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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Mittelmark - Mittermaier.

Mittelmark, Teil der ehemaligen Kurmark Brandenburg, zwischen der Priegnitz, dem Herzogtum Magdeburg, dem sächsischen Kurkreis, der Niederlausitz, Neumark, Ukermark und Mecklenburg-Strelitz, 12,650 qkm (230 QM.) groß mit ca. 560,000 Einw., gehört jetzt mit Ausnahme des Kreises Lebus, der an Frankfurt kam, zum Regierungsbezirk Potsdam. Nachdem schon Markgraf Albrecht der Bär 1150 den westlichen Teil dieses Gebiets vom Wendenfürsten Pribislaw geerbt hatte, erwarben im 13. Jahrh. die Markgrafen Johann I. und Otto III. den östlichen Teil bis zur Oder, nämlich die Länder Barnim, Teltow und Lebus. Im Gegensatz zu der jenseit der Elbe gelegenen Altmark wurde dieses Land zunächst Neumark, seit dem 15. Jahrh. aber M. genannt, während der Name "Neumark" auf das märkische Gebiet am rechten Oderufer überging, das man bisher als "Land über Oder" bezeichnet hatte. Vgl. Brandenburg mit Karte.

Mittelmeer, s. v. w. Mittelländisches Meer.

Mittelpunkt, in der Geometrie s. v. w. Zentrum; in der Mechanik M. der Anziehung, der Sitz der anziehenden Kraft (z. B. für das Planetensystem die Sonne); M. des Gleichgewichts (oder der Kräfte), der Punkt, welcher unterstützt werden muß, um ein System von Körpern, auf welche Kräfte wirken, im Gleichgewicht zu erhalten; M. der Masse, Trägheit oder Schwere, s. v. w. Schwerpunkt; M. des Schwunges, der Punkt eines zusammengesetzten Pendels, in welchem die ganze schwere Masse desselben vereinigt gedacht werden kann; M. des Stoßes, der Punkt, in welchem die ganze Wirkung des Stoßes, den ein Körper von einem andern erhält, vereinigt ist. In der Physik heißt phonischer M. der Punkt, an welchem ein mehrsilbiges Echo von dem Rufenden am besten gehört wird, optischer M., der in der Mitte der Hohlspiegel- oder Linsenfläche gelegene Punkt.

Mittelpunktsgleichung, s. v. w. Gleichung des Mittelpunktes (s. d.).

Mittelschlächtig heißen Wasserräder, bei denen das Wasser in die in der Mitte der Höhe liegenden Schaufeln eintritt.

Mittelschulen, nach dem in Preußen eingeführten Sprachgebrauch gehobene Volksschulen, die, ohne zu den höhern Lehranstalten zu gehören, doch über den Bildungskreis der Volksschule hinausgehen. Für derartige Schulen hat in Preußen der Minister Falk 15. Okt. 1872 einen Lehrplan und gleichzeitig für die Lehrer an denselben eine besondere Prüfungsordnung erlassen (s. Lehramtsprüfungen). Doch findet noch immer große Mannigfaltigkeit in der Einrichtung derartiger Schulen statt, da viele derselben in der Weise mit städtischen Volksschulen verflochten sind, daß nur die Oberklassen dem Lehrplan der M. folgen oder neben den Oberklassen der Volksschulen Parallelklassen dem besondern Zweck der M., Vorbereitung für die feinern Handwerke, dienen. Vgl. Bartholomäus, Die Mittelschule in ihrem Verhältnis zur Volksschule (Gotha 1887); "Die Mittelschule", Zeitschrift (hrsg. von Umhöfer, Halle 1887 ff.). - In Österreich-Ungarn und Süddeutschland versteht man unter M. die höhern, zwischen Volksschule und Hochschule in der Mitte stehenden Lehranstalten: Gymnasien, Realgymnasien, Oberreal- u. Realschulen.

Mittelstimmen, im musikal. Satz die Stimmen zwischen der obersten (Oberstimme) und tiefsten (Baß); sie sind beim schlichten harmonischen Satz reich an Bindungen und bewegungsarm, und die Aufgabe der Schule ist es, diese Mängel zu beseitigen und auch ihnen Leben und melodischen Fluß zu geben.

