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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Sundzoll - Superga.

ten, Nägeln etc. und (1885) 877 meist evang. Einwohner. Dabei das Felsenmeer, ein Kesselthal mit großen Felsen aus devonischem Kalk, und die Sundwiger Höhle.

Sundzoll, s. Sund.

Suñer (spr. ssunjer), Luigi, ital. Lustspieldichter, von spanischer Abkunft, geboren um 1832 zu Havana, kam noch im kindlichen Alter nach Florenz, wo er eine zweite Heimat fand. Sein erstes Lustspiel: "I gentiluomini speculatori" (1859 zu Florenz aufgeführt), fußte auf der Idee, die damals auf dem Schlachtfeld besiegelte Allianz Frankreichs und Italiens in zwei Hauptpersonen des Stückes symbolisch zu verkörpern. Durchgreifend wirkten aber erst die folgenden Komödien: "I legitimisti" (1861) und "Spinte o sponte". Einen Fortschritt bekundete er dann in den Lustspielen: "L'ozio" (1863), "Una piaga sociale", "Caleche" (später mit dem Titel: "Ogni lasciata è persa") und besonders "Le amiche" (1873). Mit "Una legge di Licurgo" (1869) begann er sich ernstern sozialen Problemen zuzuwenden. Es folgten das Proverb "Chi ama teme", das Lustspiel "La gratitudine" und ein in Beziehung auf Plan und Komposition vorzügliches Werk, welches einen Vers des Dante zum Titel hat: "Amor ch'a nullo amato amar perdona".

Sungari, rechter mächtiger Nebenfluß des Amur in der chinesischen Mandschurei.

Sunion (Sunium), die 60 m hohe Südspitze des alten Attika, mit berühmtem Tempel der Athene, wovon noch 9 (Ende des 17. Jahrh. noch 19) Säulen stehen, daher das Vorgebirge jetzt Kap Kolonnäs heißt; war seit 413 v. Chr. zum Schutz der nach Athen bestimmten Getreideschiffe mit Mauern umgeben, welche diese Landspitze zu einer Art Festung machten.

Sunn, s. v. w. Sunnhanf.

Sunna (arab., "Weg, Richtung"), die Tradition, welche auf ein Wort oder eine That des Propheten Bezug hat und in solchen Fällen als Gesetz gilt, wo der Koran sich entweder gar nicht oder in zweideutiger Weise ausspricht. Später mehrfach gesichtet und in besondern Büchern niedergelegt, bildet die S. jetzt neben dem Koran die hauptsächlichste Religionsquelle für den rechtgläubigen Moslem. Die berühmteste unter den sechs anerkanntesten Sammlungen ist die von El Bochari um 840 n. Chr. unter dem Titel: "Eddschâmi essahîh" ("Zuverlässige Sammlung") veranstaltete, 7275 Überlieferungen enthaltend, welche Bochari aus einer Anzahl von 600,000 als die am meisten beglaubigten ausgewählt hatte (hrsg. von Krehl, Leiden 1862-72, 3 Bde.).

Sunnar (arab.), Ordensgürtel christlicher Mönche, bei den Mohammedanern als Zeichen des Unglaubens verpönt.

Sunnhanf (Madras-, Bombayhanf, ostindischer Hanf), die Faser der über ganz Indien und die Sundainseln verbreiteten und vielfach kultivierten Crotalaria juncea, wird in sehr roher Weise zubereitet und hat deshalb, obwohl die Faser an und für sich sehr fein ist, einen verhältnismäßig nur geringen Wert. Das Handelsprodukt ist blaßgelblich, mit lebhaftem Seidenglanz, und dem Hanf sehr ähnlich. Man benutzt den S. zu Seilerwaren, Packtuch etc., in England auch zur Papierfabrikation.

