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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Albrecht - Albrechtsorden.

König Matthias von Ungarn, vermochte aber, da der Kaiser ihn ohne die nötigste Unterstützung ließ, nichts auszurichten. Im J. 1488 zog er zur Befreiung des von den Bürgern zu Brügge gefangenen Maximilian I. gegen das rebellische Flandern; dieser übertrug ihm die Statthalterschaft der Niederlande, und zum Lohn für die Bewältigung derselben sowie als Ersatz für die aufgewandten Kosten erhielt er 1498 die Erbstatthalterschaft von Friesland, das er jedoch erst mit Waffengewalt unterwerfen mußte. Während er eines Landtags wegen nach Leipzig geeilt war, erhoben sich die Friesen von neuem und belagerten seinen zurückgelassenen zweiten Sohn, Heinrich, in Franeker. A. eilte an der Spitze eines Heers herbei, entsetzte Heinrich, starb aber nach der Bezwingung Groningens schon 12. Sept. 1500 zu Emden. In Sachsen verbesserte er Justiz und Polizei. Dresden war seit der Teilung Albrechts Residenz (vorher hielt er sich meist in Tharandt auf). Albrechts öftere Abwesenheit aber und die Aufwendung großer Summen für den Dienst des Kaisers wurden von den Ständen gemißbilligt. Sein Testament (eigentlich ein mit Zustimmung seiner Söhne Georg des Bärtigen und Heinrich des Frommen sowie mit Zuziehung eines landständischen Ausschusses zu Maastricht gemachter und 12. Dez. 1500 vom Kaiser bestätigter Erbvertrag vom 18. Febr. 1499) ist der erste Versuch, die Primogeniturerbfolge in Sachsen einzuführen. Es wurde darin unter anderm bestimmt, daß Georg in den meißnisch-thüringischen Erblanden, Heinrich in Friesland des Vaters Nachfolger sein sollte. Für den Fall, daß einer sein Land verlöre, sollte der andre ihm ein Stück von dem seinigen einräumen; wenn aber die Länder des einen Bruders an den andern kämen, sollte der älteste Sohn allein succedieren und dieser seine Brüder bloß mit einem Teil der Landeseinkünfte abfinden. Seinen Namen trägt die von ihm begonnene Albrechtsburg zu Meißen. Vgl. Langenn, Herzog A. der Beherzte (Leipz. 1838).

24) A. Kasimir von Sachsen-Teschen, s. Albert 5).

Albrecht, Wilhelm Eduard, ausgezeichneter Germanist, geb. 4. März 1800 zu Elbing, studierte in Königsberg, Berlin und Göttingen, ward 1825 außerordentlicher, 1829 ordentlicher Professor der Rechte zu Königsberg. In diese Zeit fällt die Entstehung seiner Schrift "Die Gewere, als Grundlage des ältern deutschen Sachenrechts" (Königsb. 1828), welche, wenn auch ihre Endresultate bleibende Geltung nicht gewonnen haben, auf die Entwickelung der deutschen Rechtswissenschaft hervorragenden Einfluß geübt hat und als Muster wissenschaftlicher Darstellung anerkannt ist. Im J. 1830 folgte A. dem Ruf, die durch Eichhorns Abgang nach Berlin erledigte Professur und einen Sitz im Spruchkollegium zu Göttingen einzunehmen. Als Mitunterzeichner der Protestation der "Göttinger Sieben" gegen die Aufhebung des Staatsgrundgesetzes wurde A. durch Kabinettsordre vom 14. Dez. 1837 seiner Stelle entbunden und genötigt, Göttingen zu verlassen. Später fand er in Leipzig eine Freistätte, wo er, 1840 zum ordentlichen Professor mit dem Titel Hofrat, 1863 zum Geheimen Hofrat ernannt, bis zu seiner Pensionierung (1868) wirkte. Er war unter den Vertrauensmännern, die der Bundestag 1848 mit der Abfassung eines Verfassungsentwurfs für Deutschland beauftragte, und wurde von einem hannöverschen Wahlbezirk in die Nationalversammlung gewählt, aus der er jedoch schon im August 1848 wieder austrat. Kurz nach seiner Pensionierung wurde er vom König von Sachsen 1869 zum Mitglied der Ersten Kammer ernannt. Nach seines Kollegen v. Gerber Ernennung zum sächsischen Kultusminister im Herbst 1871 entschloß er sich auf dessen Wunsch, noch einmal das Katheder zu betreten. Er starb 22. Mai. 1876 in Leipzig.

