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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Zweikiemer – Zwenkau

gesetz beseitigt. Das sog. Amerikanische Duell (s. d.) ist, weil kein Kampf, straflos. Der Österr. Strafgesetzentwurf von 1889 hatte deshalb das amerik. Duell zum Gegenstand einer besondern Strafsanktion gemacht. Der Z. ist vollendet, wenn wenigstens von einer Seite der Kampf begonnen ist; haben die Parteien den Z. freiwillig aufgegeben, so fällt die Strafe der Beteiligten weg. Andererseits ist aber auch schon strafbar die Herausforderung zum Z. sowie die Annahme einer solchen. Kartellträger, wenn sie ernstlich bemüht gewesen sind, den Z. zu verhindern, sowie Sekundanten, Zeugen und Ärzte, welche zum Z. zugezogen waren, sind überhaupt straflos. Die regelmäßige Strafe ist Festungshaft; sie wird erhöht beim tödlichen Z. (hier auch nicht Strafkammer, sondern Schwurgericht zuständig); sie wird auch erhöht, wenn der Z. ohne Sekundanten stattfand und wenn bei der Herausforderung die Absicht, daß einer von beiden Teilen das Leben verlieren solle, entweder ausgesprochen ist oder aus der gewählten Art des Z. erhellt. In einem Falle ist die Strafe Gefängnis (nicht unter 3 Monaten); wenn jemand einen andern zum Z. mit einem Dritten absichtlich, insonderheit durch Bezeigung oder Androhung von Verachtung anreizt. In einem andern Falle kann die Strafe noch schwerer sein. Ist nämlich eine Tötung oder Körperverletzung mittels vorsätzlicher Übertretung der Regeln des Z. bewirkt worden, so ist der Übertreter, sofern nicht die ordentliche Zweikampfsstrafe eine härtere ist, nach den Vorschriften über Tötung oder Körperverletzung zu bestrafen. Außer den vorgenannten Personen können auch noch andere bei dem Z. strafbar beteiligt sein. Sie werden nach den allgemeinen Vorschriften über Teilnahme bestraft, und das gilt auch von Mitgliedern und Protokollführern eines studentischen Ehrengerichts, dessen Schiedsspruch sich die Parteien unterwarfen. Das Österr. Strafgesetz droht Kerker als Strafe des Z. Der Z. von Militärpersonen aus dienstlicher Veranlassung (militär. Vergehen) ist eine besondere Art der Verletzung der Pflichten der militär. Unterordnung. Der Z. wird im allgemeinen gegen Personen des Soldatenstandes (auch gegen Offiziere) nach dem allgemeinen Reichsstrafgesetzbuch §§. 201 fg. bestraft, die Herausforderung eines Vorgesetzten oder auch nur eines Höhern im Dienstrange aus dienstlicher Veranlassung nach Militärstrafgesetzbuch §. 112 mit längerer Freiheitsstrafe und Dienstentlassung. – Vgl. Kohut, Buch berühmter Duelle (Berl. 1880); Levi, Zur Lehre vom Zweikampfsverbrechen (Lpz. 1889); Breslauer, Duellstrafen (Berl. 1890); Hergsell, Duellcodex (Wien 1891, 2. Aufl. 1897); Korwin-Dzbańßi, Der Z. (ebd. 1893); Croabbon, La science du point d’honneur (Tl. 1, Par. 1894); von Below, Das Duell und der german. Ehrbegriff (Cass. 1896); ders., Das Duell in Deutschland. Geschichte und Gegenwart (ebd. 1896); Thimm, A complete bibliography of fencing and duelling (Lond. 1896); von Boguslawski, Die Ehre und das Duell (Berl. 1896).

Zweikiemer, s. Kopffüßer.

Zweikindersystem, das namentlich in Frankreich bei den besitzenden Klassen herrschende Bestreben, die Zahl der Kinder in der Ehe auf zwei zu beschränken. Die gleiche Teilung des Vermögens und des Grundbesitzes, die die franz. Gesetzgebung sowohl wie die Sitte fordert, hat jedenfalls viel dazu beigetragen, solchen Anschauungen, die zuweilen auch sogar fast offiziell begünstigt worden sind, in der öffentlichen Meinung Boden zu verschaffen. Infolge der Herrschaft des Z. ist in Frankreich die Geburtenfrequenz und damit die Volksvermehrung sehr gering. (S. Geburtsstatistik und Bevölkerung.)

