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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Cambray-Digny; Cambresines; Cambria; Cambrics; Cambridge

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Cambray-Digny - Cambridge (Stadt).

quartier Wellingtons und der englischen Okkupationsarmee. Vorzüglich berühmt ist C. durch die Liga von C., das Bündnis, welches Ludwig XII. von Frankreich 10. Dez. 1508 mit dem Kaiser Maximilian und Ferdinand dem Katholischen von Aragonien hauptsächlich zur Demütigung Venedigs schloß, und welchem 1509 der Papst Julius II. beitrat, sowie durch den am 5. Aug. 1529 hier geschlossenen Frieden zwischen Frankreich und Spanien, worin Frankreich auf alle Hoheit über Artois und Flandern verzichtete und dafür den Besitz des Herzogtums Burgund wiedererhielt (den sogen. Damenfrieden, weil der Friedenstraktat von seiten Spaniens durch Margarete, Statthalterin der Niederlande, Karls V. Tante, von seiten Frankreichs durch Luise von Savoyen, Mutter Franz' I., abgeschlossen wurde). Vgl. Bouly, Histoire de C. (Cambrai 1843, 2 Bde.); Lécluselle, Histoire de C. depuis 1789 (das. 1874-75, 2 Bde.).

Cambray-Digny (spr. kangbrä-dinji), Wilhelm, Graf von, ital. Staatsmann, geb. 8. Aug. 1820 zu Florenz, machte seine Studien in Pisa, kehrte 1845 nach Florenz zurück und erwarb sich das Zutrauen des Großherzogs Leopold II. in hohem Grad. Er suchte denselben zu liberalen Zugeständnissen und zur Aufgebung der österreichischen Allianz zu bewegen. Nach dem Sturz Leopolds und der Vereinigung Toscanas mit Piemont war C., der zum Bürgermeister von Florenz erwählt worden, 1860 einer der Deputierten Toscanas in dem ersten italienischen Parlament und übernahm 1867 im Kabinett Menabrea das Finanzministerium. Er hatte die schwierige Ausgabe, die sehr zerrütteten Finanzen wieder in Ordnung zu bringen, und legte zu diesem Zweck im Januar 1868 der Abgeordnetenkammer eine umfassende Auseinandersetzung der Finanzlage des Landes und der Maßregeln (Mahlsteuer und Verpachtung des Tabaksmonopols) vor, welche die Regierung zur Tilgung des 630 Mill. betragenden Defizits von 1866 bis 1868 und zur Herstellung des Gleichgewichts in den Einnahmen und Ausgaben zu beantragen beabsichtigte. Obwohl Cambrays Vorschläge von den Kammern angenommen wurden, ward er doch schon 1869 durch den Sturz Menabreas zum Rücktritt gezwungen. C. ist jetzt Senator und Mitdirektor der Banca Toscana.

Cambresines (Cambrasines), seine levantische und bengalische Leinwand, den Kambrais ähnlich.

Cambria, alter Name für Wales, aus Cymry korrumpiert; davon abgeleitet Cambrian Mountains (Kambrisches Gebirge) für die Berge von Wales (s. d.) und Cambrian Rocks, von Sedgwick eingeführte Bezeichnung für die in Nordwales weitverbreitete silurische Formation (s. Kambrische Formation).

Cambrics (engl., spr. kehmbriks), s. Kambrais.

