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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Analyse; Analyse, chemische

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Analyse - Analyse, chemische.

achte Person als subscriptor (zum Unterschreiben) hinzuziehen müssen, während sie nach preußischem Landrecht nur mündlich zu Protokoll testieren können. Macht sich die Unterschrift eines A. bei einer Behörde nötig, so wird dieselbe durch ein Handzeichen, meistens drei Kreuze, ersetzt, welches aber von dem Betreffenden Beamten attestiert werden muß.

Analyse (griech. Analysis, s. v. w. Auflösung, Zergliederung) heißt in der Philosophie im Gegensatz zur Synthese (s. d.) diejenige logische Behandlung eines gegebenen Begriffs, durch welche wir ihn in seine Bestandteile, Merkmale etc. auflösen. Insofern heißt ein Begriff, der durch A. eines andern, in dem er enthalten ist, gewonnen wird, ein analytischer Begriff und die Erklärung einer Folgerung, die durch Zerlegung eines gegebenen Begriffs gewonnen wird, analytische Erklärung oder Folgerung. Ein analytisches Urteil ist ein solches, in welchem das Prädikat aus dem Begriff des Subjekts selbst unmittelbar hervorgeht, z. B.: jedes gleichseitige Dreieck hat drei gleiche Seiten etc.; während synthetisch ein Urteil genannt wird, wobei die Verknüpfung zwischen Subjekt und Prädikat durch ein Drittes erst vermittelt werden muß, z. B.: jedes gleichseitige Dreieck hat drei gleiche Winkel. Diese wichtige und durchgreifende Einteilung ist erst seit Kant ("Kritik der reinen Vernunft"), nachdem sie im Altertum vom Megarenser Stilpo angedeutet, in neuerer Zeit aber von David Hume (s. d.) wieder aufgenommen worden war, genauer bestimmt worden und hat in der Anwendung auf einzelne Fälle ihre eignen Schwierigkeiten. Wenn man nämlich bestimmen soll, ob im Prädikat dasselbe gedacht wird wie im Subjekt, so muß man genau auf die Bedeutung der Worte achten. Sagt man z. B.: "Alle Luft ist elastisch und flüssig", und geht man dabei von der Definition aus: "Luft ist die permanent elastisch-flüssige Materie", so ist jenes Urteil ganz analytisch; geht man hingegen von der gemeinen Vorstellung der Luft aus, so liegt die Elastizität nicht notwendig darin, und dann kann auch das obige Urteil nur als ein synthetisches gefaßt werden. Daher kann die Unterscheidung solcher Urteile nur in der wissenschaftlichen Sprache, in welcher die Definitionen ganz feststehen, volle Anwendung finden. Unter analytischem Beweis versteht man diejenige Beweisform, wo man von gegebenen Bedingungen ausgeht, um die Prinzipien aufzusuchen, von welchen das Gegebene abhängt (regressus a principiatis ad principia), während die synthetische das umgekehrte Verfahren ist (progressus a principiis ad principiata). Darum heißt jene auch die regressive, diese die progressive Methode oder jene die heuristische ("auffindende"), weil nach ihr das unbekannte Höhere aus dem Bekannten gefunden wird, z. B. aus einzelnen Naturerscheinungen ein allgemeines Naturgesetz, diese die didaktische ("lehrende"). Während man nach der analytischen Methode das Thema an die Spitze stellt und dieses dann erörtert und ausführt, ergibt sich bei der synthetischen Methode das Resultat erst am Ende.

In der Grammatik nennt man A. die Bestimmung der einzelnen Wörter eines Satzes nach ihren grammatischen Verhältnissen. - Über die mathematische A. s. Analysis.

