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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Boot

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Boot.

men Großboot, seine Länge schwankt zwischen 6 und 9 m; es ist das eigentliche Tiefboot, schwer und völlig gebaut und in erster Linie für den Transport schwerer Frachtstücke bestimmt. Darauf folgt. 2) das Mittelboot (die Schaluppe), meist etwas kleiner, zuweilen aber ebenso groß wie das Großboot, daher ein geeigneter Stellvertreter desselben; es ist etwas schärfer, für die Fortbewegung günstiger gebaut. 3) Die Gig ist, wie bei Kriegsschiffen, von schlanker, eleganter Bauart, 5,5-8 m lang und zum ausschließlichen Gebrauch des Schiffsführers bestimmt. 4) Die Jolle, das kleinste der Schiffsboote, 4-6 m lang, leichter und schärfer als das Mittelboot, ohne die Gig darin zu erreichen; sie dient besonders dazu, auf der Reede den Verkehr zwischen Schiff und Land zu vermitteln. Großboot und Mittelboot sind meist Deckboote, ruhen also aufrecht oder auch umgekehrt in den Deckklampen; Gig und Jolle sind dagegen Seitenboote, sie hängen an den Davits. Außer den bisher genannten Schiffsbooten, die sämtlich seefähig gebaut sind, gibt es noch zahlreiche Bootarten, welche diese Eigenschaften auch besitzen, ohne jedoch zur Ausrüstung der Schiffe zu zählen, z. B. die Bumboote, mit Eßwaren bei den Schiffen hökernd, die Fischerboote, dem Seefischfang obliegend, die Landboote, in den Häfen dem Personenverkehr dienend, die Lotsenboote, welche den Schiffen in See, oft auf weite Strecken, entgegenfahren, um einen von ihrer Bemannung an Bord abzugeben, welcher, mit der Örtlichkeit des Fahrwassers vertraut, unter verantwortlichem Kommando das Schiff in den Hafen oder durch besondere Seegebiete leitet (Strom-, Nordsee-, Kanallotse etc.); die Quarantäneboote, welche die zur Ermittelung der Gesundheitsverhältnisse des einkommenden Schiffs bestimmten Personen an Bord führen, bevor es den Hafen erreicht; Zollboote, welche zur Erhebung der landesüblichen Zollabgaben die Steuerbeamten an Bord bringen; die Vergnügungsboote, eine sehr zahlreiche Klasse von sehr abweichenden Größenverhältnissen u. Formen, deren Zweck im Namen deutlich ausgesprochen ist. Zu diesen zählen auch die sehr verschieden benannten Fahrzeuge des Ruder- und Segelsports; die Rettungsboote, zur Rettung von Menschenleben aus Seenot.

B. kommt auch in Verbindung mit andern Bezeichnungen als Endsilbe vor, wobei die bisherige Erklärung von B. nicht zutrifft, da z. B. selbst die größten ozeanischen Dampfer Paketboote heißen. Hierher gehören ferner die Kanonenboote, Torpedoboote und die Fährboote (ferries), welch letztere das Übersetzen von Personen und Gütern an das jenseitige Ufer bewirken und sowohl als Jolle sich darstellen wie als große Schiffskolosse, welche, Hunderte von Passagieren und zahlreiche Equipagen und Lastwagen zu gleicher Zeit tragend, den Verkehr zwischen den an der Mündung des Hudson belegenen großen Verkehrszentren bewirken. Diese sind dadurch vor allen andern ausgezeichnet, daß sie vorn und hinten symmetrisch gebaut sind, so daß von Bug und Heck keine Rede sein kann. Sie laufen von Ufer zu Ufer, ohne zu wenden. Die Takelage der eigentlichen Schiffs- und Hafenboote bietet große Verschiedenheiten, welche in den bestehenden Figuren 1-14 ihren graphischen Ausdruck gefunden haben. Fig. 1 zeigt die russische Takelung, welche den Vorzug besitzt, auch bei steifem Wetter mit dem Focksegel, dessen