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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bruchbau; Bruchbeere; Bruchberg; Brüche; Bruchhausen; Bruchrechnung

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Bruchbau - Bruchrechnung.

doppelter Pelotte für beiderseitigen Bruch (Fig. 3); endlich haben englische Bandagisten Bruchbänder gefertigt, bei denen das vordere und hintere Ende der Feder mit einer Pelotte versehen ist und die Pelotten durch ein Kniegelenk beweglich sind. Beim Gebrauch derselben kommt die hintere Pelotte auf das Kreuzbein, die vordere auf die Bruchspalte zu liegen. In neuester Zeit hat man auch Bruchbänder aus Kautschuk gefertigt, die besonders bei kleinen Kindern und bei Nabelbrüchen anwendbar sind. Das Anlegen eines Bruchbandes geschieht auf folgende Weise: Man legt dasselbe um das Becken und läßt die Kranken niederlegen; sind die vorgefallenen Teile vollständig zurückgebracht, so drückt man zuerst mit der einen Hand auf die Bruchöffnung und bringt mit der andern die Pelotte darauf. Nun fixiert man sie in ihrer Lage, paßt den Leibgürtel des Bruchbandes an und schließt die Bandage, indem man den Ergänzungsriemen an einem Häkchen des Schildes einhängt. Ist ein Schenkelriemen nötig, so führt man ihn von hinten nach vorn zwischen den Beinen durch und hängt ihn an ein andres Häkchen des Schildes ein. Hierauf steht der Kranke auf, damit durch nochmalige Prüfung des Bruchbandes bei veränderter Leibesstellung das Mangelhafte oder Beengende desselben erkannt werde. Um zu sehen, ob das B. auch wirklich den Bruch zurückhält, läßt man den Patienten husten, lachen, drängen, springen etc. Mit einem guten B. kann der Kranke seinen gewöhnlichen Beschäftigungen ohne Beschwerde nachgehen, muß aber heftige Anstrengungen meiden.

^[Abb.: Fig. 3. Bruchband mit doppelter Pelotte.]

Bruchbau, s. Bergbau, S. 725.

Bruchbeere, s. v. w. Heidelbeere, Vaccinium myrtillus L.

Bruchberg, ein Bergrücken des Harzes, im Norden von Andreasberg; vgl. Brocken.

Brüche (Brüchte), im mittelalterlichen Rechtsleben sowohl die geringern Verbrechen, auch Frevel genannt, die beim Brüchtengericht untersucht wurden, und deren Strafe in Geld bestand, als auch diese Strafen selbst, welche im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Thäters in gelindere, nicht verstümmelnde körperliche Züchtigungen verwandelt wurden. Daher nannte man diese Übertretungen auch "Sachen, die an Haut und Haar gehen". Hohe B. dagegen, auch Ungerichte genannt, waren Verbrechen, "welche an Hals und Hand gingen", d. h. Todesstrafe oder eine verstümmelnde Strafe nach sich zogen. Diese gehörten vor die Zent- oder Halsgerichte.

Bruchhausen, 1) Dorf im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Brilon, mit (1880) 725 Einw. (viele Nagelschmiede). Nahebei auf dem Isenberg die Bruchhäuser Steine, turmartige Porphyrfelsen (bis 748 m hoch). - 2) (Alt-B.) Flecken im preuß. Regierungsbezirk Hannover, Kreis Hoya, hat ein Amtsgericht, ein altes Schloß, 2 Dampfsägemühlen, (1880) 1081 Einw.