Zweikorn, soviel wie Emmer (s. Dinkel).

Zweilochbrenner, s. Gasbeleuchtung.

Zweilunger (Dipneumones), eine Hauptgruppe der Spinnen (s. d.), die mit zwei sog. Lungen (Fächertracheen) ausgestatteten Arten umfassend, in Webspinnen und Jagdspinnen eingeteilt.

Zweimächtige Staubgefäße, s. Didynama stamina.

Zweimalschmelzerei, s. Eisenerzeugung.

Zweimännig, s. Diandrus.

Zweimaschinensystem (von Dampfpflügen), s. Dampfbodenkultur nebst Tafel.

Zweimuskler, Dimyarier, s. Muscheln.

Zweiprämiengeschäft, ein doppeltes Prämiengeschäft (s. d.), welches entweder ein Prämiengeber so schließt, daß er von dem einen kauft, an den andern verkauft (beides auf Lieferung unter Vorbehalt des Rücktritts gegen Prämien), oder so, daß er dem Käufer und dem Verkäufer den Rücktritt gegen Prämie gestattet. (S. auch Stellage.)

Zweirad, eine Art Fahrrad, s. Velociped.

Zweischattige, s. Ascii.

Zweischneidiges Prämiengeschäft, s. Prämiengeschäft.

Zweisimmen, s. Simme.

Zweispitze, s. Steinmetzwerkzeug.

Zweistimmig heißt der musikalische Satz, bei dem die Harmonie eines Tonstücks aus zwei Stimmen besteht. (S. Duett.)

Zweite Ehe, s. Wiederheirat.

Zweites Gesicht, auch Deuteroskopie genannt, das Hervortreten von ahnungsvollen Traumbildern (Visionen) während des wachenden Zustandes. Diese Erscheinung wurde namentlich durch das, was Sam. Johnson in seinem «Journey to the Western Isles of Scotland» (Lond. 1775) darüber gesammelt hatte, bekannt. G. C. Horst in seiner «Deuteroskopie» (Frankf. 1830) und Walter Scott in seinen «Letters on demonology and witchcraft» haben eine Menge von Fällen solcher Visionen zusammengestellt, und in Carus’ «Vorlesungen über Psychologie» (Lpz. 1851) ist die Theorie dieser Erscheinungen ausführlicher erläutert. Die Thatsachen dieser Art sind an so verschiedenen Orten, zu so verschiedenen Zeiten und zum Teil von so unparteiischen und wissenschaftlich gebildeten Beobachtern gesammelt worden, daß es unmöglich erscheint, sie nicht in einer gewissen Beschränkung als wahr anzuerkennen. Die psychol. Möglichkeit derselben liegt in einer anomalen, häufig krankhaften und, wie es scheint, leicht erblichen Steigerung der Phantasiethätigkeit, die durch lebhafte Interessen und starke Gefühle in einer ihr selbst unbewußten Weise zu hallucinatorischen Vorstellungen getrieben wird. – Vgl. Horst, Deuteroskopie (2 Bde., Frankf. a. M. 1830); Mayer, Die Sinnestäuschungen u. s. w. (Wien 1869); Du Prel, Das Z. G. (Bresl. 1882).

Zweiunddreißiger, bayr. Getreidemaß, s. Dreißiger.

Zweiweibig, soviel wie Digynus (s. d.).

Zweiwertige Elemente, s. Wertigkeit und Periodisches System der Elemente.

Zweiwuchs, s. Englische Krankheit.

Zweizahn, s. Bidens.

Zweizipfelige Klappe, s. Herz nebst Tafel.

Zwenkau, Stadt in der sächs. Kreis- und Amtshauptmannschaft Leipzig, 15 km im SW. von Leipzig, nahe rechts der Weißen Elster, an der Neben- ^[folgende Seite]