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Aragonit - Arakan.
Sizilien mit A., hinterließ aber nur einen natürlichen, vom Papst legitimierten Sohn, Ferdinand, welcher in Neapel folgte. Die spanischen Reiche nebst Sardinien und Sizilien und den Balearen erbte Johann II. (1458-79), sein Bruder, durch seine Gemahlin Blanka auch König von Navarra. Johanns Regierung war hart und willkürlich, gegen seine eignen Unterthanen erbat er die Hilfe Frankreichs und bezahlte sie durch Abtretung Roussillons und Perpignans. Er starb 1479. Ihm folgte sein Sohn Ferdinand II., seit 1469 Gemahl Isabellas, der Thronerbin von Kastilien, wodurch A. mit Kastilien zu Einem Reich vereinigt ward (s. Spanien, Geschichte).
Von besonderm Interesse ist die Verfassungsgeschichte Aragoniens, wo zuerst das freie Bürgertum sich ausgebildet hat. Schon 1118 bekamen die Bürger Saragossas alle Rechte geborner Hidalgos (Ritter), und 1136 ratschlagten Abgeordnete der aragonischen Gemeinden auf dem Reichstag (Cortes) mit geistlichen und weltlichen Lehnsherren über Steuern und Landesordnungen. Fortan waren die Städte Aragoniens und Kataloniens besonders auf Erhaltung der ständischen Gerechtsame und Freiheiten bedacht. Die Cortes von A., gleichzeitig besucht von den Boten des in eine höhere (ricos hombres) und niedere (infançones, caballeros, hidalgos) Klasse gesonderten Adels und der Prälaten, verfügten über Krieg und Frieden, Bündnisse und Verträge, Steuern, Münzen, alte und neue Gesetze und Urteilssprüche der untern Gerichtshöfe. König Alfons III. mußte die jährliche Berufung der Cortes nach Saragossa (1287) als Grundgesetz anerkennen und denselben das Recht des pflicht- und verfassungsmäßigen Widerstands gegen willkürliche Verletzung der ständischen Mitglieder einräumen, ja anerkennen, daß, wenn der König sich der Gewaltherrschaft schuldig gemacht, alle Bewohner Spaniens vom 14. bis zum 60. Jahr verbunden sein sollten, die Waffen zum Sturz desselben zu ergreifen. Peter IV. erzwang 1348 die Aufhebung dieser Satzungen, bewilligte aber die Einsetzung einer Behörde, die, zwischen Regierung und Volk stehend, die Rechte des letztern gegen Übergriffe der erstern schützen und in Streitigkeiten zwischen der Krone und den Ständen entscheiden sollte. An ihrer Spitze stand der vom König aus der Ritterschaft auf Lebenszeit gewählte, aber lediglich den Cortes gegenüber zur Rechenschaft verpflichtete Justicia. Die allgemeinen Reichsstände, anfangs jährlich, seit 1307 alle zwei Jahre von den Abgeordneten Aragoniens, Kataloniens und Valencias gebildet, zerfielen in die vier Abteilungen (brazos, Arme, estamentos, Bänke) der Geistlichkeit, des hohen (brazo de nobles) und niedern Adels (brazo de caballeros y hijos dalgo) und der Stadtgemeinden (brazo de universidades). Für die Gültigkeit eines Cortesbeschlusses war Einstimmigkeit der Krone und aller Mitglieder notwendig. Ein ständischer Ausschuß von acht Mitgliedern blieb zur Wahrung der Volksrechte stets zusammen. Auch nach der Vereinigung mit Kastilien (1516) behielt A. seine alten Freiheiten und verlor dieselben erst infolge der standhaften Parteinahme für Österreich im spanischen Erbfolgekrieg. In den Karlistenkriegen der Neuzeit zeigten die Aragonier denselben hartnäckigen Mut, den ihre Hauptstadt Saragossa 1808-1809 den Franzosen gegenüber bewies. Während Oberaragonien entschieden der Königin anhing, hielt Niederaragonien zu Don Karlos. Vgl. E. A. Schmidt, Geschichte Aragoniens im Mittelalter (Leipz. 1828); Pidal, Historia de las alteraciones de Aragon en el reinado de Felipe II (Madr. 1862-63, 3 Bde.).
