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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Senaculum; Senancour; Senarius; Senarmontit; Senat

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Senaculum - Senat.

Ruinen der großen Etablissements (Seifensiederei, Indigofabrik, Zuckerfabrik, Branntweinbrennerei etc.), welche unter dem Schutz der ägyptischen Regierung 1840 von Europäern angelegt wurden.

Senaculum (lat.), Versammlungssaal des Senats.

Senancour (Sénancourt, beides spr. ssenangkuhr), Etienne Pivert de, franz. Schriftsteller, geb. 1770 zu Paris, hatte viel unter seiner kränklichen u. schwächlichen Konstitution zu leiden und entfloh, da er zum geistlichen Stand keine Lust verspürte, nach Genf, heiratete dort ein blutjunges, armes Mädchen und geriet bald in Nahrungssorgen. Nach dem frühen Tod seiner Frau kehrte er nach Paris zurück, um sein Glück mit der Feder zu versuchen, erhielt unter der Regierung des Bürgerkönigs eine Pension und starb im Januar 1846. Sein Hauptwerk ist: "Obermann" (1804, 2 Bde.; zuletzt hrsg. von G. Sand, 1863), eine Art Reisebeschreibung oder Selbstbiographie in Briefen, in der Manier der "Werther" und "René", von einer Überspanntheit des Gefühls und einem Lebensüberdruß, daß der Gesamteindruck ein ungesunder, abstoßender ist. Trotzdem erregte dasselbe, wenn auch nicht sogleich, großes Aufsehen und zwar zum guten Teil infolge des glänzenden, originellen Stils. Ähnlichen Erfolg hatte die philosophische Studie "De l'amour considéré dans les lois réelles et dans les formes sociales de l'union des deux sexes" (1805, 1834, 2 Bde.), eine minutiöse Analyse der Beziehungen der Geschlechter zu einander, mit feinen und treffenden, oft paradoxen Behauptungen untermischt. Von andern Werken erwähnen wir noch: "Rêveries sur la nature primitive de l'homme" (1798-99), mit Anklängen an J. J. Rousseau.

Senarius (lat., Sechsfüßler), s. Trimeter.

Senarmontit, s. Antimonblüte.

