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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Anker; Ankerboje; Ankergeld; Ankerit; Ankerwache; Anklage; Anklagejury

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Anker - Anklagejury.

schweren A., meistens von gleicher Form und gleichem Gewicht (2500-3000 kg für gedeckte Korvetten), sind die beiden Bug- und die beiden Rüstanker, von denen erstere vorn am Bug unter den Kranbalken hängen, letztere aber in den Rüsten des Fockmastes, d. h. unter den starken, außen an dem Schiff befestigten Horizontalbalken, an welchen die Halttaue des Mastes (Wanten) befestigt werden, placiert sind. Zu den leichtern Ankern gehören der Strom-, der Wurfanker und die Draggen zum Bedarf der Boote, deren einige vierarmig und ohne Stock sind. Die A. wie die Ankerketten haben natürlich eine desto größere Spannung abzuhalten, je größer die vordere Fläche des Schiffs, also seine Breite und sein Tiefgang, ist, somit diejenige Fläche, auf welche die eindrängenden Wellen wirken; doch werden Schiffe von scharfem Bau naturgemäß (etwa um ein Fünftel) schwächere A. brauchen als Schiffe von gleichem Querschnitt mit völligem Bug. Die Haltbarkeit der A., von der oft die Rettung zahlreicher Menschenleben und sehr wertvoller Güter abhängt, wird durch strenge Proben (Ankerproben) mittels einer hydraulischen Maschinerie festgestellt. Neuerdings sind zwei verbesserte Ankerkonstruktionen vielfach in Gebrauch gekommen. Bei dem Porterschen A. ist das Stück, aus dem die beiden Arme bestehen, nicht unbeweglich am Schaft fest, sondern beweglich, um die Verknotung der Kette und die Beschädigung des Schiffs zu verhindern. Bei dem Mattinschen A. liegt der Stock parallel den Armen, und diese haben, flach auf dem Boden liegend, die Möglichkeit, etwas nach unten abzuweichen, und greifen dann beide mit doppelter Haltekraft in den Grund ein, sobald Zug auf die Kette kommt. Andre Ankerkonstruktionen sind die von Brunton mit dem Stock unten statt oben und von Rodger mit einem Schafte, den ein Bündel Eisenstäbe bildet. - Der A. ist Sinnbild der Sündhaftigkeit oder der Hoffnung, insofern diese das Gemüt aufrecht und standhaft erhält. Bei den alten Indern war er Friedens- und Heroldszeichen. Auch ist der A. das Sinnbild der Marine.

Im Bauwesen sind A. schiffsankerartig gestaltete, meist aus Eisen bestehende Verbindungsmittel, welche zum Zusammenhalten von Gebäudeteilen in wagerechtem oder lotrechtem Sinn wirken. Dieselben bestehen daher meist aus einer längern oder kürzern, an den Enden mit Ösen versehenen Stange oder Schiene, durch welche ein Querstück, die sogen. Schließe, hindurchgesteckt wird. In wagerechtem Sinn werden dieselben im Hochbau meist zum Zusammenhalten hoher oder seitlich gedrückter Umfangsmauern, im Brückenbau zur Verbindung von schwachen Gewölben, Widerlagern oder hohen Parallelflügeln, im Wasserbau zur Verbindung von Schleusenmauern verwendet. Fig. 1 zeigt einen Balkenanker, dessen wagerechter Arm an einem Balken befestigt ist, während sein lotrechter Arm in dem Mauerwerk steckt. Wird eine genügende Zahl von Balken an jedem Ende mittels solcher A. mit dem Mauerwerk verbunden, so dienen die Balken zum Zusammenhalten der Umfangsmauern, indem sie einen Teil der wagerechten Arme des Ankers bilden. Fig. 2 und 3 zeigen einen Gewölbeanker, mittels dessen der Seitendruck eines Gewölbes aufgehoben wird. Um den Gegendruck der Ankerschließe auf eine möglichst große Fläche des Mauerwerks zu verteilen, ist ein durchgehendes Winkeleisen a angelegt. Wie Fig. 1 und 2 zeigen, werden die Schließen entweder eingemauert, oder außerhalb der Mauer angebracht, oft auch nur außen so weit eingelassen, als es die Dicke der Schließe erfordert. In uneigentlichem Sinn werden auch diejenigen wagerechten Zugstangen als A. und zwar als Zuganker bezeichnet, welche den Seitendruck eiserner Dachstühle aufzuheben haben, während man auch lotrechte Hängstangen uneigentlich Vertikalanker nennt. In lotrechtem Sinn werden die A. meist zur Verbindung des Unterbaus mit dem Aufbau verwendet, in welchem Fall sie als Fundamentanker wirken. So werden z. B. die Eckpfosten hölzerner oder eiserner Fachwerkpfeiler hoher Eisenbahnviadukte mittels lotrechter Ankerstangen und wagerechter Schließen, welche eingemauert oder in wagerechten, seitlich offenen Kanälen angebracht werden, mit den gemauerten Pfeilerfundamenten verbunden, damit sie bei starkem Windstoß nicht umgestürzt werden können. - In der Physik nennt man A. das Stück weichen Eisens, welches an die Pole eines Hufeisenmagnets angelegt wird (s. Magnetismus).

^[Abb.: Fig. 1. Balkenanker.]

^[Abb.: Fig. 2 u. 3. Gewölbeanker.]

Anker, Matthias Joseph, Geolog, geb. 1772 zu Graz, war zuerst Kreischirurg daselbst, später Professor der Mineralogie am dortigen Johanneum und starb 3. April 1843 in Graz. Er schrieb: "Art und Weise, wie man beiläufig zu Werke gehen kann, um ein gefundenes unbekanntes Fossil zu bestimmen" (Graz 1808); auch entwarf er die erste geologische Karte von Steiermark und lieferte dazu: "Kurze Darstellung einer Mineralogie von Steiermark" (das. 1809); "Darstellung der mineralogisch-geognostischen Gebirgsverhältnisse der Steiermark" (das. 1835). Nach ihm ist der Ankerit benannt.

Ankerboje, s. Anker.

Ankergeld (Hafengeld, Hafenzoll), eine von Schiffen erhobene Gebühr für die Erlaubnis, in einem Hafen, auf einer Reede vor Anker zu liegen.

Ankerit, Mineral aus der Ordnung der Karbonate, findet sich in rhomboedrischen Kristallen, meist derb in körnigen Aggregaten, ist gelblich, perlmutter- bis glasglänzend, Härte 3,5-4, spez. Gew. 2,95-3,1, besteht aus vorwaltendem kohlensauren Kalk mit kohlensaurem Eisen- und Manganoxydul und kohlensaurer Magnesia, findet sich zu Ems, Lobenstein, besonders aber in Salzburg und Steiermark und dient als Zuschlag beim Eisenschmelzen.

Ankerwache, auf Kriegsschiffen und Ozeandampfern zur Aufsicht der Anker bestimmte Mannschaft.

Anklage, s. Anklageprozeß und Klage.

Anklagejury (Große Jury), im engl. Strafprozeß ein aus mindestens 12, höchstens 23 Geschwornen zusammengesetztes Gericht, welches die Vorfrage