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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Oldenbarneveldt; Oldenburg

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Oldenbarneveldt - Oldenburg (Großherzogtum).

Oldenbarneveldt (Barneveld), Johan van, Ratspensionär von Holland, das Haupt der republikanischen Partei, geb. 25. Sept. 1547 zu Amersfoort in der Provinz Utrecht aus einem angesehenen Geschlecht, empfing eine ausgezeichnete Bildung an deutschen, französischen und italienischen Hochschulen, nahm am Unabhängigkeitskampf seines Vaterlandes gegen Spanien rühmlichen Anteil, wurde 1577 zum Pensionär (Stadtschreiber) von Rotterdam erwählt und gehörte zu den vertrautesten Freunden und Räten Wilhelms von Oranien. Nach dessen Ermordung 1584 spornte er seine Landsleute zur kräftigen Fortsetzung des Widerstandes an und stand an der Spitze der Gesandtschaften, welche Elisabeth von England und Heinrich III. von Frankreich die Souveränität der Niederlande anboten. Als Moritz von Nassau auf seinen Betrieb zum Statthalter ernannt worden, nahm O. selbst 1586 die Würde eines Landesadvokaten oder Ratspensionärs von Holland an und ward damit leitender Minister der dominierenden Provinz Holland und also der jungen niederländischen Republik selbst. Mit bewundernswerter Umsicht und Thätigkeit und doch in bescheidener Zurückhaltung führte er die schwierigen Geschäfte des Staats in den Finanzen, auswärtigen und Kolonialangelegenheiten und wurde der zweite Stifter des neuen, blühenden Gemeinwesens. Er stand an der Spitze der republikanischen Partei, welche in den patrizischen Magistraten der holländischen Städte ihre Hauptstütze hatte, und bewirkte einerseits 1609 den Abschluß des zweijährigen Waffenstillstandes mit Spanien, anderseits trat er den religiösen Streitigkeiten der Arminianer (s. d.) und Gomaristen mit der vollen Staatssouveränität Hollands gegenüber. Hierdurch geriet er in Streit mit den Generalstaaten und der Volksmeinung, welche seinen religiösen Indifferentismus mißbilligten und die Entscheidung der Frage einer von O. abgelehnten Synode überweisen wollten. Hartnäckig setzte O., auf sein formales Recht gestützt, an der Spitze der Staaten von Holland seinen Widerstand gegen die Generalstaaten, denen sich auch der Statthalter, Prinz Moritz, anschloß, fort, bis er 28. Aug. 1618 auf deren Befehl verhaftet und 7. März 1619 vor eine spezielle Kommission von 24 Richtern, sämtlich erbitterten Feinden, gestellt wurde, welche ihn trotz seiner glänzenden Verteidigung wegen Störung der Religion zum Tod verurteilten. Da O. und seine Angehörigen jedes Gnadengesuch ablehnten, ward er 13. Mai 1619 im Haag enthauptet. - Seine beiden Söhne Wilhelm und René van O., welche beim Tod ihres Vaters ihrer Ämter für verlustig erklärt wurden, verbanden sich insgeheim mit den Arminianern, um den Sturz ihres Vaters zu rächen; ja, Wilhelm verschwor sich sogar gegen das Leben des Statthalters, wovon ihm René vergeblich abzuraten suchte, der nur die Entsetzung desselben wünschte. Ihr Plan ward aber entdeckt und René gefänglich eingezogen und 1623 enthauptet, während der ältere Bruder entkam. Vgl. Deventer, Gedenkstukken van J. v. O. (Haag 1860-65, 3 Bde.); Motley, Life and death of John of Barneveld (das. 1873, 2 Bde.); Groen van Prinsterer, Maurice et Barnevelt (Utrecht 1875).

