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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Allitteration; Allium; Allmande; Allmann; Allmers

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Allitteration - Allmers.

vom Papst gebilligten deutschen Bibelübersetzung mit Anmerkungen (Nürnb. 1830-34, 6 Bde.; 5. Aufl., Regensb. 1875-76, 3 Bde.). Unter seinen übrigen Schriften sind erwähnenswert: "Handbuch der biblischen Altertumskunde" (Landsh. 1841) und "Die Bronzethür des Doms zu Augsburg" (Augsb. 1853).

Allitteration (lat., Stabreim), die älteste Reimform der german. Volksstämme, beruht auf dem vokalischen Anlaut oder der Wiederholung gleichklingender Konsonanten am Anfang der einzelnen Wörter oder Silben und stellt sich in der einfachsten Form in volkstümlichen Redefiguren dar, wie: Mann und Maus, Land und Leute, Haus und Hof. Künstlerischen Gebrauch haben von der A. die altdeutsche und die nordische Dichtkunst gemacht. Als Gesetz für die strengere A. galt hier, daß jede epische Langzeile, welche aus acht Hebungen bestand, drei derselben mit gleichen Anfangsbuchstaben enthielt, von denen zwei in den ersten, die dritte in den zweiten Abschnitt des Verses fielen. Die Verse werden nicht nach Silben, sondern nach jenen acht Hebungen gemessen, unter denen die drei allitterierenden als ganz besonders bedeutungsvoll hervorragen. Dem Dichter gewährt daher die A. größere Freiheit als unsre Reimversmaße und den Vorteil, daß er besondern Nachdruck auf gewisse Wörter legen kann, wodurch nicht selten ein überraschender Effekt hervorgebracht wird. Soll der Stabreim gut sein, so dürfen in den Versen keine andern allitterierenden Wörter vorkommen; auch vier Reimbuchstaben in einer und derselben Langzeile gelten nach der alten Regel für fehlerhaft. Noch jetzt dichten die Isländer in dieser Weise, bei den Deutschen hat sie seit Otfried ("Evangelienharmonie") aufgehört und ist dem Endreim gewichen. Bruchstücke der deutschen allitterierenden Dichtung haben wir noch im "Wessobrunner Gebet", in dem Fragment "Muspilli" (vgl. Vetter, Zum Muspilli und über die germanische Allitterationspoesie, Wien 1872), im "Heliand", in der ältesten Form des "Hildebrandsliedes" u. a. Neuere Dichter, wie namentlich Bürger und Goethe, haben die A. in einzelnen Fällen als Tonmalerei mit Glück angewendet; einen umfassendern Gebrauch von ihr machten Fouqué (in dem Heldenspiel "Sigurd") und in neuester Zeit mit besonderm Erfolg W. Jordan (in seinen "Nibelungen"), der als begeisterter Anwalt des Stabreims auftritt (vgl. seine Schrift "Der epische Vers der Germanen und sein Stabreim", Frankf. 1868). Letzterer gebraucht Accentverse mit je vier Hebungen, die zwischen der zweiten und dritten Hebung einen Einschnitt haben, und in denen in freier Abwechselung allitterieren: entweder bloß eine Hebung in der ersten und eine Hebung in der zweiten Vershälfte (schwache A.):

"Ich will dir verkünden, was mir bekannt ist etc.";

oder zwei Hebungen der einen und eine Hebung der andern Vershälfte (starke A.):

"Da faßte die Fiedel Volker von Alzey etc.";

oder alle vier Hebungen miteinander (volle A.):

"Zuletzt sind Leiden der Lohn der Liebe etc."

Allium, s. Lauch.