Analyse, chemische. Die chemische A. bezweckt die Ermittelung der Bestandteile eines Körpers und begnügt sich entweder mit der Nachweisung derselben (qualitative A.), oder bestimmt auch die Mengenverhältnisse nach Gewicht oder Volumen (quantitative A.). Die Ausführung der A. beruht im allgemeinen darauf, daß man den zu untersuchenden Stoff mit andern Körpern von bekannten Eigenschaften (Reagenzien) in Berührung bringt, um aus den hierbei auftretenden Erscheinungen (Reaktionen) auf das Vorhandensein dieses oder jenes Körpers zu schließen. Die Reagenzien sind Säuren, Basen oder Salze und meist so gewählt, daß sie die Gegenwart eines bestimmten Körpers durch die Bildung eines Niederschlags, also einer unlöslichen Verbindung, oder durch eine auffallende Färbung anzeigen. Gewisse Reagenzien verhalten sich gegen ganze Gruppen von chemischen Verbindungen oder Elementen übereinstimmend und gestatten also nicht von vornherein einen Schluß auf die Gegenwart eines einzelnen Körpers, wohl aber isolieren sie durch Bildung eines Niederschlags eine bestimmte Gruppe von Körpern, welche nun weiter untersucht werden kann. Soll aber der Schluß, welchen man aus den Reaktionen zieht, nicht falsch sein, so sind alle Verhältnisse genau zu erwägen und alle Bedingungen sorgfältig zu erfüllen, unter welchen die Reaktion deutlich erkennbar verläuft. Chemisch-analytische Arbeiten erfordern daher gute chemische Kenntnisse, und niemals wird der Ungeübte zuverlässige Resultate erzielen.

[Qualitative Analyse.] Bei der qualitativen A. handelt es sich oft nur um die Nachweisung eines einzigen Körpers in einer vorliegenden Substanz, z. B. bei Salpeter um die Nachweisung einer Verunreinigung mit Chlor. In diesem Fall genügt es, die Probe zu lösen, die Lösung zu filtrieren und einen Tropfen einer Lösung von salpetersaurem Silberoxyd hinzuzufügen. Entsteht hierbei ein käsiger, weißer Niederschlag, welcher am Licht schnell schwarz wird, so ist die Gegenwart von Chlor nachgewiesen, denn ein solcher Niederschlag wird nur durch Chlor hervorgebracht. Soll dagegen nachgewiesen werden, ob auch noch irgend welche andre Verunreinigungen im Salpeter vorkommen, so gestaltet sich die Prüfung schon komplizierter, und wenn es sich um die Bestimmung aller Bestandteile eines unbekannten Körpers handelt, so ist ein systematischer Gang erforderlich, wenn kein Bestandteil übersehen werden soll.

Zunächst stellt man eine Vorprüfung an, studiert die physikalischen Eigenschaften der Substanz, erhitzt eine Probe in einem engen, an einem Ende zugeschmolzenen dünnwandigen Glasrohr, erhitzt eine zweite Probe in einer an beiden Enden offenen, etwas schräg gehaltenen Glasröhre, um die Einwirkung der Luft bei erhöhter Temperatur kennen zu lernen, schmelzt eine andre Probe auf Platinblech mit Soda und Salpeter, erhitzt eine andre auf Kohle vor dem Lötrohr, wieder eine andre in der Reduktionsflamme des Lötrohrs und beobachtet das Verhalten der Substanz in einer Perle von Phosphorsalz oder Borax, zuerst in der oxydierenden, dann in der reduzierenden Lötrohrflamme. Statt der Lötrohrprobe kann man auch die Flammenreaktionen benutzen, indem man äußerst geringe Mengen der Substanz an haardünnen Platindrähten in bestimmten Teilen der nicht leuchtenden Flammen eines Bunsenschen Brenners erhitzt. Da die Flamme in ihren verschiedenen Teilen ungleiche Temperatur besitzt und an der einen Stelle reduzierend, an einer andern oxydierend wirkt, so lassen sich sehr viele Reaktionen mit oft weniger als 1 mg der Substanz hervorbringen, welche ziemlich vollständigen Aufschluß über die Bestandteile der Substanz geben. Am empfindlichsten und sichersten ist die spektroskopische Beobachtung (s. Spektralanalyse). Sehr oft reicht der bisher angegebene trockne Weg vollkommen aus, häufiger aber wird die A. auf nassem Weg ausgeführt, nachdem eine