Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

432

Schensi - Scheren.

teils und Nichterfüllung einer bei der S. vom Schenker gemachten Nebenauflage als vorliegend angenommen. Wird nämlich einer S. eine Auflage für den Schenknehmer beigefügt (donatio sub modo), so liegt in der Annahme der S. zugleich die Übernahme der Verpflichtung, jener Auflage nachzukommen, und der Beschenkte kann dazu im Weg der Klage angehalten werden, wenn der Schenker nicht von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen will. Eine S. des ganzen Vermögens (donatio omnium bonorum) wird im Zweifel nur von dem gegenwärtigen, nach Abzug aller Schulden verbleibenden, nicht auch von dem zukünftigen Vermögen verstanden. In Sachsen sind Schenkungen des ganzen oder eines ideellen Teils des Vermögens nichtig. Eine S. ist ferner entweder S. unter Lebenden (donatio inter vivos) oder S. auf den Todesfall (donatio mortis causa), d. h. eine S., deren Vollendung von dem Tode des Schenkgebers insofern abhängig gemacht ist, als sie nicht zu stande kommt, wenn der Beschenkte vor dem Schenker stirbt, und als sie von dem Schenker bei Lebzeiten regelmäßig willkürlich widerrufen werden kann. Das römisch-rechtliche Verbot der Schenkungen unter Ehegatten ist von der modernen Gesetzgebung zumeist beseitigt; doch soll nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1453) nach erfolgter Ehescheidung der unschuldige Ehegatte dem schuldigen gegenüber das Recht haben, diejenigen Schenkungen zu widerrufen, welche er jenem während des Brautstandes oder während der Ehe gemacht hat. Remuneratorische Schenkungen sind solche, welche von dem Schenkgeber aus Dankbarkeit gegeben werden, ohne daß jedoch allein durch dies Motiv die S. den Charakter einer solchen verliert. Schenkungen, durch welche der Pflichtteil (s. d.) des Noterben verletzt wird, sind insoweit anfechtbar. Vgl. Meyerfeld, Lehre von den Schenkungen (Marb. 1835-37, 2 Bde.); Pollack, Der Schenkungswiderruf (Berl. 1886). - Über die Besteuerung der S. s. Erbschaftssteuern.

Schensi, chines. Provinz, an der Grenze gegen die Mongolei, 210,340 qkm (3820 QM.) groß mit (1879) 8,276,967 Einw., wird im Süden vom Tsingtingschangebirge durchzogen, das 2/3 der Provinz dem Becken des Huangho (Hauptzufluß Wei), 1/3 dem Jantsekiang (Hauptabfluß Han) zuweist. Der Verkehr über das Gebirge ist sehr schwierig; Bodenbeschaffenheit und Produkte sind im N. gleich jenen der nördlichen Provinzen Chinas, im Süden des Gebirges gleich denen von Setschuan. Das nördliche S. ist eine der ergiebigsten Ackerbaugegenden Chinas, zugleich reich an Steinkohlen und stellenweise dicht bevölkert. Die Bewohner treiben lebhaften Handel, kamen aber im Wohlstand zurück, da das offene Land zwischen 1862 und 1870 von den Dunganen (s. d.) verwüstet wurde und sieben Jahre später eine entsetzliche Hungersnot über das Land hereinbrach. Die Hauptstadt ist Singanfu. S. Karte "China".

Scheol (hebr., "Abgrund"), die Hölle der Hebräer, wird dichterisch für Verderben, Untergang, Straf- und Läuterungsstätte der Frevler gebraucht, aber fälschlich als "Totenreich" (dem Hades der Griechen entsprechend) oder als Übergangsland der Toten in das Reich des ewigen Lebens bezeichnet. Der talmudische Ausdruck für S. (Gehinnom, Gehenna) ist dem bei Jerusalem gelegenen Ge-hinnom (Thal Hinnoms), das dem Molochdienst geweiht war, entlehnt.

Scher Ali, s. Schir Ali.

Scherbe, eigentlich das Bruchstück eines irdenen Gefäßes; in der Keramik technischer Ausdruck für die Masse desselben.

Scherbengericht, s. Ostrazismus.