Allmande (Allmende [nach einigen von "Alemannen" abzuleiten, nach andern mit "allgemein" zusammenhängend], Allmendgut, wohl auch Gemeingut, Gemeinheit genannt), der Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung der Ausgaben derselben verwandt wird, sondern einzelnen Gemeindemitgliedern zur ausschließlichen Benutzung zugewiesen ist. Die A. besteht meist in unbeweglichem Gut, Wald und Wiese (das Wort "Alm" kommt wohl davon her), und wird entweder von allen Gemeindemitgliedern oder nur von einzelnen bestimmten Berechtigten (der sogen. Realgemeinde oder Nutzungsgemeinde) benutzt. Im erstern Fall benutzt sie entweder die ganze Gemeinde ungeteilt, oder sie wird alljährlich nach Losen verliehen oder auch alljährlich unter öffentlicher Autorität verwaltet, und nur der Ertrag wird verteilt. Im letztern Fall bleibt die A. zwar Eigentum der Korporation, jedoch mit der Besonderheit, daß ihre Benutzung nicht allen Gemeindegliedern, sondern nur einer bestimmten Anzahl, meist den Besitzern bestimmter Güter (Bauernhöfe, Hofgüter, im Gegensatz zu den bloßen Katen), zusteht. Die einzelnen Nutzungsanteile (Gemeindeteile, Rechtsame, Meenten, Waren, Gewalten) sind in der Regel als Zubehörungen der betreffenden Bauerngüter zu betrachten. Diese Nutzungsrechte an den Allmanden hängen mit den Verhältnissen der alten Markgenossenschaften zusammen, welche an Wald und Wiese noch nicht ein Alleineigentum, sondern nur ein durch Hofbesitz bedingtes Miteigentum zu ideellen Teilen kannten. In neuerer Zeit hat das Interesse für Hebung des Landbaues vielfach eine Teilung der Allmanden herbeigeführt, welche juristisch nichts andres ist als völlige Veräußerung des Eigentums der Korporation an die Gemeindeglieder. Neuere Gesetzgebungen enthalten in dieser Beziehung vielfache die Teilung erleichternde Bestimmungen; auch wurden in verschiedenen Staaten besondere Gemeinheitsteilungsordnungen erlassen. Das ursprüngliche Rechtsinstitut der A. hat sich daher nur noch sehr vereinzelt erhalten, während in den meisten Fällen die A. in das Eigentum der Einzelberechtigten oder der politischen Gemeinde oder in dasjenige einer besondern Nutzungsgemeinde (Real-, Nachbar-, Alt-, Markgemeinde) übergegangen ist. Vgl. Gierke, Deutsches Genossenschaftsrecht (Berl. 1868-73, 2 Bde.); v. Miaskowski, Die schweizerische A. (Leipz. 1879).

Allmann, Berggruppe, s. Appenzeller Alpen.

Allmers, Hermann, Dichter und Schriftsteller, geb. 11. Febr. 1821 zu Rechtenfleth in der Osterstader Marsch an der untern Weser (Provinz Hannover), wurde als einziges Kind seiner Eltern zur Übernahme des väterlichen Hofs, einer uralten Familienbesitzung, bestimmt und erzogen, fühlte sich aber schon frühzeitig von einer entschiedenen Neigung zur Kunst und Poesie hingetrieben, die er in Rücksicht auf seine Eltern nur mit Mühe unterdrückte. Nach dem Tode der letztern unternahm er eine größere Reise durch Deutschland, die Schweiz und Italien und kehrte dann auf seine Besitzung zurück, die er seitdem fortdauernd bewirtschaftete, und von wo aus er in der Folge weitere Reisen unternahm. Als Schriftsteller machte sich A. zuerst durch sein "Marschenbuch" (Gotha 1858; 2. Aufl., Brem. 1875) bekannt, das eine geist- und liebevolle Charakteristik der Natur und der Bewohner der Marschen an der Weser und Elbe enthält. Dann folgten "Dichtungen" (Brem. 1860, 2. Aufl. 1878) und das Werkchen "Römische Schlendertage" (Oldenb. 1869, 5. Aufl. 1882), welches die Resultate seiner Beobachtungen in Italien mitteilt und zahlreiche Gedichte enthält, die sich durch echte Poesie und Gemütstiefe wie durch Formschönheit auszeichnen. Das Drama "Elektra" (Oldenb. 1872), worin nach einer Idee Goethes die Fortsetzung und der Abschluß der Iphigeniensage mit Glück versucht ist, wurde auf der Oldenburger Hofbühne (mit einleitender Musik und Chorkompositionen von A. Dietrich) wiederholt und unter großem Beifall aufgeführt. Außerdem erschien von A. das interessante Schriftchen "Die