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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bon.; Bona; Bona Dea; Bona fide; Bona fides; Bonaini; Bonaire; Bonald; Bon, Kap

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Bon. - Bonald.

auch die von der Österreichischen Südbahn mit kurzer Rückzahlungsfrist ausgegebenen 6proz. Obligationen.

Bon., bei zoolog. Namen Abkürzung für F. A. Bonelli (geb. 1784 zu Cuneo, gest. 1830 als Professor der Zoologie in Turin; Entomolog und Ornitholog).

Bon, Kap (Ras Addar), die nordöstlichste Spitze von Tunis.

Bona (lat.), s. Bonum.

Bona, Stadt, s. Bone.

Bona Dea (lat., "gute Göttin"), eine geheimnisvolle, auch als Maia ("Großziehende") und Ops ("Schöpferin") verehrte italische Göttin der Fruchtbarkeit, angeblich Tochter und Gattin des Faunus und daher auch bald Fauna ("Hulda"), bald Fatua ("Göttin des Weissagens") genannt. Sie wurde zu Rom ausschließlich von Frauen verehrt; Männer durften bei dem ihr dargebrachten Festopfer, einer Sau, nicht zugegen sein; selbst Bilder von Männern und männlichen Tieren wurden entfernt oder verhüllt. Sie sollten überhaupt nicht einmal den Namen der Göttin wissen, da auch diese ihren Namen keinem Mann kundgethan, nie sich preisgegeben hatte. Der berüchtigte Clodius schlich sich in Frauenkleidern in das Festgemach ein. Ihr Heiligtum war eine von der Vestalin Claudia geweihte, von der Livia, Augustus' Gemahlin, wiederhergestellte Grotte am Abhang des Aventin; doch wurde ihr Fest im Dezember, welches zugleich die Bedeutung eines Opfers und Gebets für das römische Volk hatte, nicht hier, sondern im Haus des höchsten Staatsbeamten unter Mitwirkung der Vestalinnen gefeiert. Das Festgemach war mit Blumen aller Art geschmückt; nur die Myrte fehlte, angeblich weil die Göttin, da sie ihrem Vater Faunus nicht Gattin hatte sein wollen (selbst nicht, als er sie mit Wein berauscht hatte, bis er als Schlange sie beschlich), von ihm mit Myrtenzweigen gezüchtigt worden war. Faunus erscheint hier als der befruchtende Naturgeist. Der beim Fest aufgestellte Wein hieß Milch, der Weinkrug Honigkrug, weil den römischen Frauen in ältester Zeit der Genuß des Weins aufs strengste verboten war (weshalb denn auch später jene Züchtigung mit Myrtenzweigen vom heimlichen Weintrinken der Göttin hergeleitet ward). Nach dem Opfer wurden bacchantische Tänze aufgeführt. Ihr Hauptfest fiel aus den 1. Mai. Ein Symbol der Göttin war auch die Schlange, zunächst wohl sprießende Erdkraft, dann Heilkraft und Weissagekunst andeutend; deshalb wurden auch im Tempel Heilkräuter verkauft. Mit der zunehmenden Sittenverderbnis artete die Festfeier in Rom aus, während sie im übrigen Italien noch lange in ländlicher Einfalt fortbestand. Vgl. Motty, De Fauno et Fauna (Berl. 1840); Preller-Jordan, Römische Mythologie, Bd. 1, S. 398 ff.

Bona fide (lat.), in gutem Glauben, mit gutem Gewissen und aus Überzeugung, auf Treue und Glauben, ehrlich und redlich. S. Bona fides.

