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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: China

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China (neueste Geschichte) - China (Porzellan).

in Peking; um diesen Nachdruck zu geben, wurde eine Flottille von sechs Schiffen mit einer Bemannung von 1380 Köpfen in die chinesischen Gewässer gesandt und sich gleichzeitig der eventuellen Unterstützung der Vertragsmächte England, Rußland und Nordamerika versichert. 36 Schiffe mit 340 Geschützen waren im März 1876 bereit zu einer Landung in C. im Bedarfsfall. Diese Maßregeln überzeugten C. vom Ernste der deutschen Forderungen; die verlangte Genugthuung wurde gewährt und zugleich eine allgemein gültige Strandordnung erlassen. die seither gute Wirkung that und streng vollzogen wird. Eine Zusatzkonvention vom 20. Aug. 1880 zum deutsch-chinesischen Handelsvertrag regelt verschiedene Einzelheiten und bewirkt Eröffnung neuer Häfen. Sehr vermerkt wurde der telegraphische Glückwunsch des damals 14jährigen Kaisers Kungsu zum 25. Jan. 1883, dem Tag der silbernen Hochzeit des deutschen Kronprinzenpaars.

Zu einem Repressalienkrieg spitzten sich 1882 die Beziehungen Chinas zu Nordamerika zu infolge des von beiden Häusern des Kongresses angenommenen Gesetzes, welches den Chinesen auf die Dauer von 20 Jahren die Einwanderung in die Vereinigten Staaten verwehrt. Anlaß zu diesem Gesetz gab die Überflutung der Union mit chinesischen Arbeitern. Bei dem Charakter der Chinesen erwies sich ihre Verschmelzung mit der weißen Rasse als unmöglich; durch ihre billige Arbeit wurden die Weißen aus lohnenden Beschäftigungen verdrängt; schlimmer ist, daß die Arbeit zur Bereicherung einzelner reicher Kapitalisten unter Kontrakten geleistet wird, welche die Arbeiter zu Sklaven herabdrücken, und daß das Überhandnehmen der Chinesen den Kulturerrungenschaften der weißen Rasse Gefahr bringt. Das nordamerikanische Gesetz hat seine vollständige Berechtigung, und der Versuch, Chinesen nach Europa einzuführen, müßte hier ähnliche Beschränkungen zur Folge haben; denn das Recht der Weltbürger, in welchem Teil der Erde immer zu reisen und sich niederzulassen, hat überall engere Grenzen gezogen erhalten, wo es für die Staaten oder die Massen der einheimischen Bevölkerung eine wesentliche Verschlimmerung ihrer Existenzbedingungen mit sich bringt. Gegenüber dem nordamerikanischen Gesetz drohte C. mit Ausweisung aller nordamerikanischen Bürger aus seinem Reich; um nicht in einen Krieg mit C. verwickelt zu werden, hat der Präsident der Vereinigten Staaten von Vollziehung des Gesetzes noch Abstand genommen.

Gleichen diplomatischen Sieg errang C. gegen Rußland in der Kuldschafrage. 1871 hatte sich Rußland genötigt gesehen, das Quellgebiet des Iliflusses in Besitz zu nehmen, wo bis dahin ein schwacher Sultan der Tarantschen (Turko-Tataren) unter chinesischer Oberhoheit mit dem Sitz in Kuldscha regierte. Stete Raubeinfälle machten Rußland die Besetzung zur Notwendigkeit; es wurde aber an C. sofort die Erklärung abgegeben, daß das Gebiet zurückgegeben werde, sobald im Grenzbezirk Ruhe eingekehrt und von C. gesichert sei. Mit Niederwerfung der Dunganen und Wiedereroberung Kaschgars (5. Dez. 1877) war C. wieder unbestrittener Herr in Mittelasien geworden; geschickt benutzte es die Verwickelung Rußlands in den türkischen Krieg und verlangte Rückgabe von Kuldscha. Rußland stellte eine Auslagenrechnung auf und verlangte Garantien für gute Nachbarschaft; zur Abwickelung der Verhandlungen entsandte C. den Würdenträger Tschunghaou nach Petersburg, und dieser schloß unterm 25. Sept. 1879 einen Vertrag über Rückgabe von Kuldscha ab. C. erblickte in den Bestimmungen eine Demütigung, rief seinen Gesandten zurück und verurteilte ihn wegen Preisgabe von Kronrechten zum Tode. Der Vertrag wurde als unannehmbar zurückgewiesen, jedoch durch einen neuen Abgesandten Wiederanknüpfung der Verbindungen angestrebt. Rußland nahm die Verwerfung des Präliminarvertrags als Kriegsfall und entsandte Truppen nach der Fronte. C. that dasselbe. Es ist ein Verdienst des chinesischen Abgesandten Marquis Tseng, unterm 2. (14.) Febr. 1881 dennoch einen beiderseits annehmbaren Frieden zu stande gebracht und Aufhebung des Todesurteils über seinen Kollegen erwirkt zu haben.

