Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

162

Claudia - Claudius.

de la Rochelle und Le Pas de Suze bekannte Bilder. Das königliche Museum zu Neapel besitzt einen Sonnenuntergang am Meer und die Grotte der Egeria, die kaiserliche Eremitage in Petersburg die vier Jahreszeiten. In der Pinakothek zu München sind ebenfalls meisterhafte Bilder von C.: eine Landschaft mit der aufgehenden Sonne; die untergehende Sonne, während eine Herde durch das spiegelnde Wasser geht; eine Aussicht auf die See; Hagar mit Ismael; Abraham, die Hagar mit Ismael verweisend. Im Berliner Museum befindet sich eine italienische Küstenlandschaft mit Schäfern. In der königlichen Galerie zu Dresden sind drei Landschaften von C., darunter das Seestück mit Acis und Galatea die vorzüglichste. Die Nationalgalerie in Pest bewahrt vier schöne Landschaften von C. Er radierte auch 42 Blätter, die sehr gesucht sind. Vgl. Graf von Lepel, Œuvres de Claude Gellée, dit le Lorrain (Dresd. 1806); Mad. Mark Pattison, C., sa vie et ses œuvres d'après des documents nouveaux (Par. 1884).

Claudia (Claude de France), Königin von Frankreich, Tochter Ludwigs XII. und Annas von Bretagne, geb. 1499 zu Romorantin, war anfangs zur Gemahlin des nachmaligen Kaisers Karl V. bestimmt, wurde aber nach 1514 mit Franz von Valois, dem Thronerben von Frankreich, vermählt, dem sie das Herzogtum Bretagne, die Grafschaften Blois, Coucy, Montfort, Etampes, Asti und außerdem Ansprüche auf Mailand zubrachte. Nicht schön, wußte sie durch Vorzüge des Geistes und Herzens ihren Gemahl zu fesseln und die Liebe des Volkes, das sie nur die "gute Königin" nannte, zu erwerben. Sie starb 1524. Nach ihr wurde eine Pflaumenart "Reine-Claude" genannt.

Claudianum senatusconsultum, Beschluß des Kaisers Claudius, nach welchem eine Freie, die trotz dreimaliger Warnung mit einem Sklaven eine Ehe eingehe, dem Herrn des Sklaven samt ihrem Vermögen zu eigen gehören solle, ward wegen häufigen Mißbrauchs von Kaiser Justinian wieder aufgehoben.

Claudiānus, 1) Claudius, röm. Dichter, geboren zu Alexandria in der zweiten Hälfte des 4. Jahrh. n. Chr., kam 395 nach Rom, wo er sich durch sein Dichtertalent Gunst und Freundschaft des mächtigen Vandalen Stilicho gewann, die Patrizierwürde erhielt, das Amt eines Tribunus und Notarius bekleidete und von den Kaisern Honorius und Arcadius auf Antrag des Senats mit einem Standbild geehrt wurde, dessen Inschrift noch vorhanden ist. Den Sturz des Stilicho (408) scheint er nicht überlebt zu haben. Daß er Heide war, ist ausdrücklich bezeugt. Durch umfängliche Kenntnis der griechischen und römischen Litteratur, bedeutende poetische und sprachliche wie metrische Gewandtheit nimmt C. unter den spätern Dichtern die hervorragendste Stellung ein, wiewohl er nicht frei ist von den Fehlern seiner Zeit, Neigung zu rhetorischem Schwulst und übertriebener Schmeichelei gegen Große in seinen politischen Gedichten, die von nicht geringem historischen Wert, aber wegen ihrer panegyrischen Haltung mit Vorsicht zu benutzen sind. Dieselben dienen namentlich der Verherrlichung des Honorius ("De III. IV., VI. consulatu Honorii"; "De nuptiis Honorii fescennina"; "Epithalamium de nuptiis Honorii et Mariae"; "De bello Gildonico") und des Stilicho ("De consulatu Stilichonis", 3 Bücher; "De bello Pollentino"; "Laus Serenae", der Gemahlin des Stilicho). Gegen die Leiter des oströmischen Reichs, Rufinus und Eutropius, sind Schmähgedichte von je zwei Büchern gerichtet. Am glänzendsten zeigt sich seine Meisterschaft der poetischen Schilderung in der unvollendeten epischen Erzählung vom Raub der Proserpina in 3 Büchern ("De raptu Proserpinae"). Außerdem besitzen wir von ihm poetische Briefe, eine Reihe kleinerer Gedichte, zum Teil naturbeschreibenden und erzählenden Inhalts, und das Bruchstück einer Gigantomachie. Von ältern Ausgaben verdient Erwähnung die von Matth. Gesner mit Kommentar und reichem Index (Leipz. 1759); die erste kritische Ausgabe lieferte Jeep (das. 1876-79, 2 Bde.), eine Übersetzung G. v. Wedekind (Darmst. 1868).

