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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Schuiten - Schuldramen.

Michail Skopin-Schuiskij, beschuldigt wurde, verlor infolge eines Aufstandes 17. (27.) Juli 1610 den Thron und wurde gezwungen, Mönch zu werden. Gleich darauf besetzten die Polen Moskau, und S. mußte dem polnischen Heerführer Zolkjemskij nach Polen folgen, wo er 12. (22.) Sept. 1612 starb.

Schuiten (spr. scheu-), s. v. w. Schuten.

Schuja, Kreisstadt im russ. Gouvernement Wladimir, an der Tesja und der Eisenbahn S.-Kineschma, mit Überresten alter Befestigungen, lebhafter Industrie, besonders in Baumwolle, Leinwand und Matratzen, Färbereien und (1885) 15,733 Einw. Der Kreis S. zeichnet sich durch seinen Handel mit Schafpelzen und Fellhandschuhen aus. Nicht weniger als 30 Dörfer mit ca. 5000 Personen beschäftigen sich mit der Bearbeitung von rohen Schaffellen. Der Wert der jährlichen Produktion übersteigt 3 Mill. Rubel.

Schuking ("Buch der Annalen"), eins der wichtigsten Litteraturdenkmäler der Chinesen (s. Chinesische Sprache und Litteratur, S. 30).

Schulaufsicht, s. Volksschule.

Schulchan Aruch (hebr., "gedeckter Tisch"), eine im 16. Jahrh. von Joseph Karo, Rabbiner in Safat, bearbeitete systematische Darstellung des mosaisch-rabbinischen Gesetzes unter Hinzufügung von gewohnheitsrechtlichen Satzungen. Der S., welcher im Judentum die Einheit der religiösen Praxis begründete, besteht aus vier Teilen: 1) Orach chajim, von den Sabbaten, Fasten und religiösen Gebräuchen; 2) Jore dea, von den Ritualien; 3) Eben haëser, von den Ehegesetzen, und 4) Choschen hamischpot, Zivil- und Kriminalgesetzbuch. Vgl. Pavly, S., übersetzt und erläutert (Zürich 1888).

Schuld (Debitum), die aus einem Rechtsgrund zu entrichtende Leistung, besonders an Geld und Geldeswert (Passivum, Passivschuld), welcher die Forderung des Gläubigers (Aktivum, Aktivschuld, Schuldforderung) entspricht (s. Obligation). In den Handelsbüchern führt man die S. unter "Debet" oder "Sollen", die Forderungen unter "Credit" oder "Haben" auf. Die Vergleichung beider bildet die Bilanz. Man unterscheidet Kapital- und hypothekarische Schulden, Wechsel-, chirographarische oder Buchschulden (die bloß in den Handelsbüchern des Gläubigers notierten Schulden) etc. Sodann bezeichnet S. den Zusammenhang zwischen der Handlung eines Menschen und einer Verletzung der Rechtsordnung, vermöge dessen diese Störung auf jene Handlung als auf ihre Ursache zurückgeführt, zur S. zugerechnet wird; s. Culpa. In moralischer Beziehung bezeichnet S. den sittlichen Unwert, welcher durch die Nichtachtung des moralischen Gesetzes bewirkt wird, also das dem Menschen als mit freiem Willen begabtem Wesen sittlich anzurechnende Böse.

Schuldbrief, s. v. w. Schuldschein.

Schuldbücher, s. Grundbücher.

Schuldfrage, s. Thatfrage.

Schuldhaft, s. Haft, S. 1003.

Schuldisziplin, s. Schulwesen, S. 656.

Schuldknechtschaft, im Altertum ein Exekutionsmittel zur Beitreibung von Schulden, vermöge dessen sich der Gläubiger den säumigen Schuldner zum Sklaven machen, ja nach dem römischen Gesetz der zwölf Tafeln sogar töten konnte. Die S. wurde in Rom durch die Lex Poetelia (325 v. Chr.) in eine milde Schuldhaft umgewandelt; dieselbe Umwandlung vollzog sich auch in den germanischen Staaten des Mittelalters, bis endlich auch die Schuldhaft (s. d.) als Zwangsvollstreckungsmittel gänzlich beseitigt ward.