Mittelwaldbetrieb, forstliche Betriebsart, Verbindung von Femelwald und Niederwald mit Überhaltholz (Oberholz) für Baumholzerziehung in Femelwaldform und mit Stockausschlagholz (Schlagholz) in Niederwaldform auf einer und derselben Schlagfläche; alter, bereits im 16. Jahrh. geregelter Betrieb. Von beschränkter Ausdehnung in Deutschland, sehr verbreitet in Frankreich. Der größte Teil der deutschen Mittelwaldungen ist im Lauf des 19. Jahrh. in Hochwald umgewandelt. Oberholz heißt das ein oder mehrere Male übergehaltene Holz, und zwar das einmal übergehaltene Holz Laßwedel, das zweimal übergehaltene Holz Oberständer. Das Schlagholz bildet gemeinschaftlich mit dem Oberholznachwuchs das Unterholz. M. ist nur auf gutem Boden vorteilhaft, liefert dort aber eine hohe Rente.

Mittelwalde, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Breslau, Kreis Habelschwerdt, an der Neiße, Knotenpunkt der Linien Breslau-M. der Preußischen Staatsbahn und Chlumetz-M. der Österreichischen Nordwestbahn, 429 m ü. M., hat ein altes und ein neues Schloß, 2 kath. Kirchen, ein Amtsgericht, ein preußisches und ein österreichisches Hauptzollamt, Gardinen- und Leinenfabrikation und (1885) 2682 meist kath. Einwohner.

Mittelwort, s. Partizip.

Mittelzähne, s. v. w. Schneidezähne, s. Zähne.

Mittelzeitig, s. v. w. Anceps (s. d.).

Mittelzell, 1) Abtei, s. Reichenau. - 2) Ort, s. Zell am Main.

Mittenwald, Marktflecken im bayr. Regierungsbezirk Oberbayern, Bezirksamt Werdenfels, an der Isar, 920 m ü. M., hat eine Geigenbauschule, Fabrikation von Saiteninstrumenten mit starkem Export nach überseeischen Ländern, Bergbau auf Blei und Zink, Holzhandel und Flößerei und (1885) 1780 kath. Einwohner. M. war im Mittelalter eine wichtige Zwischenstation für den Handel zwischen Augsburg und Bozen. Im S. liegt auf der Grenze gegen Tirol der berühmte Engpaß von Scharnitz, im W. das Wetterstein-, im O. das Karwändelgebirge. M. wird von Fremden im Sommer stark besucht. Vgl. Baader, Chronik des Marktes M. (Nördling. 1880).

Mittenwalde, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Potsdam, Kreis Teltow, an der Notte, hat ein Amtsgericht, Schiffahrt und (1885) 2618 evang. Einwohner. Hier 1240 Sieg des Markgrafen Otto III. von Brandenburg über den Markgrafen Heinrich den Erlauchten von Meißen.

Mitterbad, s. Ultenthal.

Mitterburg, Stadt, s. Pisino.

Mitterfels, Flecken im bayr. Regierungsbezirk Niederbayern, Bezirksamt Bogen, hat ein Bergschloß, ein Amtsgericht und (1885) 386 kath. Einwohner.

Mittermaier, Karl Joseph Anton, ausgezeichneter Rechtslehrer, geb. 5. Aug. 1787 zu München, studierte in Landshut und Heidelberg, habilitierte sich 1809 als Privatdozent in Landshut, wurde 1811 daselbst außerordentlicher Professor, folgte 1819 einem Ruf nach Bonn und 1821 nach Heidelberg. 1831 wurde er von Bruchsal in die badische Ständeversammlung gewählt und galt seitdem als einer der Hauptvertreter des gemäßigten Liberalismus. Zu seinen Motionen gehören die Anträge auf Trennung der Justiz und Verwaltung, auf einen von allen Staatsangehörigen zu leistenden Verfassungseid, auf Einführung einer neuen Zivilprozeßordnung mit Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens, auf Preßfreiheit, Geschwornengerichte, Reform des Gefängniswesens, humane Strafen, Abschaffung der Todesstrafe, die er zuerst verteidigte, auf Selbstän-^[folgende Seite]