Aragonít, nach dem Vorkommen in Aragonien benanntes Mineral aus der Ordnung der Karbonate, stimmt chemisch mit Kalkspat überein, kristallisiert aber rhombisch und bildet meist lang oder kurz säulenförmige oder spießige Kristalle; sehr häufig sind Zwillinge oder Drillinge, nach einer Prismenfläche an- oder durcheinander gewachsen, die in ihrer Form hexagonalen Säulen nahekommen. Er bildet auch stängelige und faserige Aggregate, die letztern zum Teil radialfaserig in Kugeln (Erbsenstein), Krusten, Stalaktiten (Sprudelstein, Aragonitsinter) oder zackigen Gestalten (Eisenblüte). Er ist farblos, gelblich, rötlich, grün, blau, grau, glasglänzend, durchsichtig bis durchscheinend, Härte 3,5-4, spez. Gew. 2,9-3; er enthält neben kohlensaurem Kalk bisweilen 0,5-4 Proz. kohlensauren Strontian, auch kohlensaure Magnesia und Fluorcalcium. A. und Kalkspat bilden das bekannteste Beispiel von Dimorphismus, einer zweifachen, verschiedenen Formenreihe bei gleicher chemischer Konstitution. Welchen Umständen die eine oder andre Formbildung zuzuschreiben ist, läßt sich nicht allgemein entscheiden. Hauy nahm an, daß eine geringe Menge von kohlensaurem Strontian die rhombische Form des Aragonits bedinge; doch kennt man auch strontianfreien A. G. Rose suchte die Ursache der Formverschiedenheit vorzüglich in der Temperatur des Lösungsmittels, indem aus heißer Lösung A., aus kalter Kalkspat zur Abscheidung gelangen sollte; doch ist auch dies nicht allgemein zutreffend. Auch die Konzentration der Lösung kommt dabei in Betracht. Jedenfalls ist die Erklärung der spezifischen Kristallform nicht einseitig in dem kristallisierenden Körper, sondern in einer dynamischen Wechselwirkung zwischen der erstarrenden Substanz und dem umgebenden Medium zu suchen, und bei Körpern, welche dem herrschenden Lösungsmittel gegenüber labile Kristallisationsverhältnisse zeigen, kann auch die Grundform durch Einwirkungen verschiedener Art, die einander kompensieren und substituieren können, verändert werden. Durch Glühen erhält der A. das niedrigere spezifische Gewicht des Kalkspats; auch kennt man als Afterkristalle Aragonitsäulen, die zu einem Aggregat von Kalkspatkristallen umgewandelt sind. Die schönsten Aragonitkristalle finden sich bei Bilin in Böhmen, Herrengrund in Ungarn, Leogang im Salzburgischen und Molina in Aragonien. Spießige Kristalle kommen häufig als sekundäre Gebilde in den Höhlungen basaltischer Gesteine vor. A. findet sich im Thon und Gips, auf Erzlagerstätten, besonders häufig in Basalt und Basalttuffen, auch in den Schwefelgruben Siziliens, die spießigen Varietäten auf Kalkstein- und Brauneisenerzlagern.
Aragŭaia (Araguaya), Fluß, s. Tokantins.
Aragŭay, Fluß, s. Pilcomayo.
Aragwa (Aragos der Alten), Nebenfluß des Kur in Kaukasien, dessen Thal die Hauptverkehrsstraße zwischen Tiflis in Kaukasien und dem europäischen Rußland durchzieht.
Araïsch (El A., Larache), Stadt im nordwestlichen Marokko, an der Mündung des Uëd Aulcus in den Atlantischen Ozean, liegt an der Stelle der phönikischen Stadt Lix, von der noch Ruinen vorhanden sind. Die sehr verfallene, jetzt sich aber wieder hebende Stadt zählt (1878) 10,000 Einw., worunter 800 Juden und 200 Europäer. Die Ausfuhr (1,1 Mill. Mk.) besteht in Wolle, Häuten u. a. Im 17. Jahrh. gehörte A. den Portugiesen, welche die noch bestehende schöne Kaufhalle erbauten.
Arakan (Arrakan, Rakhaing), ein schmaler Landstrich in Hinterindien, an der Ostseite der Bai