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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Minnigerode - Minotauros.

Minnigerode, Wilhelm, Baron von, Abgeordneter, geb. 28. Nov. 1840 zu Braunschweig, besuchte das dortige Gymnasium, dann die Ritterakademie in Brandenburg, trat nach Ablegung des Abiturientenexamens in die Gardekavallerie zu Berlin ein, schied aber, nachdem er vier Jahre aktiver Offizier gewesen, 1865 aus der Armee aus, um die Bewirtschaftung seiner Güter in Ostpreußen zu übernehmen. Die Kriege von 1866 und 1870 machte er als Reserveoffizier im Regiment der Garde du Korps mit. Seit 1871 gehörte er als konservativer Abgeordneter mit kurzer Unterbrechung dem Reichstag und dem preußischen Abgeordnetenhaus an, schwang sich allmählich zu einem der Führer der streng (deutsch-) konservativen Partei empor und ward zum Mitglied des Staatsrats ernannt, verzichtete aber 1884 auf eine Neuwahl in den Reichstag.

Mino da Fiesole, ital. Bildhauer, s. Fiesole 2).

Minofor, s. v. w. Britanniametall.

Minor (lat.), kleiner, minder (Gegensatz: major).

Minorāt (neulat.), im Gegensatz des Majorats (s. d.) diejenige Art der deutschrechtlichen Erbfolge, wonach immer der jüngste der Familie oder ein Glied der jüngsten Linie des Hauses nach einer festgesetzten Ordnung als Erbe eintritt, und welche namentlich bei Bauerngütern vorkommt (s. Bauerngut, S. 470).

Minórca, Insel, s. Menorca.

Minōre (ital., franz. mineur, "kleiner"), Bezeichnung jedes Intervalls, das im Deutschen "klein" heißt; sodann wegen der für sie charakteristischen kleinen Terz die Molltonart. M. tritt oft auf als Überschrift eines Zwischensätzchens (Trio) in Märschen, Tänzen etc., wenn dasselbe in Moll steht, der Hauptteil dagegen in Dur. Vgl. Maggiore.

Minorennität (v. lat. minor aetas), s. v. w. Minderjährigkeit; s. Alter, S. 419.

Minōres ordĭnes (lat.), in der katholischen Kirche die vier untersten geistlichen Rangstufen, deren Mitglieder Kandidaten des geistlichen Ministeriums sind.

Minorĭtät (neulat.), Minderzahl, die bei einer Abstimmung oder Wahl sich ergebende Minderheit der Stimmen, im Gegensatz zur Stimmenmehrheit oder Majorität (s. d.). M. ist auch die Bezeichnung für diejenigen, welche bei der Abstimmung in der Minderzahl bleiben, wie man denn z. B. von einem Abgeordneten sagt, er habe mit der M. gestimmt. Minoritätsvotum, Begründung einer Ansicht, welche in der Minderheit geblieben; Minoritätspartei, diejenige Partei, welche sich in einer politischen Körperschaft einer ständigen Mehrheit gegenüber befindet und daher meistens überstimmt wird. Minoritätspolitik, das politische Verhalten der Minderheit in einer parlamentarischen Versammlung. Eine ausgesprochene und entschiedene Minoritätspolitik pflegt sich den Regierungsvorlagen wenn nicht prinzipiell ablehnend, so doch jedenfalls nicht entgegenkommend zu verhalten.

Minoríten (Minores fratres, Mindere Brüder) war ursprünglich Selbstbezeichnung aller Franziskaner (s. d.); später trugen die grau gekleideten jenen, die braun gekleideten diesen Namen. Die Streitigkeiten über die Auslegung der Ordensregel, die strengere oder freiere Auffassung derselben, gaben gleich von Anfang Anlaß zu mannigfachen Parteiungen; der laxern Partei des Elias traten in Italien die Cäsarianer und Cölestiner-Eremiten (nicht zu verwechseln mit den Cölestinern), in Frankreich die M. von Narbonne und überhaupt die Spiritualen entgegen; diese wurden als ketzerisch unterdrückt, während die Clareniner (s. d.) sich länger hielten, aber auch prinziploser schwankten zwischen den Konventualen und Observanten. Vgl. K. Müller, Die Anfänge des Minoritenordens (Freiburg 1885).

Minos, zwei sagenhafte Könige von Kreta, von denen der eine, M. I., Sohn des Zeus und der Europa, Vater der Ariadne, Bruder des Rhadamanthys und Sarpedon, nach seinem Tod mit Äakos und Rhadamanthys wegen seiner Gerechtigkeit Richter der Unterwelt wurde. M. II., Enkel des vorigen, Sohn des Lykastos und der Ida, Gemahl der Pasiphae und Vater des Androgeos, Deukalion, Glaukos, der Phädra etc., herrschte nach der Sage neun Jahre über Kreta und gab die berühmte Minoische Gesetzgebung, in der ihn Zeus alle neun Jahre in einer heiligen Höhle unterrichtete. Auch soll er die erste bedeutende Seemacht geschaffen haben. Erst die alexandrinische Sage macht ihn zum grausamen Tyrannen. Als sein Sohn Androgeos vom attischen König Ägeus gegen den marathonischen Stier geschickt und von diesem getötet worden war, überzog M. Attika mit Krieg und eroberte Athen, das sich durch einen jährlich (oder alle neun Jahre) zu entrichtenden Tribut von sieben Jünglingen und sieben Jungfrauen löste (vgl. Minotauros). Seinen Tod soll M. bei Verfolgung des Dädalos in Sizilien im Bade durch die Töchter des Königs Kokalos oder durch diesen selbst gefunden haben. Homer und Hesiod kennen nur Einen M., den Herrscher zu Knosos, Sohn und Freund des Zeus; erst die spätere Zeit nahm jenen zweiten an. Vgl. Benfey, Hermes, M., Tartaros (Götting. 1877).

Minŏtauros ("Stier-Minos"), das Ungeheuer mit menschlichem Körper und Stierkopf, das nach dem Mythus aus der unnatürlichen Liebe der Pasiphae, Gemahlin des Minos, zu dem von Poseidon dem letztern gesandten schneeweißen Stier entsprungen war. Minos sperrte ihn in das von Dädalos erbaute knosische Labyrinth, wo ihm Verbrecher und auch die von Athen als Tribut zugesandten Jünglinge und Jungfrauen vorgeworfen wurden, bis end-^[folgende Seite]

^[Abb.: Theseus und Minotauros (Rom, Villa Albani).]