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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Selbstverlag - Seldschukken.

ein Licht etc. in der Nähe der Selbstverbrannten vorfanden und nur in einigen Fällen keine derartige äußere Ursache der S. zu erkennen gewesen sei. Eine derartige S. ist bei dem großen Wassergehalt des Körpers unmöglich. Als durch das tragische Ende der Gräfin Görlitz zu Darmstadt 1847 die Augen der Sachverständigen von neuem auf den rätselhaften Prozeß der S. gerichtet wurden, sprach sich die Mehrzahl der Experten, unter ihnen Liebig und Bischoff, gegen die Wirklichkeit eines solchen Prozesses aus. Vgl. Liebig, Zur Verurteilung der S. des menschlichen Körpers (2. Aufl., Heidelb. 1850); Graff, Über die Todesart der Gräfin Görlitz, nebst Gegenbeweis von Bischoff (beide in Henkes "Zeitschrift für die Staatsarzneikunde" 1850); Gorup-Besanez in Schmidts "Jahrbüchern" 1850, Bd. 68.

Selbstverlag, s. Verlag.

Selbstversicherung. Man spricht von S., wenn jemand das Risiko, welches beim Abschluß einer Versicherung der Versicherer übernehmen würde, selbst tragen zu wollen erklärt und deshalb unversichert bleibt; auch wendet man wohl den Ausdruck da, wo die Versicherung des vollen Wertes der betreffenden Vermögensobjekte unterlassen werden muß, in Hinblick auf diesen von der Versicherung ausgeschlossenen Teil an. Solche teilweise Versicherungen können durch den Versicherten absichtlich, um an Prämien zu sparen, oder auch zufällig herbeigeführt sein, indem er die Versicherungssumme zu niedrig ansetzte. Sie können aber auch durch den Versicherer oder durch Gesetz als Bedingung gestellt sein, um den Versicherten, der nun einen Teil des Risikos zu tragen hat, zur möglichsten Vorsicht zu veranlassen. Da aber die Versicherung auf einem zweiseitigen Vertrag beruht, zu dessen wesentlichen Voraussetzungen die Übernahme des Risikos durch einen andern gehört, so kann S. nicht die Bezeichnung einer wirklichen Versicherung sein. Das Wort hat Sinn und Bedeutung nur in Bezug auf die Buchung und Reservezurückstellung solcher Vermögensverwaltungen, welche eine so große Anzahl von gleichartigen, zur Versicherung geeigneten Vermögensobjekten haben, daß die nach Erfahrung und Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Schäden ihre volle Deckung in den eventuell für die Versicherung zu zahlenden Prämien finden würden, welche deshalb unversichert bleiben, im Interesse klarer Geschäftsübersicht und vorsichtiger Bereithaltung hinreichender Spezialreserven aber Buchungen nach Art einer Versicherung einrichten und dem betreffenden Konto von andern Konten Prämien überweisen, bei eintretenden Schäden dagegen die Versicherungssummen demselben debitieren lassen. Vgl. Versicherung.

Selbstverstümmelung, s. Verstümmelung.

