Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

317

Prärogative - Praslin.

ben, in welchem Bäume keine Wurzel fassen können, erklärt Lesquereux denselben durch den Säuregehalt des in Humus umgewandelten Torfbodens, und J. D. Dana sucht den Grund in klimatischen Bedingungen, vornehmlich in dem Mangel an Feuchtigkeit. So viel steht indes fest, daß die in den Präriestaaten angelegten Baumpflanzungen kräftig gedeihen. Vgl. R. v. Schlagintweit, Die P. des amerikanischen Westens (Leipz. 1876).

Prärogative (Prärogativ, lat.), Vorzug, Vorrecht, namentlich der Inbegriff der Vorrechte des Monarchen, insbesondere derjenigen monarchischen Rechte, in Ansehung deren den Ständen ein Mitwirkungsrecht nicht zusteht. Im engern und eigentlichen Sinn werden unter fürstlicher P. diejenigen Rechte verstanden, welche dem Monarchen gegenüber der Volksvertretung selbst zustehen. Der Monarch beruft, eröffnet und schließt die Kammern; er bestimmt die Dauer der Session und hat das Recht der Vertagung; ja, er kann nach den meisten Verfassungsurkunden die Ständeversammlung sogar vor Ablauf der gesetzlichen Legislaturperiode auflösen und eine Neuwahl veranlassen. Der Monarch hat den Ständen gegenüber das Recht der Initiative, d. h. das Recht, den Kammern Gesetzesvorlagen zu machen, er hat ferner das Recht der Sanktion der Kammerbeschlüsse, verbunden mit der Befugnis der Publikation der hierdurch zum Gesetz erhobenen Beschlüsse der Volksvertretung, wie er denn auch diesen Beschlüssen durch sein Veto die Wirksamkeit versagen kann. Vermöge seiner bundesstaatlichen Verfassung gewährt das Deutsche Reich dem Kaiser die im Einzelstaat üblichen monarchischen Prärogativrechte nur in unvollständiger Weise (s. Deutschland, Verfassung, S. 836 f.).

Praesagium (lat.), Vorhersagung, Prognose.

Prasem (Pras, mittellat. prasinus, v. griech. prason, "Lauch"), lauchgrüner Quarz (s. d.).

Präsens (lat.), in der Grammatik Bezeichnung für die "gegenwärtige" Zeit; Verbum.

Präsent (lat.), gegenwärtig, anwesend.

Präsent (franz.), Geschenk.

Präsentabel (franz.), vorstellbar; was sich mit Ehren sehen lassen kann.

Präsentation (lat.), Vorlegung, Vorzeigung, namentlich eines Wechsels zur Acceptation oder zur Zahlung; Vorschlag eines oder mehrerer Kandidaten zu einer erledigten Stelle; daher Präsentationsrecht, die Berechtigung einer Gemeinde, einer Korporation oder eines Gutsherrn, zur Besetzung eines Amtes (z. B. einer Pfarrei) Kandidaten vorzuschlagen.

Präsentationspapiere, Urkunden über Forderungen, welche nur mittels Vorlegung dieser Urkunden geltend gemacht werden können, wie Wechsel und Inhaberpapiere, indem die Urkunden die Träger der Forderung sind.

Präsentatum (lat., abgekürzt praes.), "vorgelegt", wird im geschäftlichen Verkehr auf Briefe, Aktenstücke etc. mit dem betreffenden Datum gesetzt, um den Tag des Empfanges derselben zu bezeichnen.

Praeséntes (lat.), in Stiftern die Kanoniker, die im Stift sind, im Gegensatz zu den Absentes.

Präsentieren (lat.), etwas zur Annahme darbieten; vorstellen, sehen lassen, vorlegen, vorzeigen, über- oder einreichen, besonders einen Wechsel (s. d.). Das Gewehr p., militärische Ehrenbezeigung, bei welcher die Mannschaften das Gewehr senkrecht vor den Körper halten, Offiziere die Degenspitze zur Erde senken; beim P. geschlossener Truppenteile werden auch die Fahnen zur Erde gesenkt, aber gleich wieder erhoben.