Oldenburg (hierzu Karte "Oldenburg"), zum Deutschen Reiche gehöriges Großherzogtum, besteht aus drei gesonderten Gebieten: dem an der Nordsee, der untern Weser und der Hunte liegenden Herzogtum O., dem im östlichen Holstein belegenen Fürstentum Lübeck und dem Fürstentum Birkenfeld am südöstlichen Abhang des Hunsrück. Das Haupt- und Stammland, das Herzogtum O., erstreckt sich zwischen 52° 29'-53° 44' nördl. Br. und 7° 37'-8° 37' östl. L. v. Gr., wird von der Nordsee, welche an den Mündungen der Jade und Weser zwei Meerbusen bildet und die kleine Insel Wangeroog umgibt, der preußischen Provinz Hannover und dem Gebiet der Hansestadt Bremen begrenzt. Zu ihm gehört seiner natürlichen Lage und Beschaffenheit nach das an Preußen abgetretene Gebiet von Wilhelmshaven (s. d.); das Fürstentum Lübeck mit der Hauptstadt Eutin liegt in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein zwischen dem Plöner See und der Ostsee und ist 1866 durch das von Preußen abgetretene holsteinische Amt Ahrensböck abgerundet; das Fürstentum Birkenfeld wird ganz von der preußischen Rheinprovinz umschlossen.

[Bodenbeschaffenheit.] Das Herzogtum O. und das Fürstentum Lübeck gehören der norddeutschen Tiefebene an; das Fürstentum Birkenfeld ist bergig. Das Hauptland wird nur im S. von einigen Hügelketten durchzogen, von denen die Dammerberge sich bis 85 m ü. M. erheben. Das sonst ebene Land besteht meist aus Geestland (Heide-, Sand- und Moorboden) und, besonders an der Jade und Weser, aus fettem Marschboden. Vor den Marschen dehnt sich ein nur durch die Strommündungen und die Betten der Küstenflüßchen durchbrochener Landstrich, Watt oder Plate genannt, aus, welcher von der Flut größtenteils überspült, bei tiefer Ebbe aber teilweise trocken gelegt wird. Künstliche Uferbauten, die sogen. Deiche, welche sich auch landeinwärts längs der Flüsse hinaufziehen, schützen die Marschen vor Überflutung. Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit des Fürstentums Lübeck und Birkenfeld verweisen wir auf die betreffenden Artikel. Das Hauptland ist gut bewässert. Die Weser, Grenzfluß gegen Bremen und Hannover (an dessen rechtem Ufer nur das kleine Amt Landwührden liegt), von Brake an für große Seeschiffe fahrbar, empfängt in O. die schiffbare Hunte, unter deren Zuflüssen die ebenfalls schiffbare Ollen und die Lethe die bedeutendsten sind. Die Hase und die Leda münden in die Ems. Unter mehreren kleinen Küstenflüssen, welche durch in den Deichen befindliche Entwässerungsschleusen (Siele) in das Meer abfließen, ist die Jade der bedeutendste. Zahlreiche Kanäle dienen zur Entwässerung, zum geringen Teil auch zur Bewässerung des Landes sowie zur Schiffahrt. Unter den letztern verspricht von besonderer Bedeutung für die Aufschließung der binnenländischen Moore der freilich noch längere Zeit zu seiner Herstellung erfordernde Hunte-Emskanal zu werden. Die in Kanäle umgeschaffenen Küstenflüsse heißen Tiefe oder Sieltiefe. Das Fürstentum Lübeck wird von der Trave berührt, welche aus demselben die Schwartau empfängt, während die zahlreiche Seen durchlaufene Schwentine in den Kieler Meerbusen mündet. Das Fürstentum Birkenfeld hat die Quellen der Nahe. Von Seen sind in O. hervorzuheben: der Dümmersee an der südöstlichen Grenze des Landes, 5,75 km lang, 3,25 km breit, von der Hunte durchflossen; das Zwischenahner Meer, nordwestlich von der Stadt O., 3 km lang, fast 2 km breit, und das sogen. Große Meer. Reicher an Seen ist das Fürstentum Lübeck, wo der Plöner, Eutiner, Diek- und Kellersee hervorzuheben sind. Das Klima des Herzogtums ist gemäßigt und feucht; das ebene und waldarme Land ist den Stürmen sehr ausgesetzt. Die Feuchtigkeit bewirkt, daß Graswuchs und Laub im Herbst auffallend lange frisch bleiben, hat aber in den niedrig gelegenen Marschen mit ihren zahlreichen, träge fließenden Wasserzügen vielfach Wechselfieber