Schuldner (Debitor), s. Obligation.

Schuldramen, eine besondere Abart dramatischer Dichtungen, deren charakteristische Eigentümlichkeit es ist, daß sie entweder ausschließlich oder doch in erster Linie für die theatralische Darstellung in Schulen und durch Schüler bestimmt waren. Zu besonderer Bedeutung gelangten die S. in Deutschland, wo sie namentlich im Reformationsjahrhundert emporblühten und neben den Bürgerspielen, mit denen sie sich gelegentlich mischten, ganz entscheidend im reformatorischen Sinn wirkten. Eine zur Zeit noch fehlende, einigermaßen vollständige Geschichte der S. würde bezüglich der ältesten Anfänge bis auf die mittelalterlichen Spiele und die Beteiligung der ältern Kloster- und Lateinschulen an diesen Spielen zurückgreifen müssen und würde anderseits die mit dem Emporblühen des Humanismus entstehenden lateinischen Dramen und Komödien ins Auge zu fassen haben, welche die Bestrebungen und Wanderzüge der Humanisten durch halb Europa begleiteten. Nicht ausschließlich, aber meist an Universitäten und Schulen dargestellt, auf eine Hörerschaft berechnet, welche nicht nur der lateinischen Sprache mächtig, sondern auch den geistigen Bestrebungen der Humanisten überhaupt günstig war, beeinflußten diese Schulkomödien die Entwickelung der gesamten dramatischen Dichtung. Vom Ende des 15. Jahrh. an schrieben an vielen neuentstehenden Gymnasien u. Lateinschulen die Schulordnungen die jährlich oder öfter wiederholte Aufführung eines Dramas vor, und eine Reihe der hervorragendsten Schulmänner versuchten sich in eignen Schöpfungen dieser Art, in Neubearbeitung und Lokalisierung vorhandener S. Unter den Schuldramatikern ragten die Niederländer Guilielmus Gnaphäus mit "Acolastus" (der Komödie vom verlornen Sohn), Georg Macropedius mit dem "Hekastus", ferner Johannes Sapidus zu Schlettstadt mit dem "Lazarus" hervor, alle drei Vorbilder für lange Reihen von Nachahmungen gebend. Vom Anfang der Reformation an begannen sich Schuldrama und Volksdrama einander stark zu nähern. Um im reformatorischen Sinn wirken zu können, wurden einesteils zahlreiche S. deutsch geschrieben oder aus dem Lateinischen übersetzt, andernteils nahmen die dichtenden Geistlichen und Schulmeister für die Aufführung nicht mehr bloß Schüler und Studenten, sondern auch bürgerliche Kreise zu Hilfe. Um die Mitte des 16. Jahrh. standen das auf die lateinischen Dramatiker gestützte Schuldrama und das aus den mittelalterlichen Spielen und Fastnachtsschwänken hervorgewachsene Volksdrama überall in Blüte und Wechselwirkung. "Schuldrama und Volksdrama waren wohl in keiner Landschaft völlig getrennt. Aber die Mischungsverhältnisse, die überwiegenden Kompositionsformen und Stoffe zeigten sich dem Ort und der Zeit nach verschieden. Die Schauspiele, die um Luther her entstanden, gehören dem Typus des Schuldramas auf Terentianischer Grundlage an, der sich von hier aus allmählich über ganz Norddeutschland verbreitete." (Scherer.) Unter den lateinisch dichtenden Schuldramatikern dieser Zeit zeichnen sich Xystus Betulius (Sixt Birk) von Augsburg mit seiner "Susanna", Thomas Naogeorgus (Kirchmair) mit "Pammachius", "Mercator" und "Hamanus", Christophorus Stymmelius mit seiner weitverbreiteten "Studentenkomödie" aus. Gegen den Ausgang des 16. Jahrh. beherrschten Nikodemus Frischlin und Kaspar Schonäus mit ihren lateinischen Komödien das Schuldrama. Daneben entstanden fortgesetzt deutsche S.; in Magdeburg z. B. war es Gesetz, daß die Schüler des Gymnasiums