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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bremen

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Bremen (Stadt: Lage, Straßen und Plätze etc.).

gewählt. Grundlage des Rechts bildete früher in Zivilsachen das gemeine Recht, in Strafsachen die Carolina; zu den besondern Gesetzen, die während der letztverflossenen Jahrzehnte in Kraft traten, gehören die neue Strafprozeßordnung, ein Preßgesetz, Gesetze über Versammlungs- und Vereinsrecht, über Volljährigkeit, über Staatsangehörigkeit und Gemeindebürgerrecht (welch letzteres jetzt ebenfalls kostenfrei erworben wird); ferner die zu verschiedenen Reichsgesetzen, z. B. zum Strafgesetzbuch, zur Gewerbeordnung, erlassenen Ausführungsgesetze. Wichtig ist auch das zuerst 1303, dann 1428 und zuletzt 1433 aufgezeichnete, noch gültige Stadtrecht: "das Bok". Seit 1866 sind die Verhältnisse natürlich vielfach durch die Gesetze des Norddeutschen Bundes, später des Deutschen Reichs umgestaltet worden. Gewerbefreiheit besteht in B. seit 1861; ihr folgte 1867 auch die Freigebung des Maklergeschäfts. Zur Förderung des Handels und des Verkehrs bestehen der Kaufmannskonvent und die Handelskammer, zusammengesetzt aus Mitgliedern der Bremer Börse, welche Handels- und Schiffahrtsangelegenheiten zu beraten haben. Die Interessen des Gewerbewesens werden vertreten durch den Gewerbekonvent und die Gewerbekammer, aus Mitgliedern des Gewerbestandes gebildet, die der Landwirtschaft durch die Kammer für Landwirtschaft, aus dem Landherrn (einem Mitglied des Senats) und 20 praktischen Landwirten bestehend. B. hat eine Stimme im Bundesrat und sendet einen Abgeordneten in den deutschen Reichstag. Der bremische Staat bildete früher ein Freihafengebiet; 1856 wurden die auf dem rechten Ufer der Wumme und die auf dem linken Ufer der Ochtum gelegenen Gebietsteile, 1875 die Stadt Vegesack und das Obervieland dem Zollverein angeschlossen. Nach dem Reichsgesetz vom 31. März 1885 wird vom 1. Okt. 1888 ab der ganze bremische Staat mit Ausnahme einiger Freihafen in das deutsche Zollgebiet aufgenommen werden; das Deutsche Reich leistet zu den dieserhalb erforderlichen Anlagen einen Beitrag bis zur Höhe von 12 Mill. Mk. Der Staatshaushalt erforderte nach der Finanzabrechnung für 1883 einen Aufwand von 13,470,773 Mk., während die Einnahmen 13,087,553 Mk. betrugen, mithin Defizit 383,220 Mk., wogegen das Jahr 1882 mit einem Überschuß von 441,231 Mk. abschloß. Von den Einnahmen fließt die kleinere Hälfte aus den Erträgen von Staatseigentum und Hoheitsrechten, namentlich den Verkehrsanstalten, die größere Hälfte aus den Abgaben, wozu die direkten Abgaben (Grund- und Häusersteuer, Einkommensteuer etc.) ca. 4¼ Mill. Mk., die indirekten (von Handel und Schiffahrt, Sporteln, Gebrauchs- und Verbrauchsabgaben) über 2,9 Mill. Mk. beitragen; dazu kamen außerordentliche Einnahmen im Betrag von 217,760 Mk. Von den Ausgaben im Betrag von 13,470,773 Mk. kommt der Hauptteil auf die Kosten der Staatsschuld (3,898,027 Mk.) und auf Baukosten (1,254,569 Mk.); dazu beanspruchen außerordentliche Ausgaben die Summe von 857,654 Mk. Die Finanzen des bremischen Staats haben durch den Übergang der bremischen Eisenbahnen an den preußischen Staat (1. April 1883) einen schweren Stoß erlitten. Die Beiträge zur Reichskasse (Zollaversum) betrugen 1883: 1,303,099 Mk. Die Staatsschuld, welche 1828 erst ca. 3 Mill. Thlr. betrug, ist 1872 auf 53,7 Mill. Mk. und 1. Jan. 1884 auf 80 Mill. Mk. gestiegen. Davon sind 46 Mill. Mk. durch Eisenbahnbauten, fast 15 Mill. durch Hafen- und andre Bauten, fast 12 Mill. durch andre zinstragende Anlagen veranlaßt worden. Was die Militärverhältnisse des Freistaats betrifft, so hat B. durch die Konvention vom 27. Juni 1867 die Stellung eines eignen Kontingents ausgegeben; die Wehrpflichtigen werden in der Regel in das I. Bataillon ("Bremen") des hanseatischen Infanterieregiments Nr. 75 eingereiht, welches einen Bestandteil des preußischen Heers bildet. Landesfarben sind Weiß und Rot (hanseatisch). Das Wappen (s. Tafel "Wappen") ist ein silberner, schräg rechtshin liegender Schlüssel mit auswärts und links gekehrtem Schließblatt im roten Felde. Die Flagge (s. Tafel "Flaggen I") ist rot und weiß, fünfmal horizontal gestreift, hinter zwei Reihen geschichteter Vierecke von denselben Farben.

