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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Windmühle; Windofen; Windombill

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Windmühle – Windombill

lung gegen die herrschende Windrichtung. Die amerik. Windräder dienen größtenteils als Motoren für Pumpwerke und leichtere landwirtschaftliche Maschinen, auch für kleinere Mahlmühlen; sie werden auf turmartigcm, hölzernem oder eisernem Gerüst oder auf Dächern schon stehender Häuser aufgestellt. Die bekanntesten derartigen W. sind die des Amerikaners Halladay, nach dessen System die in Fig. 2 und 3 der Tafel abgebildeten W. von Karl Reinsch in Dresden gebaut sind. Die Schaufeln a sind hier in einzelne Gruppen, Segel genannt, eingeteilt, welche je um eine Achse drehbar sind und aus der gestreckten Lage (Fig. 2) in die geneigte (Fig. 3) gebracht werden können. Bei der Rotation des Windrades sind die Gewichte b, deren jedes Segel eins besitzt, infolge der Wirkung der Zentrifugalkraft bestrebt, mit größerer oder geringerer Gewalt nach außen zu fliegen, je nachdem das Rad durch den Wind mehr oder weniger schnell gedreht wird. Durch den nach außen gerichteten Zug der Gewichte b werden die Segel um einen entsprechenden Winkel zurückgelegt, so daß die Geschwindigkeit des Rades selbstthätig reguliert wird. Ein Hebel mit dem Gewicht c bewirkt, daß die Segel nicht immer in der zurückgelegten Stellung verharren, während ein zweiter Hebel, der durch den Draht d mit dem Erdboden in Verbindung steht, angezogen, das Rad zum Stillstand bringt; f ist die Steuerfahne zur Einstellung der Schaufelscheibe gegen die Windrichtung. Auf der Windradachse sitzt eine Kurbelscheibe, welche bei der Drehung des Rades eine nach unten führende Kurbelstange auf und ab bewegt. Bei dem großen von A. Pieper in Moers am Rhein ausgeführten amerik. Windrad (Fig. 7), das für Mahl- und Schneidemühlen u. s. w. als Motor dient, wird die Drehung des Rades durch Hilfsräder bewirkt. Das fahrbare Windrad (Fig. 8, nach einer Konstruktion von Fr. Filler in Emsbüttel-Hamburg) eignet sich zur Entwässerung von Baugruben, von Flußläufen bei Flußregulierungen u. s. w.

Eine zweite Art amerik. Windmühlen bildet das Eklipse-Windrad (Fig. 5). Dieses System hat einen Kranz fester Schaufeln a und verwendet zur Regulierung der Geschwindigkeit eine zweite Steuerfahne c, welche kleiner ist als die Hauptsteuerfahne b und in einer dem Windrad parallelen Ebene liegt. Die Fahne c ragt über das letztere hinaus und wird infolgedessen vom Wind direkt getroffen. Das Gestell f, welches das Lager e für die Windradachse und die Befestigung für die Steuerfahne b bildet, besteht bei diesem System aus zwei Teilen, von denen derjenige mit der Hauptsteuerfahne b bei gewöhnlichem Wind die Windradachse mitnimmt. Bei starkem Wind oder Sturm werden jedoch durch den Winddruck gegen die Fahne c diese und das Schaufelrad eine mehr oder weniger gegen die Windrichtung geneigte Stellung annehmen, wodurch die Wirkung des Windes auf das Windrad abgeschwächt wird. Bei der Drehung des Windrades gegen die Steuerschaufel b wird ein mit einem verstellbaren Gewicht d beschwerter Hebel gehoben, der in dem Maße, wie der Sturm nachläßt, durch sein Zurücksinken das Windrad früher oder später in seine normale Lage zurückführt. Die Ausrückung der Eklipse-Windräder erfolgt mittels eines Drahtes, der neben der Pumpstange nach unten geht. Das Windrad von Leffel (Fig. 6) hat einen doppelten Speichenkranz a, an dessen Umfang windschiefe Blechschaufeln befestigt sind. Die Regulierung der Geschwindigkeit erfolgt von unten aus durch Zug an einer Kette, wodurch der Gewichthebel d mehr oder weniger gehoben wird und die mit ihm in Verbindung stehende Steuerfahne b mehr oder weniger von der Richtung der Radachse abweicht. Diese Abweichung bewirkt eine entsprechende Stellung des Windrades gegen die Windrichtung. Es existieren noch eine Anzahl Windmühlen, welche den genannten mehr oder weniger ähnlich sind. Außer den W. mit horizontaler Achse sind auch solche mit vertikaler Achse gebaut worden. Einige derselben tragen um das mit gekrümmten Schaufeln ausgerüstete Laufrad einen besondern Leitradkranz; derartige Windräder hat man Windturbinen genannt. Bei der in Fig. 9 abgebildeten Windturbine von Wolf ist A das eigentliche Windrad, B das Leitrad, dessen Schaufeln verstellbar sind (die punktierte Lage ist die Arbeitsstellung). – Vgl. Neumann, Die W. (Weim. 1881); Hollenberq, Die neuern Windräder (Lpz. 1885).