Sunniten, diejenigen Mohammedaner, welche neben dem Koran die Sunna (s. d.) als Religionsquelle annehmen und die ersten Kalifen, Abu Bekr, Omar und Othman, als rechtmäßige Nachfolger Mohammeds anerkennen, während die Schiiten (s. d.) diese Würde nur Ali und dessen Nachkommen beilegen. Das geistliche Oberhaupt der S. unter dem Titel Kalif ist der türkische Sultan. Zu ihnen gehören fast sämtliche Moslems in Afrika, Ägypten, Syrien, der Türkei, in Arabien und der Tatarei. Vgl. Mohammedanische Religion.

Süntel, Teil des Wesergebirges, nördlich von Hameln, erreicht in der Hohen Egge 441 m Höhe.

Suomi, s. Finnische Sprache.

Suovetaurilia (lat.), das große Sühnopfer am Schluß des Lustrum in Rom, wobei auf dem Marsfeld ein Schwein (sus), ein Schaf (ovis) und ein Stier (taurus) geschlachtet wurden.

Supan, Alexander, Geograph, geb. 3. März 1847 zu Innichen in Tirol, studierte zu Graz, Wien, Halle und Leipzig, wurde 1871 Realschullehrer in Laibach, habilitierte sich 1877 als Privatdozent der Geographie an der Universität Czernowitz, wurde 1880 Professor und siedelte 1884 nach Gotha über, wo er seitdem die Redaktion von "Petermanns Mitteilungen" führt, um welche er sich besonders durch die Begründung des geographischen Litteraturberichts verdient machte. Er schrieb: "Lehrbuch der Geographie für österreichische Mittelschulen" (6. Aufl., Laib. 1888); "Studien über die Thalbildung in den Tiroler Zentralalpen und in Graubünden" (in den "Mitteilungen der Wiener Geographischen Gesellschaft" 1877); "Statistik der untern Luftströmungen" (Leipz. 1881); "Grundzüge der physischen Erdkunde" (das. 1884); "Archiv für Wirtschaftsgeographie", 1. Teil: Nordamerika 1880-85 (als Ergänzungsheft zu "Petermanns Mitteilungen" 1886).

Superarbitrium (lat.), ein Schiedsspruch oder Gutachten höherer, bez. höchster Instanz.

Superb (lat.), stolz, prächtig, herrlich; Superbiloquenz, Großsprecherei, übermütig stolze Sprache.

Supercherie (franz., spr. ssupärsch'rih), Überlistung, hinterlistiger Streich.

Superchloride, Superchlorüre, s. Chlormetalle.

Supercilia (lat.), Augenbrauen.

Superdividende (lat.), der über den erwarteten oder durch Zinsgarantie festgesetzten Betrag hinausgehende Teil der Dividende (s. d.). Vgl. Aktie, S. 263.

Supererogationes, s. Opera supererogationis.

Superfizies (lat.), Oberfläche, in der Rechtssprache dasjenige, was auf fremdem Grund und Boden erbaut oder auf solchem gepflanzt ist. Der Regel nach erstreckt sich das Eigentum an dem Grund und Boden auch auf die S. (superficies solo cedit). Ferner wird mit S. (superfiziarisches Recht, Gebäuderecht, Baurecht, Platzrecht) das erbliche und veräußerliche dingliche Recht an einem auf fremdem Grund und Boden stehenden Gebäude verstanden, vermöge dessen dem Berechtigten (Superfiziar) während der Dauer des Rechts die Ausübung der Befugnisse des Eigentümers zusteht. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 961 ff.) gebraucht statt dessen die Ausdrücke Erbbaurecht und Erbbauberechtigter und versteht unter Erbbaurecht das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Hiernach gehört auch das vererbliche und veräußerliche Kellerrecht mit zu dem superfiziarischen Recht.

Superflua non nocent (lat., "das Überflüssige schadet nicht"), besser zu viel als zu wenig.

Superfoecundatio (Superfoetatio), s. Überfruchtung.

Superga, La, die 10 km von Turin gelegene Grabeskirche der Könige des Hauses Savoyen, welche König Amadeo I. 1717-37 durch Juvara in Form eines elliptischen Rundbaues mit achtsäuliger Vor-^[folgende Seite]