2) C. Ecdicius Mamertus, um die Mitte des 5. Jahrh. Presbyter zu Vienne, Verfasser und Einführer der "kleinen Litaneien", welche noch jetzt in einigen katholischen Kirchen drei Tage vor Himmelfahrt gesungen werden, des Passionshymnus "Pange, lingua gloriosi" und der Schrift "De statu animae". Seine Werke gab Engelbrecht (Wien 1885) heraus.

Claudĭcantes (lat.), Beiname der Kalixtiner.

Claudicatio spontanea (lat.), freiwilliges Hinken.

Claudius (Claudia gens). Es gab in Rom zwei Claudische Geschlechter, ein plebejisches und ein patrizisches. Vom erstern sind am bekanntesten die Marceller. Das patrizische Geschlecht wanderte nach der Tradition im 3. Jahrh. der Stadt aus dem Sabinischen in Rom ein und spielte seitdem in der Geschichte Roms eine bedeutende Rolle. Im allgemeinen zeichneten sich die Claudier aus durch aristokratischen Stolz und starre Opposition gegen die Freiheitsbestrebungen der Plebejer. Merkwürdig sind besonders:

1) Appius C. Sabinus (Regillensis), aus Regillum im Sabinerland, wo er Atta Clausus genannt wurde, der Ahnherr des Geschlechts, siedelte, von seiner Vaterstadt als Römerfreund angefeindet, um 504 v. Chr. nach Rom über, wo er mit seinen Begleitern eine eigne Tribus, die Claudische, bildete. Er war ein sehr entschiedener Verfechter der patrizischen Vorrechte und einer der leidenschaftlichsten unter denen, welche 494 durch die Härte, mit der sie einer Milderung des Schuldrechts entgegentraten, die Auswanderung der Plebejer auf den Heiligen Berg verursachten.

2) Appius C., Enkel des vorigen, wurde 451 v. Chr., als statt der Konsuln und der übrigen Magistrate Dezemvirn zur Aufzeichnung der Gesetze ernannt wurden, zum Dezemvir gewählt und bemühte sich als solcher aufs eifrigste, sich die Gunst des Volkes zu erwerben. Er erreichte es dadurch, daß er auch für das Jahr 450 wieder gewählt wurde, zeigte aber nunmehr sofort seine wahre Gesinnung, indem er sich zum Gewaltherrscher aufwarf und auch 449 nebst seinen Kollegen widergesetzlich sein Amt fortführte. Seine fortgesetzten Gewaltthaten aber und schließlich der Frevel gegen Virginia (s. d.) riefen einen Aufstand hervor, der seinen Sturz herbeiführte. C. wurde ins Gefängnis gesetzt und gab sich hier selbst den Tod.

3) Appius C. Cäcus bekleidete 312 v. Chr., noch ehe er Konsul gewesen war, das wichtige Amt des Zensors, ernannte als solcher Männer vom niedrigsten Stand zu Senatoren und nahm Besitzlose und Freigelassene unter die Tribus auf, wodurch er sowohl im Senat als in den Tributkomitien sich den größten Einfluß zu sichern suchte. Auch wurde er durch die Partei, die er sich dadurch gemacht hatte, in den Stand gesetzt, das Zensoramt über die durch das Ämilische Gesetz bestimmte Zeit von 18 Monaten hinaus fortzuführen. Die neuen Senatoren wurden indes schon 311 wieder aus dem Senat ausgeschlossen und die in die Tribus aufgenommenen Freigelassenen dadurch unschädlich gemacht, daß sie 304 von Quintus Fabius als Zensor auf die vier städtischen Tribus beschränkt wurden. Außerdem aber ist seine Zensur

^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]