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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Agnes; Agnesenrollen; Agnethlen; Agni; Agnition; Agnoëten; Agnolo

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Agnes - Agnolo.

schmückte. Die bedeutendsten seiner Werke sind: die Opferung Isaaks, der aus dem Meer gezogene Leichnam Sapphos, das triumphierende Italien, Eva und die Schlange, die Schatten der großen Florentiner.

Agnes, 1) Heilige, nach der Legende eine schöne römische Christin zur Zeit Diokletians, wurde, weil sie die Ehe mit dem Sohn des römischen Stadtpräfekten ausschlug, in ein öffentliches Haus gebracht, blieb aber auch da, mit einem Heiligenschein umgeben, unversehrt und wurde als Zauberin enthauptet. Ihr Sinnbild ist ein Lamm. In der vor der Porta Pia zu Rom gelegenen Agneskirche werden 21. Jan., am Gedächtnistag der Heiligen, die Lämmer geweiht, aus deren Wolle die Pallien zur Investitur neuer Bischöfe verfertigt werden.

2) A. von Meran, Tochter des Herzogs Berthold von Meran, vermählte sich 1196 mit König Philipp August von Frankreich, obwohl die Trennung von dessen Ehe mit der dänischen Prinzessin Ingeborg vom Papst für ungültig erklärt worden war. Als sich Philipp weigerte, Ingeborg wieder als Gemahlin anzunehmen, sprach Papst Innocenz III. über Frankreich das Interdikt aus. Die Wirkung dieser Kirchenstrafe auf das Volk war eine solche, daß Philipp trotz seiner Liebe zu A. sich fügen mußte. Zwar bewahrte er A. seine Liebe, doch mußte er Ingeborg als seine Gemahlin anerkennen. A. starb 1201 in Poissy. Ihre zwei Kinder wurden für rechtmäßig erklärt. Ihr Schicksal ist dramatisch behandelt worden von Ponsard, Gust. Pawikowski und Franz Nissel.

3) Herzogin von Meran, Gemahlin des Grafen Otto von Orlamünde. Seit 1293 Witwe, lebte sie auf der Plassenburg bei Kulmbach angeblich in einem Liebesverhältnis mit Burggraf Albrecht dem Schönen von Nürnberg. Dessen Äußerung, nur vier Augen (nämlich die vier Augen seiner Eltern, welche in die Ehe nicht willigten) hinderten ihre eheliche Verbindung, mißverstehend, soll sie ihre zwei Kinder erster Ehe ermordet haben, ward aber nun von Albrecht verlassen und starb zu Hof im Gefängnis. Ihre Geschichte ist sagenhaft. Die Gemahlin des Grafen Otto von Orlamünde gehörte zwar dem Geschlecht der Grafen von Meran an, hieß aber Beatrix und konnte schon darum nicht die Geliebte Albrechts des Schönen sein, weil sie seine Großtante, nämlich die Schwester seiner Großmutter, war. A. soll das Kloster zu Himmelskron gestiftet haben und mit ihren Kindern dort begraben worden sein. Der Volkssage nach erscheint sie auf der Plassenburg als "Weiße Frau" (s. d.), wichtige Ereignisse im preußischen Königshaus im voraus anzeigend.

4) A. von Österreich, Tochter Kaiser Albrechts I., geb. 1281, vermählt mit König Andreas III. von Ungarn, grausame Rächerin des an ihrem Vater begangenen Mordes (s. Albrecht 1), ließ, unterstützt von ihren Brüdern, da die Mörder entflohen waren, die Angehörigen, Freunde und Vasallen derselben zum Tod verurteilen und hinrichten und aus den Gütern derselben an der Stätte des Mordes das Nonnenkloster Königsfelden erbauen, wo sie 13. Mai 1364 starb. Vgl. v. Liebenau, Lebensgeschichte der Königin A. von Ungarn (Regensb. 1868; Urkunden dazu, 1869).

5) A. von Poitou, Tochter Wilhelms V., Herzogs von Guienne, seit 1043 Gemahlin des deutschen Kaisers Heinrich III., nach dessen Tod 1056 Vormünderin ihres Sohns, des sechsjährigen Königs Heinrich IV., sowie Regentin des Reichs, hatte anfangs den Papst Viktor II., dann die Bischöfe Günther von Bamberg und Heinrich von Augsburg zu Ratgebern, ward aber von den herrschsüchtigen Großen bedrängt und gezwungen, mehrere Herzogtümer an dieselben zu verleihen. Endlich wurde ihr im Mai 1062 auch von Anno von Köln u. a. gewaltsam entführt. Sie zog sich nun gänzlich von den Geschäften zurück, nahm in Rom den Schleier und starb daselbst 14. Dez. 1077.