Albrecht von Halberstadt, mittelhochdeutscher Dichter, war um 1210 Scholastikus an der Propstei Jechaburg bei Sondershausen und Verfasser einer deutschen Nachdichtung von Ovids "Metamorphosen", die er auf Antrieb des Landgrafen Hermann von Thüringen unternahm; doch ist dieselbe mit Ausnahme des Vorworts nur in einer spätern Umarbeitung von G. Wickram (zuerst Mainz 1545) vorhanden. Vgl. Bartsch, A. und Ovid im Mittelalter (Quedlinb. 1861).

Albrecht von Scharfenberg, mittelhochdeutscher Dichter, um 1270, ist Verfasser des sogen. "Jüngern Titurel", einer Ergänzung und Fortsetzung der Titurel-Fragmente Wolframs von Eschenbach. Das Gedicht enthält ca. 6000 siebenzeilige Strophen und ist, mit Ausnahme einiger Stellen, sehr langweilig und mit dunkler Mystik und abstruser Gelehrsamkeit angefüllt, gelangte aber gerade dadurch bei den Zeitgenossen und noch mehr bei den nachfolgenden Generationen zu großem Ansehen. Der erste Druck (in Folio) ist von 1477; neu herausgegeben wurde es von Hahn (Quedlinb. 1842).

Albrechtsberger, Johann Georg, Musiktheoretiker und gelehrter Kontrapunktist, geb. 3. Febr. 1736 zu Klosterneuburg bei Wien, bekleidete längere Zeit die Organistenstelle in der Abtei Melk, wo sein treffliches Orgelspiel einst Kaiser Josephs Aufmerksamkeit erregte. A. wurde 1772 Hoforganist in Wien, 1792 Kapellmeister an der dortigen Stephanskirche und starb daselbst 7. März 1809. Wichtiger als durch seine zahlreichen, heute fast vergessenen Kompositionen aller Art ist uns A. als Lehrer vieler nachmals berühmter Musiker, z. B. eines Hummel, Seyfried, Moscheles, Ferd. Ries und vor allen Beethoven. Unter seinen theoretischen Werken (hrsg. von Seyfried, Wien 1826, 3 Bde.) war besonders die "Anweisung zur Komposition" einst weit verbreitet.

Albrechtsburg, s. Meißen.

Albrechtsleute (Evangelische Gesellschaft), eine den Methodisten verwandte Sekte, gestiftet von Jakob Albrecht (geb. 1. Mai 1759 in Pennsylvanien). Dieser, ursprünglich Lutheraner, durchzog seit 1796 mehrere Staaten Nordamerikas als methodistischer Bußprediger und organisierte 1800 seine Anhänger in Klassen, wurde 1803 als Haupt und Lehrer anerkannt und leitete die Sekte bis zu seinem Tod 18. Mai 1818. Seit 1816 nannten sich die Anhänger derselben (lange Zeit meist Deutsche) Evangelical Association of North America. Im ganzen zählte sie 1876: 100,000 Mitglieder unter 4 Bischöfen, 780 Reise- und 520 andern Predigern, wovon auf Deutschland ca. 6000 Mitglieder kamen. Vgl. Plitt, Die A. (Erlang. 1877).

Albrechtsorden, 1) königlich sächs. Orden, gestiftet von König Friedr. August 31. Dez. 1850 für Verdienst um den Staat, bürgerliche Tugend, Wissenschaft und Kunst, besteht aus Großkreuzen, Komturen erster und zweiter Klasse, Rittern erster und zweiter Klasse. Das Zeichen besteht in einem goldenen, länglichen, weiß emaillierten Kreuz mit Krone und mit emailliertem Mittelschild, auf der Vorderseite das erhabene Bild des Herzogs Albrecht in Gold, um dasselbe ein blau emaillierter Rand, darin die Worte: "Albertus Animosus"; auf der Kehrseite das sächsische Wappen und im blauen Rande die Jahreszahl 1850. Die Ritterkreuze zweiter Klasse sind von Email mit sil-^[folgende Seite]