Senat (Senatus), der Rat der Alten, welcher in den Republiken des Altertums den ausführenden Behörden und den Volksversammlungen als beratendes und leitendes Institut zur Seite stand. Von dergleichen Ratsversammlungen sind im Altertum besonders die zu Sparta (Gerusia), Athen (Bulé) und Karthago (s. d., S. 566) zu nennen. Der römische S. ist der Überlieferung nach von dem ersten König, Romulus, eingesetzt und bestand ursprünglich aus 100 dem Stamm der Ramnes (s. d.) angehörigen Mitgliedern (senatores oder patres genannt), wurde aber nachher aus den beiden andern Stämmen der Tities und Luceres bis zu 300 Mitgliedern vermehrt. Er wurde von den Königen bei wichtigern öffentlichen Angelegenheiten zu Rate gezogen. Unter dem letzten, despotisch regierenden König Tarquinius Superbus wurde die Mitgliederzahl durch dessen Gewaltmaßregeln und dadurch, daß die durch natürlichen Tod zur Erledigung gelangenden Stellen nicht wieder besetzt wurden, auf weniger als die Hälfte herabgebracht und sein Einfluß so gut wie völlig vernichtet. Nach Vertreibung der Könige wurde indes die Normalzahl durch Hinzunahme neuer Mitglieder aus dem Plebejerstand wiederhergestellt (die neu aufgenommenen Mitglieder hießen Conscripti und die Anrede von dem gesamten S. lautete daher von nun an patres conscripti), und nun gewann der S. von selbst einen weitern, gesichertern Wirkungskreis, da die jährlich wechselnden Konsuln, welche an die Stelle der Könige traten, wie die übrigen Magistrate ihm nur als die ausführenden Behörden zur Seite standen. Daher lagen Krieg und Frieden, Verträge, Gesetze, ferner die Verfügung über den Staatsschatz, über die Verwaltung der Provinzen und überhaupt alle wichtigern öffentlichen Angelegenheiten hauptsächlich in seiner Hand, soweit nicht seine Beschlüsse der Bestätigung durch die Volksversammlungen bedurften. Im letzten Jahrhundert der Republik wurde diese Gewalt dem S. von der Volkspartei bestritten, und es entstand ein heftiger Kampf zwischen dieser und der Senatspartei (s. Römisches Reich, Geschichte, S. 945). Die Aufnahme in den S. stand, wie früher den Königen, so unter der Republik den Konsuln und, nachdem die Zensoren eingesetzt waren (443 v. Chr.), diesen zu, welche bei dem in der Regel alle 5 Jahre wiederkehrenden Zensus (Schätzung) des Volkes das für die nächste Zeit gültige Verzeichnis der Senatoren (Album senatorium) aufstellten; dabei wurde jedoch als Regel festgehalten, daß die sogen. kurulischen, d. h. höhern, Magistrate von der Quästur an aufwärts Aufnahme fanden, weshalb auch, nachdem durch Sulla die Zahl der Quästoren auf 20 erhöht worden, der Eintritt überwiegend durch die Bekleidung eines kurulischen Amtes erfolgte. Die Zahl der Senatoren war zur Zeit der Republik wechselnd, sie belief sich in dem letzten Jahrhundert der Republik auf 400-500 und stieg unter und durch Cäsar sogar bis zu 900, wurde aber durch Augustus auf eine geringere Zahl, zunächst auf 600, herabgebracht. Die Berufung des Senats zu einer Versammlung geschah in der ältesten Zeit durch die Könige, dann durch die Konsuln oder die unter besondern Umständen deren Stelle vertretenden höchsten Magistrate, d. h. durch Diktatoren, Prätoren, Zwischenkönige, die Dezemvirn und die Militärtribunen mit konsularischer Gewalt; diese hatten auch das Recht, Anträge zu stellen und zur Abstimmung zu bringen; die Abstimmung erfolgte nach einer bestimmten Rangordnung, die sich nach dem Rang des von einem jeden bekleideten Amtes richtete; eine besondere Ehre war mit dem Rechte der ersten Stimme verknüpft, welches in der Regel für das ganze Jahr von dem vorsitzenden Konsul einem der Senatoren, in der ältesten Zeit dem ältesten Konsularen, später gewöhnlich dem für das nächste Jahr designierten Konsul, verliehen wurde, wodurch derselbe den Titel und das Ansehen des Princeps senatus erlangte. Unter den Kaisern blieb der S. der Form nach ebenso wie zur Zeit der Republik bestehen, jedoch mit bedeutend verringerter Macht, da der Kaiser alle amtliche Gewalt und namentlich die Verfügung über die Heere dem Wesen nach in seiner Hand vereinigte. Nun waren es die Kaiser, welche fast immer und seit Domitian (81-96 n. Chr.) ohne Ausnahme nicht nur über die Aufnahme in den S., sondern auch über den Rang der Aufzunehmenden verfügten; sie waren es, welche nach Belieben Anträge im S. stellten; wie Augustus, so wurde auch den übrigen Kaisern sofort nach ihrem Regierungsantritt das Recht der ersten Stimme für immer verliehen; kurz, der S. war nur das, was die Kaiser ihm zu sein gestatteten, indem die einen ihm eine größere, die andern eine geringere Freiheit der Bewegung gewährten. Deshalb wurde auch der S. nach und nach aus einer politischen Institution eine bloße Rangklasse, an der nicht allein die Senatoren selbst, sondern auch ihre Angehörigen teilnahmen, wenn sie die unter Augustus festgesetzte Bedingung eines Vermögens von 1 Mill. Sesterzien und die sonstigen mehr oder weniger von der Willkür der Kaiser abhängigen Bedingungen erfüllten. Neben ihm und gewissermaßen statt seiner wurde schon von Augustus ein aus einer beschränkten Zahl von Vertrauensmännern bestehender engerer Rat errichtet, Consilium, später Consistorium principis genannt, der nach und nach immer mehr Einfluß gewann. Vgl. Willems, Le sénat de la république romaine (Lö-^[folgende Seite]