Präsénz (lat.), Gegenwart, Anwesenheit. Bei Protokollen wird die P. der dabei in Frage kommenden Personen bemerkt. Präsenzgelder, gewisse Bezüge der bei einem Gottesdienst wirklich mitwirkenden Geistlichen. Die Präsenzstärke einer Armee ist die Zahl der wirklich bei den Fahnen befindlichen Mannschaften, sie beträgt in der Regel 1 Proz. der Bevölkerung, wird durch Gesetz jährlich, wie in England, oder auf mehrere Jahre (in Deutschland sieben) festgestellt und liegt dem Militärbudget zu Grunde. Präsenzzeit, s. v. w. Präsenzdienstzeit, s. Dienstzeit.

Präsepe (lat.), Krippe, s. Presepio.

Präservation (lat.), Verwahrung, Verhütung eines Übels, Vorbauung gegen dasselbe (s. Prophylaxis); daher Präservativ (das), Mittel, welches zur Verhütung einer Krankheit dient; präservieren, vor einem Übel bewahren, vorbauen, schützen.

Praeses (lat.), im alten Rom der Provinzialstatthalter; jetzt s. v. w. Präsident, Vorsitzender.

Präsident (lat.), Vorsitzender einer kollegialisch eingerichteten Behörde, einer Versammlung, eines Vereins, einer politischen Körperschaft, welcher regelmäßig als Vertreter einen oder zwei Vizepräsidenten neben sich hat; in Preußen der Verwaltungschef einer Provinz (s. Oberpräsident), auch der Vorstand einer Bezirksregierung (s. Regierung); in republikanischen Staaten das auf eine bestimmte Zeit gewählte und verantwortliche Staatsoberhaupt. Präsidieren, den Vorsitz führen.

Präsidentschaft (engl. Presidency), früher die amtliche Bezeichnung der drei großen englischen Verwaltungsbezirke in Ostindien.

Präsidialgesandter, derjenige Gesandte, welcher in den Sitzungen des vormaligen deutschen Bundestags den Vorsitz führte, und zwar verfassungsgemäß der österreichische Gesandte.

Präsidium (lat.), Vorsitz; dann die den Vorsitz in einer Versammlung, einem Kollegium, einer Körperschaft führenden Personen. Vgl. Präsident.

Präskribieren (lat.), vorschreiben, verordnen; für verjährt erklären; Präskription, Vorschrift, Verordnung; Verjährung.

Praslin (spr. pralang), Name eines franz. Marquisats, welches im Besitz einer der Hauptlinien des Hauses Choiseul war, 1690 nach dem Erlöschen der Marquis von P. an die Grafen von Chevigny, einen andern Zweig jenes Geschlechts, fiel und 1762 zu einem Herzogtum erhoben ward. Den Herzogstitel erwarb César Gabriel de Choiseul, geb. 14, Aug. 1712 zu Paris, der während des Siebenjährigen Kriegs Gesandter in Wien, dann Minister des Auswärtigen bis 1766, der Marine bis 1770 war und 15. Nov. 1785 starb. Sein Sohn Rénault César Louis de Choiseul, geb. 18. Jan. 1735, gest. 17. Dez. 1791 als französischer General, war Vater des Antoine César, Herzogs von Choiseul-P., geb. 6. April 1756, gest. 28. Jan. 1808, der sich der französischen Revolution anschloß. Der Sohn des letztern, Charles Raynard Laure Félix, Herzog von Choiseul-P., geb. 24. März 1778, ward als eifriger Anhänger Napoleons I. Kammerherr der Kaiserin und 1814 Chef der 1. Legion der Pariser Nationalgarde, mit der er 30. März gegen die Verbündeten kämpfte. Während der Hundert Tage ward er zum Pair ernannt, nach der Restauration aber wieder von der Pairsliste gestrichen. 1819 trat er wieder in die Pairskammer und stimmte hier fortan mit den Liberalen. Er starb 28. Juni 1841 in Paris. Sein Sohn Charles Laure Hugues Théobald, Herzog von Choiseul-P., geb. 29. Juni 1805 zu