter vom Truppenteil kommandiert werden. Die Behörden sind gesetzlich zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichtet. Die für Militäranwärter vakant werdenden Stellen sind provinzweise den Generalkommandos anzumelden, welche sie periodisch durch die Vakanzenlisten zur Kenntnis der Anstellungsberechtigten bringen. Vgl. Liebau, Die Zivilversorgung der Militäranwärter (Berl. 1887). Dem Beispiel Preußens in der Versorgung der Militärpersonen sind Frankreich, Österreich, Italien und Rußland gefolgt.

Militärverwaltung, Gesamtname für diejenigen Militärbehörden, welche die wirtschaftlichen (ökonomischen) Angelegenheiten der Truppen, also deren Besoldung, Ausrüstung, Verpflegung und Unterbringung etc., leiten. Die oberste Behörde für die M. ist in Deutschland das Kriegsministerium, die Intendanturen (s. d.) sind dem Militärökonomiedepartement unterstellt. Die Verwaltung der Waffen, der Munition und des Artilleriematerials ressortiert von der Artillerieabteilung des Allgemeinen Kriegsdepartements, welcher als ausführende Organe die Artilleriedepots unterstellt sind; Zwischeninstanz sind die vier Artilleriedepotinspektionen. Die fortifikatorischen Streitmittel werden von den "Fortifikationen" der Festungen und von den Festungsbaudirektionen der Küstenplätze verwaltet, welche von der Ingenieurabteilung des Allgemeinen Kriegsdepartements ressortieren; Zwischeninstanz sind die neun Festungsinspektionen. - Die Verwaltung des Trainmaterials (Ausrüstung der Proviant-, Feldbäckerei- und Fuhrparkskolonnen, der Feldlazarette und Sanitätsdetachements) wird geleitet durch die Traininspektion, deren ausführende Organe die Traindepots (eins pro Armeekorps) sind. Die oberste Geldzahlungsstelle ist die Generalmilitärkasse in Berlin. Die Remontierung verwaltet die Abteilung für das Remontewesen wie die Militärmedizinalabteilung die Medizinalangelegenheiten. Vgl. de l'Homme de Courbière, Grundzüge der deutschen M. (Berl. 1882); v. Richthofen, Haushalt der Kriegsheere (das. 1839); Neumann, Volkswirtschaftslehre mit besonderer Anwendung auf Heerwesen und M. (Wien 1873).

Militärveterinärwesen umfaßt den roßärztlichen Dienst im Heer, die Ausbildung der Roßärzte, die Lehrschmieden und den Hufbeschlag, für das deutsche Heer geregelt durch die "Bestimmungen über das M." vom 15. Jan. 1874. Ein Inspekteur für das M. ist direkt dem Kriegsministerium untergeordnet. Korpsroßärzte bei den Generalkommandos, Oberroßärzte bei den Kavallerieregimentern und Feldartilleriebrigaden, Roßärzte und Unterroßärzte (letztere beiden im Rang der Feldwebel, resp. Vizefeldwebel) bei den Eskadrons, Feldartillerieabteilungen, reitenden Batterien und dem Train überwachen und besorgen direkt den Dienst bei den Truppen. Die Ausbildung des Personals erfolgt auf der Militärroßarztschule zu Berlin, für welche die Eleven die wissenschaftliche Ausbildung von Einjährig-Freiwilligen besitzen, den Hufbeschlag erlernt und ein Jahr bei der Kavallerie, Artillerie oder dem Train gedient haben müssen. Am 1. Nov. des Aufnahmejahrs dürfen sie das 24. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Vor Zulassung zur Schule machen die Ende Januar Angemeldeten einen sechsmonatlichen Kursus bei der Lehrschmiede in Berlin durch, während der Kursus auf der Schule Mitte Oktober beginnt. Die Prüfung zum Tierarzt wird nach Maßgabe des