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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Suggestion mentale - Suifon.

Forscher, namentlich Charkot in Paris, dem aber auch Krafft-Ebing in Graz, Obersteiner in Wien und andre deutsche Autoritäten in neuerer Zeit beigestimmt haben, gehen noch weiter und behaupten, es ließen sich durch S. Eindrücke aus Körper- und Gemütsleben hervorbringen, die über die Hypnose hinauswirken und so Heilwirkungen, Charakteränderungen, erziehliche Einflüsse etc. befördern könnten. Krafft-Ebing will einer Person die Körpertemperatur, die sie am nächsten Morgen zeigen sollte, und ein französischer Arzt einer andern durch die Eingebung, sie werde mit glühendem Eisen gebrannt, sogar Brandblasen erzeugt haben. Auch zu persönlichen Angriffen, Verbrechen etc. nach der Hypnose soll durch S. ein Anstoß gegeben werden können. Diese Angaben bedürfen aber noch sorgfältiger Prüfung. Vgl. Obersteiner, Der Hypnotismus mit besonderer Berücksichtigung seiner klinischen und forensischen Bedeutung (Wien 1887); v. Krafft-Ebing, Eine experimentelle Studie auf dem Gebiet des Hypnotismus (Stuttg. 1888); Bernheim, Die S. und ihre Heilwirkung (Wien 1888).

Suggestion mentale (franz., spr. ssüggschestĭóng mangtall), die angebliche Gedankenübertragung ohne Berührung; s. Gedankenlesen, S. 990.

Suggestīvfragen (eingebende Fragen), verfängliche Fragen des Richters an den Angeklagten oder an Zeugen, welche so gestellt werden, daß die von letztern erst anzugebenden Thatsachen schon von dem Richter in die Frage hineingelegt werden; nach moderner Rechtsanschauung unstatthaft.

Sughlio, stark gewürzte Fleischbrühe, welche mit Weißwein statt Wasser bereitet wird, dient zum Kochen von Maccaroni, Geflügel und Wild.

Sugillation (lat.), der Austritt von Blut in die Gewebe nach Zerreißung kleinerer Gefäße. Der Ausdruck ist aus den Worten sub ciliis ("unter den Augenlidern") entstanden und bedeutet ursprünglich als Succiliatio die so häufigen bei Schlägerei vorkommenden roten Flecke der Augenlider, welche später alle Regenbogenfarben durchmachen und in der Volkssprache schlechtweg als blaues Auge bekannt sind.

Suheir, arab. Dichter, s. Sohair.

Suhl (Suhla), Stadt im preuß. Regierungsbezirk Erfurt, Kreis Schleusingen, an der Südseite des Thüringer Waldes im Thal der Hasel und an der Linie Plaue-Ritschenhausen der Preußischen Staatsbahn, 438 m ü. M., hat 2 evang. Kirchen, ein Amtsgericht, eine Oberförsterei, eine Reichsbanknebenstelle und (1885) 10,602 meist evang. Einwohner. Hauptnahrungszweig derselben ist Eisenwaren- und Gewehrfabrikation, welch letztere seit Jahrhunderten in großem Ruf steht und nicht nur Kriegswaffen aller Art, sondern auch Jagdgewehre und die verschiedensten Luxuswaffen liefert. Andre Gewerbe sind: Barchentweberei, Holzwaren-, Porzellan-, Lederfabrikation, Maschinenbau etc. Über der Stadt erhebt sich der Domberg mit dem Ottilienstein (520 m), einem aussichtsreichen Porphyrfelsen. S. wird urkundlich zuerst 1330 als Dorf erwähnt, das durch Kauf an die Grafen von Henneberg kam und 1527 Stadtrecht erhielt; seit 1815 gehört es zu Preußen. Vgl. Werther, Chronik der Stadt S. (Suhl 1846-47, 2 Bde.).