Windmühle, ein in einem besondern Gebäude aufgestelltes Mühlwerk, welches durch ein Windrad betrieben wird. Bei den deutschen oder Bockwindmühlen muß die ganze Mühle, bei den holländischen oder Turmwindmühlen nur der obere Teil nach dem Winde gedreht werden. Neuere holländische W. haben auch große amerik. Windräder, die sich mittels Hilfsrädern selbstthätig nach dem Winde drehen. Die Paltrockwindmühle hat die Bauart und Einrichtung einer gewöhnlichen Bockwindmühle, ist aber nicht auf einem Bocke drehbar, sondern auf einer Anzahl (etwa 30) unter dem Gehäuse angebrachter eiserner Rollen, welche auf einem Schienenkranze laufen, der auf einem massiven, gegen 1 m hohen Unterbau aufliegt. Die Paltrockwindmühle findet sich mehr im Osten Deutschlands. Näheres s. Windmotoren und die dazu gehörige Tafel, Fig. 1, 4 u. 7. – W. ist auch Name einer Art Feuerwerksstücke.

Windofen, ein von außen geheizter Stubenofen; auch ein kleinerer, oft tragbarer Schmelzofen, bei dem das Feuer nicht durch ein Gebläse angefacht wird, sondern durch einen Luftzug, der entsteht, sobald das Feuer angezündet ist.

Windombill, später allgemein Shermanbill genannt, das von den Vereinigten Staaten von Amerika 14. Juli 1890 erlassene Silbergesetz, durch welches die Blandbill (s. d.) aufgehoben und an deren Stelle bestimmt wurde, daß das Schatzamt monatlich 4,5 Mill. Unzen Silber zum Marktpreise erwerben solle, solange dieser unter dem Münzungssatze (129,29 Cents für die Unze) stände. Die Zahlung erfolgte in einer neuen Art von Papiergeld (Treasury notes), die in Beträgen von 1 bis 1000 Doll. ausgegeben wurden, in Gold oder Silber einlösbar sein und gesetzliche Zahlungskraft haben sollten, wenn nicht ausdrücklich anders bedungen wäre. Bis zum 1. Juli 1891 sollten von dem angekauften Silber monatlich 2 Mill. Unzen zu Silberdollars ausgeprägt werden; dann sollte die obligatorische Prägung aufhören, außer insoweit sie für die Einlösung der Schatzamtsnoten erforderlich erschien. Die Wirkung des Gesetzes war für die amerik. Münzpolitik eine unheilvolle. Die erwartete Steigerung des Silberpreises hielt nur ganz kurze Zeit an; das Gold dagegen wurde in großen Mengen dem Schatzamt entnommen, so daß die gesetzliche Reserve von 100 Mill. Doll. Gold nicht mehr zu erhalten war. Präsident Cleveland setzte daher seine ganze Autorität ein, das Gesetz abzuschaffen. Nachdem das