Cambridge (spr. kehmbridsch), 1) berühmte Universitätsstadt Englands in der nach ihr benannten Grafschaft (s. Cambridgeshire), auf beiden Seiten des schiffbaren Cam, über den zehn Brücken führen, bietet, obwohl weniger von der Natur begünstigt als ihre Rivalin Oxford, mit ihren stattlichen Bauten, teilweise engen Straßen und den zahlreichen Ruderbooten auf ihrem Fluß immerhin ein recht anziehendes Bild. C. zählte 1881: 35,372 Einw. Der Ruhm der Stadt beruht auf ihrer Universität, die auf eine von Siegbert, dem König der Ostangeln, 630 hier gegründete Schule zurückgeführt wird, deren älteste vorhandene Stiftungsurkunde von 1229 erst aus der Regierungszeit Heinrichs III. stammt. Zu Elisabeths Zeit wurde die jetzige Verfassung im wesentlichen geschaffen, und dieselbe ist in neuerer Zeit (namentlich durch die Statuten von 1858 und das Zugeständnis völliger Religionsfreiheit 1871) in freisinnigem Geist entwickelt worden. Die Universität wird demnach gebildet aus 17 Studienanstalten (Colleges oder Halls), deren jede die Rechte einer Korporation genießt und nach ihren eignen Gesetzen regiert wird, nebst den sogen. non-attached students, die unter Aufsicht eines Censor außerhalb dieser Colleges wohnen. Die Angehörigen eines College sind: 1) Der Rektor (Master, Provost oder Präsident), der von 2) den Fellows gewählt wird, die selbst aus den Reihen der Graduierten hervorgehen und im Genuß von festen Einnahmen aus dem Stiftungsfonds sind; ihre Gesamtzahl ist 430. 3) Doctores, Magistri und Baccalaurei, die früher dem College als Studenten angehörten. 4) Die Studenten (Undergraduates), die wiederum in vier Klassen zerfallen, nämlich Fellow Commoners (jüngere Söhne von Edelleuten oder reichen Bürgern, denen es gestattet ist, am Tisch der Fellows zu speisen), Scholars (die im Bezug von Stipendien etc. sind), Pensioners (die für Kost und Wohnung etc. zahlen und die Mehrzahl der Studierenden ausmachen) und Sizars (arme Studenten, die Kost od. dgl. frei haben). Im ersten Jahr heißt der Student freshman, im zweiten junior soph, im dritten senior soph. Die Studenten wohnen in ihrem College, in welchem sich auch der gemeinschaftliche Speisesaal (hall) befindet. Unattachierte Studenten wohnen in Privatwohnungen, zu denen auch das 1876 gegründete Cavendish College, Selwyn College (1876 für Missionäre gegründet) und Ridley Hall (für Theologen 1882 eröffnet) zu rechnen sind. So besteht denn die Universität aus (1883) 11,470 Mitgliedern, nämlich 5200 Doktoren und Magistern, die Mitglieder des Senats sind, 3670 Baccalaurei und 2600 Studenten oder Undergraduates. Jedes College hat seine Tutors und Lecturers, und die Vorlesungen der außerhalb dieser Colleges stehenden 37 Universitätsprofessoren werden fast nur von denjenigen besucht, die sich einem besondern Fach widmen. Die oberste Behörde der Universität ist der Senat, aus dessen Mitte ein Rat von 22 Mitgliedern durch Wahl hervorgeht, an dessen Spitze der Kanzler steht, und ohne dessen Bewilligung Vorlagen dem Senat nicht gemacht werden können. Die Hauptbeamten sind: der Kanzler; der Vizekanzler (der mit den Sexviri und dem Assessor ein Disziplinargericht für die graduierten Universitätsmitglieder bildet); der High Steward oder Oberrichter für Kriminalsachen; der Commsssary als Richter für Zivilsachen; ein Orator oder öffentlicher Redner; ein Bibliothekar; ein Registrary (Archivar); zwei Proctors mit Disziplinargewalt. Früher beschränkte sich der Unterricht fast nur auf Lateinisch, Griechisch, Theologie, Mathematik und Physik, in neuerer Zeit aber sind die Naturwissenschaften, Philologie (Angelsächsisch, Arabisch, Hebräisch und Sanskrit), Rechtswissenschaften, Geschichte und Kunst durch fähige Professoren vertreten, und deren Studium wird durch Examinationen gefördert. Ehe ein Student in C. matrikulieren kann, muß er den Vorstand des College, in welches er einzutreten gedenkt, davon überzeugen, daß er die nötigen Vorkenntnisse besitzt, oder als unattachierter Student ein Eintrittsexamen bestehen. Die gewöhnlichen Universitätswürden werden nach drei bestandenen Examina verliehen, wobei es Bedingung ist, daß der Kandidat (questioner) neun terms (deren drei auf das Jahr gehen) an der Universität verbracht hat. Diese drei Examina sind: eine previous examination, in der Studentensprache little go, in Griechisch, La-^[folgende Seite]

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