Suhle, morastige Vertiefung, in welche sich Rot- und Schwarzwild, besonders bei trocknem, heißem Wetter, niederlegt, um sich darin zu kühlen und vom Ungeziefer, namentlich den Hirschlausfliegen, zu reinigen. Der Hirsch schlägt gewöhnlich zuerst mit dem Vorderlauf den Morast zu einer breiartigen Masse, legt sich dann hinein und wälzt sich behaglich darin umher. Beim Austreten aus der S. schüttelt er sich den Schmutz ab und reibt (marlt) sich dabei, wie namentlich auch die Sauen, an Bäumen. In Revieren, in welchen es an natürlichen Suhlen fehlt, schlägt man muldenförmige Vertiefungen mit strengem Letten aus, damit das darin zusammenlaufende Wasser nicht in den Boden einsickern kann.

Suhler Weißkupfer, s. Nickellegierungen.

Suhm, Ulrich Friedrich von, Freund Friedrichs d. Gr., geb. 29. April 1691 zu Dresden, studierte in Genf, kam 1720 als kursächsischer Gesandter an den Berliner Hof, trat hier mit dem damaligen Kronprinzen (Friedrich II.) in enge Verbindung und stand mit demselben auch nach seinem Abgang von Berlin (1730) noch in philosophischem Briefwechsel, der nach dem Tode des Königs unter dem Titel: "Correspondance familiaire de Frédéric II avec U. F. de S." (2 Bde.) erschien. 1737 ward S. Gesandter am russischen Hof; er starb im November 1740.

Sühneverfahren, gerichtliches Verfahren zum Zweck der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 268) kann das Gericht in jeder Lage eines bürgerlichen Rechtsstreits die gütliche Beilegung desselben oder einzelner Streitpunkte versuchen oder die Parteien zum Zweck des Sühneversuchs vor einen beauftragten oder ersuchten Richter verweisen. Auch kann zum Zweck des Sühneversuchs das persönliche Erscheinen der Parteien vor Gericht angeordnet werden. In Ehesachen muß dem Verfahren vor dem Landgericht in der Regel ein Sühnetermin vor dem Amtsgericht vorhergehen, bei welchem der Ehemann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Die Parteien müssen zu diesem Sühneversuch persönlich erscheinen (§ 570 ff.). Handelt es sich ferner um eine geringfügigere Rechtssache, welche im einzelrichterlichen Verfahren vor dem Amtsgericht zu verfolgen ist, so kann der Kläger zunächst seinen Gegner zum Zweck eines Sühneversuchs vor das Amtsgericht laden lassen. Kommt hier ein Vergleich nicht zu stande, so wird auf Antrag beider Parteien sofort zur Verhandlung des Rechtsstreits geschritten, indem alsdann die Klagerhebung durch den mündlichen Vortrag der Klage erfolgt (§ 471). Bei einfachen Beleidigungen ist nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 420) die Erhebung der Klage erst dann zulässig, wenn vor der zuständigen Vergleichsbehörde die Sühne fruchtlos versucht worden ist. Hierüber hat der Kläger mit der Klage eine Bescheinigung einzureichen. Die Vergleichsbehörde ist in den meisten deutschen Staaten der Schiedsmann (s. d.), der auch die gütliche Beilegung von privatrechtlichen Streitigkeiten versuchen kann.

Suicidĭum (lat.), Selbstmord.

Suidas, griech. Lexikograph, um 970 n. Chr., Verfasser eines Worterklärungen und Notizen (namentlich biographische) über die alten Schriftsteller enthaltenden lexikalischen Werkes. Eilig und ohne Kenntnis und Kritik aus ältern Wörterbüchern, Scholien und grammatischen Schriften zusammengeschrieben, leidet es an zahlreichen schweren Mängeln und Irrtümern, ist aber dennoch durch die Fülle nur hier erhaltener Nachrichten besonders für die Litteraturgeschichte von unschätzbarem Wert. Neuere Ausgaben besorgten Gaisford (Oxford 1834, 3 Bde.), Bernhardy (Halle 1834-53, 2 Bde.) und Bekker (Berl. 1854). Vgl. Daub, De Suidae biographicorum origine et fide (Leipz. 1880).

Suifon (Suifun), Fluß im Südussuriland (ostsibirisches Küstengebiet), welcher in der Mandschurei entspringt und sich im Sichota Alin durch eine Felsspalte in die Peters d. Gr.-Bai Bahn bricht. Die