Die Stadt Bremen.

(Hierzu der Stadtplan von Bremen.)

Die Stadt B., der Hauptort und der politische wie volkswirtschaftliche Mittelpunkt des kleinen Freistaats, zugleich eine der ersten Handelsstädte Deutschlands, liegt in einer einförmigen Ebene, zu beiden Seiten der Weser und besteht aus vier oder strenger genommen aus fünf Teilen: der auf dem rechten Ufer gelegenen Altstadt, der auf dem linken Ufer gelegenen, 1622-26 aus fortifikatorischen Rücksichten angelegten Neustadt, dem zwischen beiden auf einer Landzunge zwischen der Großen und Kleinen Weser gelegenen Werder mit dem Teerhof und den teils auf dem rechten, teils auf dem linken Ufer jenseit der ehemaligen Festungswerke sich weithin ausdehnenden Vorstädten. Die Altstadt und Neustadt sind seit alter Zeit durch die nahe am Südostende der Stadt gelegene Große Weserbrücke und ihre Fortsetzung, die Kleine Weserbrücke, miteinander verbunden; in der Mitte der Altstadt führt die 1872-75 erbaute Kaiserbrücke direkt nach dem Teerhof und der Neustadt hinüber; am untern Ende der Altstadt bildet außerdem die Eisenbahnbrücke der B.-Oldenburger Bahn eine für Fußgänger gangbare Verbindung. Die Altstadt besitzt meist enge, krumme Straßen und noch viele alte Häuser mit mächtigen Giebeln und vielen übereinander getürmten Böden; sie ist der Sitz des eigentlichen Handelsverkehrs. Die Neustadt hat durchweg breite, gerade Straßen; in ihr überwiegen die Packhäuser und Fabriken. Die erst in den letzten 50 Jahren entstandenen Vorstädte enthalten überwiegend Privatwohnungen. Die östliche Vorstadt ist vorzugsweise Wohnsitz der wohlhabenden Bevölkerung; in der südlichen (vor dem Bunten Thor gelegenen) und in der westlichen finden sich die nicht sehr zahlreichen Fabriken. Die westlichen Vorstädte sind zugleich der Hauptsitz des Schiffsverkehrs; hier wird auch der durch den Eintritt Bremens in das deutsche Zollgebiet notwendig gewordene Freihafen angelegt. Da in B. fast durchgängig in jedem Haus nur eine Familie wohnt, vor jedem Haus aber ein wohlgepflegtes Vorgärtchen sich findet, so macht die Vorstadt einen äußerst wohnlichen, angenehmen Eindruck. Alle Teile der Stadt zeichnen sich übrigens durch fast holländische Reinlichkeit aus. An öffentlichen Plätzen besitzt B. eigentlich nur drei, welche sämtlich in der Nähe des historischen Mittelpunktes der Stadt, beim Rathaus und beim Dom, liegen, nämlich den Marktplatz, den Domshof und die Domsheide. Von öffentlichen Denkmälern sind zu erwähnen: der berühmte Roland, ein steinernes, 9,6 m hohes Standbild auf dem Markt, 1404 aufgerichtet als Symbol der Gerichtsbarkeit der Stadt; das Vasmerkreuz zur Erinnerung an den 1430 hier enthaupteten Bürgermeister Johann Vasmer; das Marmorstandbild des Bürgermeisters Johann Smidt auf der obern Rathaushalle und das Denkmal des Astronomen Olbers auf dem Wall (beide von dem aus B. stammenden