6) A. Sorel, s. Sorel.

Agnesenrollen, in der Schauspielkunst veraltete Bezeichnung für naive Mädchenrollen, nach der Agnes in Molières "Schule der Frauen". In Deutschland brauchte man dafür auch den Namen Gurlirollen, nach der Gurli in Kotzebues "Indianer in England".

Agnethlen (Szent-Ágota), schöner Marktflecken im ungar. Komitat Groß-Kokelburg (Siebenbürgen), mit merkwürdiger befestigter Kirche, 2 griech. Kirchen und (1881) 3175 sächs. Einwohnern, die Pferdehandel, Faßbinderei, Leder- und Schuhfabrikation betreiben.

Agni, ind. Gott, Personifikation des Feuers (lat. ignis), in der wedischen Zeit eine der höchsten und am meisten angerufenen Gottheiten, kam nach den Liedern des Weda (s. d.) zuerst als Blitz zur Erde und wurde, dann wieder verschwunden, von Mâtariçvan, einer Art Prometheus, zu den Menschen geholt. Seitdem kann er aus zwei gegeneinander geriebenen Hölzern immer wieder erzeugt werden. Er ist als Gott des Opferfeuers Bote zwischen Göttern und Menschen, Opferfährmann und erster Priester, bei Nacht siegreicher Bekämpfer der Finsternis, Beschützer der festen Ansiedelungen, Zerstörer der feindlichen Burgen. Er ist der Beherrscher aller Schätze auf Bergen, in Pflanzen, Gewässern und bei den Menschen. In der brahmanischen Periode ist A. mit den andern alten Göttern in die bescheidene Stellung eines untergeordneten Welthüters zurückgedrängt worden. Vgl. Kuhn, Die Herabkunft des Feuers und des Göttertranks (Berl. 1859); Holtzmann, A. nach den Vorstellungen des Mahâbhârata (Straßb. 1878).

Agnition (lat.), in der Rechtssprache s. v. w. Anerkennung, Anerkenntnis, insbesondere einer Behauptung des Prozeßgegners, eines Anspruchs, einer Urkunde als das, wofür sie ausgegeben wird. Doch ist für die gerichtliche Anerkennung der Ausdruck "Rekognition" der üblichere (vgl. Anerkennung). Im Erbrecht versteht man unter A. die Annahmeerklärung des Vermächtnisnehmers bezüglich des ihm zu teil gewordenen Vermächtnisses. Zwar bedarf es zum Erwerb eines solchen keiner ausdrücklichen Annahme; indessen ist die A. des Vermächtnisses um deswillen von Wichtigkeit, weil nach derselben eine Ablehnung (Repudiation) des Vermächtnisses nicht mehr statthaft ist. Im römischen Erbrecht unterschied man zwischen A. der Erbschaft nach dem freiern prätorischen Recht (agnitio bonorum possessionis) und dem Erbschaftsantritt nach strengem Zivilrecht (aditio hereditatis), eine Unterscheidung, die heutzutage unpraktisch ist.

Agnoëten (griech., "Nichtwissende"), s. Monophysiten.

Agnolo (spr. annjolo), Baccio d', ital. Architekt und Holzschnitzer, geb. 1462 zu Florenz, war ursprünglich Zimmermann und fertigte als solcher unter anderm das Chorgestühl in Santa Maria Novella in eingelegter Holzarbeit, Holzschnitzereien an der Decke des Ratssaals und in der Kapelle des Palazzo Vecchio. Als vorzüglicher Ornamentist führte er auch den Marmorfußboden in Santa Maria del Fiore aus, bei welcher Kirche er von 1506 bis 1529 auch als Oberdombaumeister thätig war. Als Architekt suchte er den Stil der römischen Hochrenaissance und dessen reiche Fassadengliederung mit dem strengen florentinischen Palastbau zu vermitteln. Seine hauptsächlichsten Bauten sind: Palazzo Bartolini, Palazzo Pecori-Giraldi,