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3% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0118, von Benzol bis Bergaigne Öffnen
(Turin 1888). Berching, (1885) 1468 Einw. Berchtesgaden, Landschaft, (1885) 8454 Einw.; der Flecken 1968 Einw. Berck, (1886) 5187 Einw. Bereicherung *, im juristischen Sinn jede Vermehrung des Vermögens einer Person und jede Verbesserung
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0092, von Acceptieren bis Accession Öffnen
Einfluß eingeräumt. In den meisten neuern Gesetzgebungen wird eine Ausgleichung unter den Beteiligten nach Maßgabe der Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung verfügt. Eine besondere Art von A. ist die Alluvion (s. d
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
ls. Delikte) und aus thatsächlichen Verhältnissen, wie der ungerechtfertigten Bereicherung ls. Bereicherung und Vereicherungsklage). Daneben hat das röm. Recht andere Fälle unter die Gruppen der Quasi- kontrakte ls. d.) und der Quasidelitte ls. d
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0674, von Windsbach bis Windthorst Öffnen
von der Verpflichtung wegen ungerechtfertigter Bereicherung« (das. 1878); »Karl Georg v. Wachter« (das. 1880). Windsheim, Stadt im bayr. Regierungsbezirk Mittelfranken, Bezirksamt Uffenheim, an der Aisch und der Linie Neustadt a. A.-W. der Bayrischen
2% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0490, Innere Medizin (10. Kongreß, Wiesbaden 1891) Öffnen
sind, als das der beginnenden ruhigen Arbeit. Mehr und mehr wird es klar, daß die große Frage, die völlig ungerechtfertigt als zu früh von Koch in die Welt gesetzt bezeichnet wurde, am wenigsten im Reagenzglas und am Versuchstier, sondern nur
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0132, von Speciesdukaten bis Specifische Wärme Öffnen
der ungerechtfertigten Bereicherung (s. d.) fordern. Dazu kommt weitere Schadenersatzpflicht, wenn die S. unerlaubt geschah (§. 823). Dagegen kann Wiederherstellung des frühern Zustandes nicht verlangt werden. Nach Preuß. Landr. Ⅰ, 9, §§. 299, 304, und Österr
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0851, von Wucherblume bis Wühlmaus Öffnen
, daß den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis zu der Leistung stehen. Die bereits geleisteten Vermögensvorteile sind nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung (§. 818) zurückzugewähren. Außerdem steht der W