Selbstverwaltung (Selbstregierung, engl. Selfgovernment, spr. ssélfgowwern-), Bezeichnung für die Staatsregierung, soweit sie den Staatsbürgern selbst übertragen und nicht von den unmittelbaren Organen der Regierungsgewalt ausgeübt wird. Das System der S. hat namentlich in England und Nordamerika seine Ausbildung erhalten, und zwar hat es in der englischen Monarchie einen aristokratischen Charakter, während es in der nordamerikanischen Union mehr dazu dient, die Masse des Volkes an der Staatsverwaltung teilnehmen zu lassen. In diesem Sinn bezeichnen die Engländer neben der Jury und dem Institut der Friedensrichter auch ihr Parlament und ebenso die Nordamerikaner den Kongreß als Ausflüsse der S. Der Schwerpunkt derselben liegt jedoch in der innern Verwaltung oder in der sogen. Verwaltung im engern Sinn im Gegensatz zur Gesetzgebung und zur Justiz, und in dieser Beziehung ist man auch auf dem Kontinent bemüht gewesen, das englische Vorbild nachzuahmen. Die S. überträgt nämlich die Staatsregierung teilweise den Gemeinden und deren organischen Verbindungen (in England Kirchspiele, Armenverbände, Grafschaften). So wird in Preußen nach der Kreisverfassung (s. d.) und nach der Provinzialverfassung (s. d.) die Verwaltung unter staatlicher Autorität durch die Gemeinden und durch die Kommunalverbände (Amtsbezirke, Kreise, Provinzen) und deren Organe ausgeübt. Die staatlichen Funktionen sind hier und ebenso nach dem Vorgang Preußens auch in andern deutschen Staaten den Gemeindebehörden übertragen; aus freier Wahl hervorgegangene Kommunalkollegien treten an die Stelle büreaukratisch organisierter Staatsbehörden oder doch neben dieselben, Ehrenämter bestehen neben besoldeten Berufsämtern, indem die Kosten der Verwaltung durch Kommunalabgaben aufgebracht werden und die freie Entwickelung des Bürgertums aus sich selbst heraus im Gegensatz zur obrigkeitlichen Bevormundung und zur Regierung "von oben herab" angestrebt wird. Falsch aber wäre es, diese S. als eine Trennung vom Staat und von der Staatsgewalt aufzufassen. Die S. erfolgt vielmehr stets unter staatlicher Autorität; der Staat regiert durch die Kommunalbehörden, indem das Wesen der S. nach Gneists Ausspruch gerade in einer Verbindung von Staat und bürgerlicher Gesellschaft zu suchen ist. Vgl. Gneist, Das englische Verwaltungsrecht der Gegenwart (3. Aufl., Berl. 1883-84, 2 Bde.). - S. von Landgütern, s. Landwirtschaftliche Unternehmungsformen.

Selbstzahler, s. Selbstschuldner.

Selbstzersetzungen, chem. Zersetzungen, bei denen eine bestimmte äußere Ursache nicht erkennbar ist, die vielmehr beim Aufbewahren eines Körpers ohne irgend welches Zuthun, selbst bei unveränderter Temperatur und bei Ausschluß der Luft und des Lichts erfolgen. Derartige Vorgänge sind bis jetzt vielfach nicht mit Sicherheit zu erklären, meist aber wohl auf Licht- und Wärmewirkungen, Gegenwart von Fermenten, Erschütterungen etc. zurückzuführen. Oft veranlaßt die Gegenwart minimaler Beimischungen eines fremden Körpers die S.

Selbstzugriff, s. Selbsthilfe.

Selbstzünder, s. Pyrophore.

Selby, Stadt in Yorkshire (England), am schiffbaren Ouse, unterhalb York, hat eine prächtige Abteikirche aus der Zeit Wilhelms I., Fabrikation von Zwirn, Segeltuch, Leder- und Eisenwaren und (1881) 6046 Einw.

Selchwaren (Geselchtes), in Süddeutschland s. v. w. geräucherte Fleischwaren.

Sel Clément (spr. ssell klemang), geschmolzenes Gemenge von salpetersaurem Silberoxyd mit salpetersaurem Natron oder salpetersaurer Magnesia, wird in der Photographie benutzt.

Sel d'or (Goldsalz), Natriumgoldchlorid oder unterschwefligsaures Goldoxydnatron der Photographen; s. Goldoxydul.

Seldschukken (Seldschukkiden), aus der Bucharei gebürtiger türk. Stamm, welchen Seldschuk, der Sohn Jakaks, um 1000 unter seine Fahne gesammelt und zum Islam bekehrt hatte. Seldschuks (gest. 1030) Sohn Arslan und seine Enkel Dschaghirbey und Toghrilbey stürzten das Ghasnawidenreich und eroberten Turan und Iran; Toghrilbey wurde 1060 vom Kalifen Alkaim zu Hilfe gerufen, nach Vertreibung desselben zum Emir al Omra und König