Bona fides (lat., "guter Glaube"), Arglosigkeit in Bezug auf die eigne und auf die Handlungsweise andrer, entgegengesetzt der Mala fides, Fraus und dem Dolus; daher ein bonae fidei-Käufer, der den Verkäufer und deshalb nun auch sich für den rechtmäßigen Besitzer der Sache hält, bonae fidei possessor, der sich im rechtmäßigen Besitz glaubt. Bei jeder Ersitzung einer Sache ist b. f., d. h. hier die Überzeugung, mit dem Erwerb des Besitzes auch das Eigentum erworben zu haben, wesentliche Voraussetzung. Gründet sich die b. f. auf einen thatsächlichen Irrtum oder auf einen Rechtsirrtum, so wird dieser Irrtum da, wo das Bewußtsein von der Rechtswidrigkeit eines Zustandes (mala fides, böser Glaube) zur Voraussetzung gewisser Nachteile gemacht ist, berücksichtigt, so daß z. B. eine irrtümlich zwischen zu nahen Verwandten eingegangene Ehe nicht strafbar erscheint. Das deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 306 f) gibt dem redlichen Erwerber von Waren und andern beweglichen Sachen das Eigentumsrecht an denselben, wofern sie von einem Kaufmann in dessen Handelsbetrieb veräußert und übergeben worden sind, auch wenn der Veräußerer nicht Eigentümer war, eine Bestimmung, welche jedoch keine Anwendung findet, wofern die Gegenstände gestohlen oder verloren waren. Handelt es sich aber um Papiere auf den Inhaber, so wird der redliche Erwerber stets Eigentümer, gleichviel, ob der Veräußernde ein Kaufmann war, und selbst dann, wenn die Inhaberpapiere gestohlen oder verloren sein sollten. In gleicher Weise wird nach dem Handelsgesetzbuch auch das an solchen Gegenständen erworbene Pfandrecht des redlichen Erwerbers respektiert.

Bonaini, Francesco, ital. Geschichtsforscher, geb. 1806 zu Livorno, studierte in Pisa die Rechte, wurde an der dortigen Universität Professor der Rechte und Bibliothekar, 1852 Generaldirektor der toscanischen Archive, deren vorzügliche Ordnung und Organisation seiner unermüdlichen Arbeit zu danken ist, bildete eine vortreffliche, zahlreiche Schule jüngerer Archivare und Paläographen aus und starb 28. Aug. 1874 in Pistoja. Er gab im 6. Teil des "Archivio storico italiano" eine Sammlung pisanischer Chroniken und Historien (1844-45, 2 Bde.) heraus; ferner: "Statuti inediti della città di Pisa dal XII. al XIV. secolo" (1854-70, 3 Bde.), eins der wichtigsten italienischen Urkundenwerke, und "Cronache e storie inedite della città di Perugia dal 1150 al 1563" (1851, 2 Bde.).

Bonaire (span. Buen-Ayre), eine der holländ. Antillen, zur Gruppe von Curassao gehörig, 330 qkm (6 QM.) groß mit (1882) 5060 Einw., ist reich an Bauholz, aber besonders wegen der Salzgewinnung und Kochenillezucht von Bedeutung.

Bonald, 1) Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de, franz. Staatsmann und Publizist, geb. 2. Okt. 1753 zu Mouna in Guienne, huldigte anfangs beim Beginn der Revolution liberalen Ideen, warf sich aber 1791 als Präsident der Administration des Departements Aveyron zum Verteidiger der alten Monarchie auf, mußte daher Frankreich verlassen, trat in das Emigrantenkorps, ging dann nach Heidelberg und verfocht die Sache der Royalisten mit der Feder. Seine vom Direktorium konfiszierte "Théorie du pouvoir politique et religieux" (Konstanz 1796, 3 Bde.; neue Ausg., Par. 1854, 2 Bde.) enthält die ideologischen Grundzüge einer auf der Basis der Theokratie errichteten Monarchie. Später gewann er die Gunst der Familie Bonaparte und ward 1808 im Ministerium des Unterrichts angestellt, blieb aber den legitimistischen Grundsätzen treu und schrieb viel für den royalistischen "Mercure de France". Unter Ludwig XVIII. in die Deputiertenkammer gewählt, stimmte er stets mit den Ultramontanen und beantragte die Aufhebung der Ehescheidung. 1816 ward er in die Akademie aufgenommen, zum Vicomte und 1823 zum Pair erhoben. In der Pairskammer bekämpfte B. hartnäckig die Preßfreiheit und Glaubensfreiheit. 1830 verweigerte er der neuen Dynastie den Huldigungseid, verlor dadurch seine Pairswürde und zog sich auf sein Schloß zu Mouna zurück, wo er 23. Nov. 1840 starb. B. lebte ganz in mittelalterlichen Ideen, worunter namentlich auch seine geschichtliche Auffassung leidet. Von seinen Schriften sind noch zu nennen: "Législation primitive considérée dans