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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Brück; Brücke

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Brück - Brücke.

vor den Untersuchungsrichter geladen, suchte er um seine einstweilige Entlassung nach, erhielt diese 22. April vom Kaiser in ungnädiger Form und ward am Morgen des 23. mit durchschnittenem Hals halbverblutet im Bett gefunden; nachmittags war er eine Leiche. Der Verdacht der Mitschuld an dem Eynattenschen Verbrechen bestätigte sich nicht, doch erfolgte eine offizielle Ehrenerklärung erst ein Jahr nach seinem Tod. Sein ehemaliger Privatsekretär Isidor Heller veröffentlichte Brucks interessante Schrift "Memoiren des Barons B. aus der Zeit des Krimkriegs" (Wien 1877).

Brück, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Potsdam, Kreis Zauch-Belzig, in wiesenreicher Gegend an einem Bach, der aus der Plane zur Nieplitz geht, an der Berlin-Blankenheimer Eisenbahn, mit (1880) 1514 Einw.

Brück, Gregor (Pontanus, eigentlich Heintze), deutscher Staatsmann, geb. 1483 zu Brück bei Wittenberg, studierte hier und in Frankfurt a. O. die Rechte, ward Amanuensis des berühmten Juristen Hennings Göde und betrieb dann selbständig die Advokatenpraxis. Von Friedrich dem Weisen als Kanzler an seinen Hof gezogen, begleitete er diesen und seinen Nachfolger auf die Reichstage und nahm an den wichtigsten Verhandlungen über die Reformation hervorragenden Anteil. Er riet zur Übergabe der Augsburger Konfession 1530 und schrieb die Vorrede zum deutschen Texte derselben. Auch bei der Stiftung des Schmalkaldischen Bundes war er zugegen und riet den evangelischen Ständen stets zu einer gemäßigten, aber festen Politik. Die Universität Wittenberg erfreute sich seiner besondern Fürsorge. Auch führte er die Rechtsstreitigkeiten des kurfürstlichen Hauses. Nach Johann Friedrichs Gefangennahme 1547 zog er sich nach Jena zurück und starb 20. Febr. 1557. Vgl. Kolde, Der Kanzler B. (Gotha 1874). - Sein Sohn Christian war Kanzler des Herzogs Johann Friedrich des Mittlern und ward wegen Anteils an den Grumbachschen Händeln 18. April 1567 in Gotha grausam hingerichtet.

Brücke (v. althochd. brucca; lat. Pons, franz. Pont, engl. Bridge; hierzu Tafel "Brücken I-III"), im weitesten Sinn jedes über ein fließendes oder stehendes Wasser, über ein weites oder enges Thal oder über beide zugleich führendes Verbindungsbauwerk von Fuß- und Fahrwegen, Straßen, Eisenbahnen, Wasserleitungen und Schiffahrtskanälen, wonach man Durchlässe, Strombrücken, Wegebrücken, Viadukte, Aquädukte und Kanalbrücken unterscheidet. Die Hauptbestandteile einer B. sind deren Überbau, Pfeiler und Fundamente. Der Überbau besteht wieder aus der Brückenbahn nebst ihrer Brüstung und Horizontalversteifung sowie aus den Trägern der Brückenbahn. Je nachdem die Brückenbahn zur Überführung eines Straßen-, Eisenbahn- oder Schifffahrtsverkehrs dient, muß sie entweder eine geschlossene Fahrbahntafel für Wagen- und Fußverkehr oder eine Unterstützung der Schienengestänge und ihrer Bankette oder ein wasserdichtes Kanalbett bilden. Die Fahrbahn der Straßenbrücken erfordert einen einfachen, besser einen doppelten Bohlenbelag, eine Beschotterung oder Pflasterung auf einer massiven, gewölbten oder Steinplattenunterlage, oder auf einer starken Balken- oder Bohlenlage, oder auf einer Unterlage von galvanisierten Wellenblechen, gußeisernen oder schmiedeeisernen Platten, worunter die Malletschen Buckelplatten und die gegossenen Zellenplatten hervorzuheben sind, während die Fußbahn entweder aus einem Bohlenbelag auf Holz- oder Eisenträgern, oder aus einem Steinplatten- oder Asphaltbelag, oder aus einer Pflasterung auf einem über massiver Unterlage ruhenden Sandbett besteht. Die Fahrbahn der Eisenbahnbrücken erfordert zur Unterstützung der Fahrschienen entweder den gewöhnlichen Oberbau auf massiver, gewölbter oder plattenförmiger Steinunterlage, oder die Unterstützung nur der Quer- oder Langschwellen, oder beider zugleich durch hölzerne oder eiserne Träger, während die Bankette meist nur aus einem Bohlenbelag bestehen, der auf den letztern befestigt wird. Das Bett der Kanalbrücken besteht entweder aus wasserdichtem Zementmauerwerk ohne oder mit besonderer Beton- oder Asphaltlage, oder aus hölzernen Kasten mit doppelten, kalfaterten Bohlenwänden, oder aus schmiedeeisernen Kasten aus dicht genieteten, ausgesteiften Blechplatten. Die Anordnung der Brückenträger ist verschieden, je nachdem sie feste oder bewegliche und im erstern Fall Balken-, Stütz- oder Hängebrücken sind und aus Eisen, Stein oder Holz bestehen, weshalb im nachstehenden die eisernen, steinernen und hölzernen Brücken unterschieden sind.