Scherbenkobalt, alter bergmännischer Name für gediegenes Arsen (s. d.).

Scherbett (arab. Sorbett), im Orient kühlendes Getränk, Limonade, in Persien Bestandteil der täglichen Mahlzeit.

Scherbitz (Alt-S.), s. Schkeuditz.

Scheremetjew, alte, mit den Romanows (s. d.) verwandte russische Familie. Iwan Wasiljewitsch S., Bojar, zeichnete sich unter der Regierung des Zaren Iwan IV., des Schrecklichen, in vielen Schlachten gegen die krimschen Tataren sowie bei der Eroberung von Kasan 1552 aus. Sein Sohn Fedor Iwanowitsch S., Bojar, schloß mit Polen 1. Dez. 1618 in Deulino, sodann zu Wjasma vorteilhafte Friedenstraktate ab. Boris Petrowitsch, Graf S., Generalfeldmarschall, einer von den Schöpfern der russischen Armee unter Peter d. Gr., geb. 25. April 1652, ward 1682 zum Bojaren ernannt, schloß 12. Dez. 1686 mit dem König Johann Sobieski von Polen einen Friedens- und darauf mit dem Kaiser Leopold I. einen Bundestraktat ab, unternahm 1697 und 1698 eine denkwürdige Reise nach Rom und Malta, gewann die Ostseeprovinzen, namentlich durch seine Siege über den schwedischen General Schlippenbach bei Errestfor und Hummelshof, und befehligte bei Poltawa das Zentrum der Russen mit Auszeichnung. 1710 eroberte er Riga. 1711 war er Oberbefehlshaber der russischen Armee im türkischen Feldzug. In den Grafenstand erhoben, starb er 17. Febr. 1719. Michail Borissowitsch, Graf S., ältester Sohn des vorigen, russischer Generalmajor, geb. 1. Sept. 1672, unterzeichnete mit Schafirow die Traktate mit der Türkei am Pruth 12. Juli 1711 und in Adrianopel 13. Juli 1713; starb im Oktober 1714 zu Kiew. Den Briefwechsel des Boris Petrowitsch S. mit Peter d. Gr. sowie das Tagebuch der oben erwähnten Reise desselben gab sein Sohn Peter Borissowitsch S. heraus. Nikolai Petrowitsch, Graf S., Oberkammerherr, geb. 1751, stiftete 1803 zu Moskau das nach ihm benannte Hospital als Asyl für Fremde und Notleidende, mit einer jährlichen Einnahme von 75,000 Rubel; starb 2. Jan. 1809 in Moskau.

Scheren (Scheeren), Schneidwerkzeuge, aus zwei einander gegenüberstehenden Schneiden (Blättern) bestehend, die sich derart aneinander vorbeibewegen, daß ein zwischen sie gebrachter Körper durch Überwindung seiner sogen. Scherfestigkeit zerteilt wird. S. für weiche Stoffe bestehen ganz aus Stahl oder Eisen, mit welchem der zur Schneide erforderliche Stahl durch Schweißung verbunden ist. Das Blatt, das Schild, durch welches der Niet oder die Schraube geht, die Stange sowie der Ring oder Griff werden durch Schmieden gebildet. Kleine S. werden bisweilen aus starkem Stahlblech gefertigt, indem man jedes Blatt samt seinem Griff durch einen einzigen Druck eines Durchschnitts darstellt. Die roh geformten Teile der Schere werden einzeln ausgefeilt, dann wird den Blättern durch Biegen im Schraubstock eine einwärts hohle Krümmung gegeben, damit beim Schließen der Schere in jedem Augenblick die vollkommenste Berührung zwischen den Schneiden an jeder Stelle vorhanden ist, wo sie sich eben kreuzen, ohne daß auf den übrigen Punkten eine unnötige Reibung der Blätter stattfindet. Bei kleinen S. erreicht man dasselbe durch bloßes Schleifen. Die durch einen vorläufigen Niet bereits verbundenen Blätter werden rotglühend gemacht und gleichzeitig in Wasser getaucht, damit sie vollkommen einerlei Härte erhalten. Ebenso gleichmäßig muß man beim