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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ägypten

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Ägypten (Staatsverwaltung).

in Dörfern ansässig in der Nähe des Kulturlands oder auf sandigen Strichen innerhalb desselben. Mit den Beduinen gleicher Abstammung sind die in den Städten seßhaften Araber. Der Osmane ist in Ä. derselbe wie allenthalben, in stolzem, gravitätischem Genuß der Herrschaft träger Ruhe hingegeben. Die Mamelucken kamen seit dem 13. Jahrh. ursprünglich als Sklaven von den Kaukasusländern herein, bildeten dann die Truppenmacht und nahmen nach und nach als Beis die Zügel der Herrschaft in die Hand, bis sie von Mehemed Ali 1811 auf der Citadelle zu Kairo vernichtet wurden. Vorherrschend bei der ganzen Bevölkerung ist die arabische Sprache; die Regierung verkehrt in dieser mit ihren Unterthanen, in französischer Sprache mit den Fremden, in türkischer mit der Pforte. Im sogen. ägyptischen Sudân bilden echte afrikanische Neger die Hauptbevölkerung, in Nubien die Berâbra.

Staatsverwaltung. Finanzen. Armee.

Ä. ist ein türkischer Vasallenstaat, dessen Verwaltung auf Grund des von England, Rußland, Preußen und Österreich 15. Juli 1840 abgeschlossenen Vertrags und des großherrlichen Hattischerifs vom 13. Febr. 1841 stets einem vom Sultan gewählten Gliede der Familie Mehemed Alis auf Lebenszeit gegen einen jährlichen Tribut von 678,397 Pfd. Sterl. garantiert ward. Der tributpflichtige Statthalter, welcher seit 1867 offiziell die Titel "Hoheit" und "Chedive" (Vizekönig) führt, hat 1866 nach jahrelangen Anstrengungen die direkte Erbfolge nach dem Prinzip der Erstgeburt und der Linearsuccession endlich zugestanden erhalten. Neuerdings ist das Verhältnis zwischen Ä. und der Pforte durch den Ferman des Großsultans vom 8. Juni 1873 geregelt worden. (Weiteres s. unter Geschichte.) Zur obersten Führung der Geschäfte hatte bereits Mehemed Ali eine Art Ministerium gebildet, welches jetzt aus den Ministerien des Innern, des Äußern, des Kriegs, der Finanzen, des Handels, des Unterrichts, des Kultus, der öffentlichen Arbeiten, der Justiz und des Sudân besteht. Seit 1882 von den Engländern okkupiert, harrt Ä. einer neuen staatlichen Organisation. Eingeteilt wird Ä. in das eigentliche Ä. (vom Mittelmeer bis zum Wadi Halfa) als das Hauptland und in die Besitzungen außerhalb des eigentlichen Ä. als dessen Dependenzen. Diese Besitzungen umfassen die Landschaften Kordofan, Dar Fur, die Äquatorialprovinzen u. a., welche man insgesamt als ägyptischen Sudân bezeichnet. Den Namen Nubien, worunter man die Landschaft von den ersten Katarakten bis Chartum verstand, kennt man im Land nicht; Nubien ist heute nur ein geographischer Begriff, namentlich seitdem durch Verlegung der Südgrenze des eigentlichen Ä. von Assuân nach Wadi Halfa ein großer Teil des nubischen Gebiets zu Oberägypten gezogen wurde. Das eigentliche Ä. (Beled Misr) teilt man herkömmlich in Ober-, Mittel- und Unterägypten, Bezeichnungen, die indes nur eine geographische, keineswegs eine administrative Bedeutung haben. Administrativ zerfällt das Land in Gouvernorate oder Mohafzas und Provinzen oder Mudiriehs. Die Einteilung nach Gouvernoraten besteht nur für die größern Städte, welche in ihrer Verwaltung von der des übrigen Ä. völlig unabhängig sind; die Einteilung der oberägyptischen, noch mehr der sudânischen Provinzen ist häufigen Schwankungen unterworfen, indem bald mehrere unter einem Generalgouverneur vereinigt und dann wieder getrennt, bald einer Kommission des Ministeriums des Innern untergeordnet werden. Die vom ägyptischen Generalstab angestellten Berechnungen ergaben für Areal und Bevölkerung nachstehende Ziffern:

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Gouvernorate und Provinzen Areal QKilom. Davon nutzbar u. vermessen Bevölkerung 1877

Gouvernorate (Mohafzas):

Kairo - - 327462

Alexandria bis Siwah 88202 93 165752

Rosette 123 16243

Damiette 904 32730

Port Said 6238 3854

Ismailia 1897

Suez 11327

El Arisch und Wüste im O. des Suezkanals und des Roten Meers bis El Wisch 86079 2506

Provinzen (Mudiriehs):

Behera 10780 1085 238590

Gizeh 24716 873 270072

Kaliubieh 842 814 205380

Scharkieh 4368 2182 414470

Menufieh 1583 1564 484550

Gharbieh 3092 5639 678979

Dakahlieh 2061 2141 531954

Unterägypten: 223988 14991 3385766

Provinzen (Mudiriehs):

Beni Suef 50430 920 140848

Fayûm 1233 173655

Minia 110901 1812 338616

Mittelägypten: 161331 3965 653119

Assiut 128700 1806 461679

Ghirga 15703 1491 617869

Kenneh mit Kosseir 87075 1285 310257

Esneh 404557 657 281593

636035 5239 1471398

Stadt Massaua - - 2744

" Suakin - - 4600

Eigentliches Ägypten: 1021354 24195 5517627

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Hierzu kommen nun die Besitzungen außerhalb des eigentlichen Ä.: der ägyptische Sudân mit Kordofan, Dar Fur und den Äquatorialprovinzen. Diese umfassen 1,965,560 qkm mit 10,800,000 Einw. und zwar:

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QKilom. Bewohner

Kordofan 108280 278740

Dar Fur 451980 4000000

Andre Länder des Sudân und Äquatorialprovinzen 1405300 6500000

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Somit berechnet sich das Areal Ägyptens auf 2,986,900 qkm (54,246 QM.) mit einer Bevölkerung von 16,300,000 Seelen. An der Spitze jeder Provinz steht der Mudir, ihm zur Seite ein Diwan höherer Beamten als Staatskollegium. Unter dem Mudir stehen die Kreisverwalter (Kâschif) und die Kantonverwalter (Nazir el kism), von denen die Ortsvorsteher oder Dorfschulzen (Schêch) ressortieren. Der Mudir verwaltet die Provinz in administrativer, finanzieller und politischer Beziehung und entscheidet auch in allen Rechtssachen, welche nicht in die Kompetenz des religiösen Gerichts, dem ein Kadi vorsteht, fallen. Eine der wichtigsten Obliegenheiten des Mudirs ist die Eintreibung der Steuern. Der Sitz aller Zentralbehörden sowie die gewöhnliche, nur periodisch mit Alexandria wechselnde Residenz des Chedive ist Kairo. Seit 1866 besitzt Ä., wiewohl nur nominell, eine Art von Volksvertretung in einer aus 75 Abgeordneten bestehenden Kammer (Madschliß el Nuab), zu welcher die Vertreter in den verschiedenen Distrikten je nach