Bruchrechnung, der Inbegriff der Regeln für das Rechnen mit Brüchen. Der Wert eines Bruches ändert sich nicht, wenn man Zähler und Nenner mit derselben Zahl multipliziert oder dividiert; besonders macht man von der letztern Regel Anwendung beim Kürzen der Brüche, z. B. 9/12 = ¾, wo Zähler und Nenner mit 3 dividiert worden sind. Brüche kann man nur addieren, wenn sie gleiche Nenner haben; ist letzteres nicht der Fall, so muß man sie erst auf gleiche Nenner bringen. Zu diesem Ende sucht man den Generalnenner oder Hauptnenner, d. h. die kleinste Zahl, in welcher alle Nenner ohne Rest aufgehen, und bestimmt dann für die einzelnen Brüche nach der ersten der obigen Regeln die Zähler zu diesem Generalnenner. Zuletzt addiert man diese Zähler und dividiert die Summe durch den Generalnenner. Hat man z. B. zu addieren: ½ + 1/3 + ¼, so ist die kleinste Zahl, in welcher 2, 3 und 4 ohne Rest aufgehen, also der Generalnenner, 12, und da ½ = 6/12, 1/3 = 4/12, ¼ = 3/12, so gibt die Summe 13/12 oder 1 1/12. Bei der Subtraktion der Brüche sucht man ebenfalls, wenn die Nenner nicht gleich sind, den Generalnenner und die entsprechenden Zähler und subtrahiert letztere voneinander. Die Multiplikation von Brüchen mit ganzen Zahlen geschieht, indem man die Zähler mit diesen Zahlen multipliziert und die Nenner unverändert läßt. Brüche werden mit Brüchen multipliziert, indem man Zähler mit Zähler und Nenner mit Nenner multipliziert. Z. B. 3/8 × 2/4 = (3 × 2) / (8 × 4) = 6 / 32 = 3 / 16. Brüche werden durch ganze Zahlen dividiert, indem man ihre Nenner mit diesen Zahlen multipliziert. Z. B. 3/8 : 2 = 3 / (8 × 2) = 3 / 16. Brüche werden durch Brüche dividiert, indem man den Zähler des Dividenden mit dem Nenner des Divisors multipliziert und das Produkt durch den Nenner des Dividenden, multipliziert mit dem Zähler des Divisors, dividiert. Z. B. 5 / 6 : 3 / 4 = (5 × 4) / (6 × 3) = 20 / 18 = 1 2/18 = 1 1/9.

Dezimalbruchrechnung.

Für sehr viele Fälle ist das Rechnen mit Dezimalbrüchen von großem Vorteil. Um einen gewöhnlichen Bruch in einen Dezimalbruch zu verwandeln, dividiere man, ist es ein unechter Bruch, mit dem Nenner in den Zähler, hänge dem Rest eine Null an, dividiere wieder, hänge den Resten immer wieder Nullen an und ordne die so erhaltenen Quotienten hinter dem gewonnenen Ganzen in der Reihe aneinander. Ist der Bruch dagegen ein echter, so hat man gleich anfänglich eine Null anzuhängen und dann zu dividieren und zu ordnen. Die Division geht auf, wenn der Nenner des angegebenen gewöhnlichen Bruches durch keine andern Primzahlen außer 2 und 5 teilbar ist; z. B. ½ = 0,5; ¼ = 0,25; ¾ = 0,75; 1/8 = 0,125; 3/8 = 0,375 etc. Geht die Division nicht auf, so kann man den gemeinen Bruch nur näherungsweise durch einen Dezimalbruch darstellen, z. B. 1/3 = 0,3333..., 5/6 = 0,83333... In einem solchen Fall muß bei der Verwandlung des gemeinen Bruches in einen Dezimalbruch die Division wieder einmal einen frühern Rest geben, und dann müssen auch die frühern Quotienten wiederkehren; in dem Dezimalbruch wiederholt sich dann beständig dieselbe Gruppe von Ziffern, z. B. 0,454545... = 5/11. Diese immer wiederkehrende Gruppe (hier 45) heißt die Periode; der Dezimalbruch selbst, welcher ins Unendliche fortgeht, heißt ein periodischer und zwar ein rein periodischer, wenn die Periode gleich mit der ersten Dezimalstelle anfängt, wie in unserm Beispiel, ein ge-^[folgende Seite]