I. Eiserne Brücken.

Die eisernen Brücken der Gegenwart sind entweder Hänge- oder Stütz- oder Balkenbrücken, je nachdem die Brückenbahn aufgehängt, gestützt oder teils aufgehängt, teils gestützt ist. Die der Durchbiegung widerstehenden, nur einen senkrechten Druck auf ihre Unterlagen ausübenden Balkenbrücken werden in der Praxis am häufigsten angewandt und sind entweder solche mit vollen Wandungen, wie die Blechbrücken, oder solche mit gegliederten Wandungen, wie die Gitter- und Fachwerkbrücken, deren Gurtungen entweder gerade und parallel (Parallelträger) oder gekrümmt oder gebrochen (Bogen- oder Polygonalbalkenträger) sind.

a) Eiserne Balkenbrücken.

1) Brücken mit vollen Wandungen erhalten entweder massive gewalzte Träger, welche bei den gegenwärtigen Leistungen der Walzwerke zu Spannweiten von 1-5 m, oder genietete, aus Blechen und Profileisen (meist Winkeleisen) zusammengesetzte Träger, welche zu Spannweiten von 5-15 m Anwendung finden. Bei Anwendung von massiv gewalzten Balken werden zur direkten Unterstützung des Geleises und bei reichlicher lichter Höhe gewöhnlich deren 2, bei beschränkter lichter Höhe deren 4 und zwar zu je 2 auf etwa 1 m Entfernung mit dazwischen auf eisernen Querverbindungen oder auf langen Schwellen liegenden Fahrschienen kombiniert. Die Walzbalken erhalten an den Enden 2 steife, winkel- oder U-förmige, mittels Winkellappen eingenietete Querverbindungen und je 2 gußeiserne Lagerplatten, welche mit den Unterlagquadern durch je 2 bis je 4 Steinbolzen verankert werden. Die Fahrschienen werden auf kantige, 12-15 cm hohe, 25-30 cm breite, 3-4 cm voneinander abstehende Querschwellen genagelt, welche in die Walzbalken eingelassen und mit diesen abwechselnd durch Winkellappen und Bolzen verschraubt werden. Bei 1,5-2 m Spannweite erhalten die Walzbalken außer den Querverbindungen an den Enden eine dritte in deren Mitte und je 2 angenietete Windkreuzbänder in den so gebildeten Feldern. Bei 3-4 m Spannweite kommt eine vierte und fünfte Querverbindung mit dem entsprechenden Windkreuz hinzu. Die massiven Zwillingsträger legt man entweder auf gemeinschaftliche gußeiserne Unterlagsplatten oder auf durchgehende Mauerschwellen, verbindet sie durch dazwischengelegte Langschwellen und Bolzen oder durch verkröpfte