Eine ernstliche Verwickelung mit Frankreich wegen Anam und Tongking brachte das Jahr 1882. Über Anam beanspruchte C. die Oberlehnshoheit, in Tongking hausten Banden chinesischer Truppen. Nachdem diplomatische Verhandlungen zwischen C. und Frankreich gescheitert waren, bemächtigte sich letzteres des Flußdelta in Tongking, indem es die chinesischen Truppen bei Sontay und Bacninh vertrieb, und zwang Anam zur Unterwerfung unter seine Hoheit. Außer stande, seine Ansprüche mit Waffengewalt gegen die Franzosen zu verteidigen, schloß der chinesische Vizekönig Lihungtschang 1884 mit dem französischen Bevollmächtigten Fournier in Tiëntsin einen Vertrag ab, wonach C. Tongking zu räumen versprach. Bevor die Frist hierzu abgelaufen war, griffen die Franzosen das von den Chinesen besetzte Baclé an, wurden aber zurückgeschlagen. Die Chinesen erklärten dies für einen verräterischen Vertragsbruch, forderten eine hohe Geldentschädigung und schritten, als diese abgelehnt wurde, zu Repressalien; sie zerstörten das Arsenal von Futschou und setzten sich auf Formosa fest. Es entspannen sich jetzt an der chinesischen Grenze wie auf Formosa zahlreiche Kämpfe, die nicht alle für C. ungünstig endigten; namentlich errangen sie bei Langson im März 1885 einen Sieg über die Franzosen, und es drohte Frankreich Verlust aller Erfolge; da machte der durch englischen Einfluß zustande gebrachte Friede vom 9. Juni 1885 von Tiëntsin allen Feindseligkeiten ein Ende. C. gesteht darin Frankreich die Oberherrschaft über Anam zu wie die Einverleibung von Tongking, nimmt aber im übrigen den Standpunkt des Mächtigern ein, der gewährt, um die ruhige Entwickelung im Innern nicht zu gefährden.

Litteratur zur Geschichte: Plath, Geschichte des östlichen Asien (Götting. 1830-31, 2 Bde.), und dessen viele lehrreiche Abhandlungen in den Denkschriften der bayrischen Akademie der Wissenschaften; A. Pfizmairs geschichtliche Untersuchungen über die Kleinstaaterei in C. (in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie der Wissenschaften); Gützlaff, Geschichte des chinesischen Reichs (Stuttg. 1847); Käuffer, Geschichte von Ostasien (Leipz. 1858-60, 3 Bde.); Derselbe, Überblick über die Geschichte Ostasiens (das. 1864); Neumann, Ostasiatische Geschichte 1840 bis 1860 (das. 1861); Sykes, The Taiping rebellion in C. (Lond. 1863); Strauß, La Chine, son histoire, ses ressources (Par. 1874); Roß, The Manchus, or the reigning dynasty of C. (Lond. 1880); Boulger, History of C. (das 19. Jahrh. umfassend, das. 1881-1884, 3 Bde.); Fries, Abriß der Geschichte Chinas (Wien 1884); Cordier, Bibliotheca sinica (Bibliographie, Par. 1881, 2 Bde.).

China, in der Pharmazie s. v. w. Chinarinde (s. d.). C. von Ostindien oder von Giava, s. Cedrela; C. von Santa Lucia, s. Exostemma.

China (spr. tscheinä oder tschehní), im Englischen s. v. w. Porzellan, daher C.-Clay, Porzellanthon, d. h. ein in England zur Porzellanfabrikation dienender Thon, welcher von unserm Porzellanthon wesentlich abweicht

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