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Dänemark (Finanzen; Heerwesen).
stehen, die jedoch in den sieben Stiftsstädten oder den Wohnsitzen der Bischöfe den Titel "Stiftsamtmann" führen; die Ämter sind wieder in Herreder oder Birke und in Kirchspiele oder Sogn geteilt, von denen jedes eine eigne Kommune bildet; außerdem aber bildet jede Stadt eine Kommune mit eigner Jurisdiktion. In kirchlicher Hinsicht bestehen sieben Stifter (ausgenommen Island, das seinen eignen Bischof hat), an deren Spitze ein Bischof steht, und die wieder in 71 Propsteien zerfallen. Die Zahl der Priester erreicht ca. 1220. Der Bischof von Seeland, welcher in Kopenhagen wohnt, ist der Primas; zu seinem Sprengel gehören außer den fünf zuerst auf der Tabelle (S. 500) erwähnten, auf Seeland belegenen Ämtern, mit Ausnahme der Insel Samsö, welche in dieser Hinsicht zu Aarhus gehört, auch Bornholm, die Färöer und die westindischen Inseln Dänemarks; das Stift Fünen umfaßt die beiden Ämter Odense und Svendborg, das Stift Laaland-Falster das Amt Maribo. In Jütland bestehen die vier Stifter Aalborg, Viborg, Aarhus und Ribe; die Grenzen ihrer Sprengel fallen aber nicht mit denen der Ämter zusammen. Der Bischof und der Stiftsamtmann bilden die Stiftsobrigkeit; diese und die Pröpste bilden das "Landemodet", ein geistliches Gericht für geistliche Amtsvergehen. Öffentlichkeit und Mündlichkeit sollen für die ganze Rechtspflege durchgeführt werden; in Kriminalsachen und in Sachen, welche aus politischen Gesetzübertretungen entstehen, sollen Geschworne entscheiden; doch harren diese Bestimmungen noch der Durchführung. Die niedrigsten Gerichte sind in D. die königlichen Thinggerichte in jedem Herred und die Stadtgerichte. Hierauf folgen als zweite Instanz die königlichen Landesobergerichte zu Kopenhagen und Viborg. Die letzte Instanz hat das Oberappellationsgericht (höjeste Ret) zu Kopenhagen. Die Gefängnisstrafen sind: einfaches Gefängnis, Gefängnis bei Wasser und Brot, Korrektionshaus (zum Teil Zellenhaft) und Zuchthaus; das Zuchthaus auf Christianshavn (Kopenhagen) ist für weibliche Verbrecher, das Zuchthaus in Horsens für ältere männliche und für rückfällige Verbrecher bestimmt, das Korrektionshaus Vridslöselille (auf Seeland) für jüngere männliche Verbrecher. Die Polizeiverwaltung ist außerordentlich ausgedehnt. An der Spitze derselben stehen die Amtmänner, in den größern Städten Polizeidirektoren.
Finanzen.
Das Steuersystem des Königreichs ist in diesem Jahrhundert im höchsten Grad vereinfacht worden, zuletzt namentlich durch das Gesetz vom 20. Juni 1850, welches zehn verschiedene kleine Steuern aufhob und eine einzige, die Verteilungssteuer, an ihre Stelle setzte. Die direkten Abgaben des Königreichs sind außer dieser: die alte Steuer (Gammelskat), die Landsteuer, die Bausteuer (in den Städten) und die Rangsteuer. Die indirekten Steuern setzen sich zusammen aus Zoll-, Branntwein-, Stempelabgaben und verschiedenen Gebühren. Die Kommunalabgaben sind: Haussteuer nach Etagenareal etc. (in den Städten), Hartkornsteuer (auf dem Land) und eine Art Einkommen- oder Haushaltungssteuer etc. Zum Amtsrepartitionsfonds wird von jeder Kommune eine Abgabe erlegt, um solche Ausgaben zu bestreiten, die das Amt als solches angehen. Auf den Grundstücken ruht die sogen. Bankhaft, welche zwangsweise nach dem Staatsbankrott und bei der Verwandlung der Reichsbank in eine Nationalbank entstand (1813-18); sie bestand früher in einer Abgabe von 6 Proz. des Wertes der Grundstücke, ist aber heute erheblich geringer. Die Staatsschuld betrug in Kronen:
1880 1883
Innere 159934945 187170560
Äußere 13903667 13684667
Zusammen: 173838612 200855227
Dagegen Aktiva 98153442 86757726
Wirkliche Schuld: 75685170 114097501
Dagegen Baukosten d. Staatsbahnen 72115573 135668935
Die Staatsrechnungsablage ergibt für das Finanzjahr 1882/83 an Einnahmen 53,524,340, an Ausgaben 50,749,749 Kr. Das Budget für 1884/85 ist in Einnahme auf 53,700,909, in Ausgabe auf 46,996,552 Kr. veranschlagt, mithin wird ein Überschuß von 6,704,357 Kr. erwartet. Unter den Ausgaben sind 2,571,463 Kr. außerordentliche.
Einnahmen. Kronen Hauptposten der ordentlichen Ausgaben. Kronen
Indirekte Steuern 33518000 Kosten der Staatsschuld 9724400
Einfuhrzölle, Spielkartenstempel, Rübenzuckersteuer 23437000 Kriegsministerium 9240317
Branntweinsteuer 2826000 Marine 5769694
Stempelsteuer 2475000 Öffentliche Arbeiten 3921302
Sporteln 2014000 Pensionen 3486052
Erbschaftssteuer 1018000 Finanzministerium 3186903
Direkte Steuern 9267900 Justiz 2572952
Grundsteuer 6938000 Ministerium des Innern 2253747
Gebäudesteuer 2275500
Rangsteuer 54400 Kultus und Unterricht 1427077
Staatseisenbahnen 3582181 Zivilliste und Apanagen 1225760
Domänen u. Forsten 1136230
Die kürzlich über die Finanzlage der dänischen Gemeinden angestellte Erhebung ergibt für das Jahr 1882 folgende Resultate:
Stadtgemeinden außer Kopenhagen Landgemeinden
Kronen Kronen
Einnahme und Ausgabe 7699338 14124294
davon: Vermögensertrag 862888 485410
" Abgaben 3220770 9584101
" aus Anleihen 1537931 3042291
Ausgaben: öffentliche Fürsorge 979909 5053865
" Schulwesen 996931 3607113
" Wegebau 359986 1135138
" Kosten der Kommunalschuld 2235405 2710388
Passiva ultimo 1882 15283565 15483565
Aktiva " 30037481 37561835
Heer und Flotte.
Die Einrichtung des Heerwesens beruht auf den Gesetzen vom 6. Juli 1867. Die Dienstpflicht, mit beendetem 22. Lebensjahr beginnend, dauert acht Jahre in Linie und Reserve, acht Jahre in der sogen. Verstärkung (Landwehr). Jährlich werden 11,000 Mann ausgehoben. Die Dienstzeit beträgt bei der Infanterie 6 Monate, bei der Kavallerie 9 Monate etc.; dazu kommen die Übungen in der Verstärkung (einige Jahre nacheinander 30 Tage). Die Truppen unter zwei lokalen Generalkommandos bestehen aus: A. Fußvolk: 5 Brigaden und die Garde, jede Brigade hat 2 Regimenter, jedes Regiment 3 Linienbataillone und ein Verstärkungsbataillon, jedes Bataillon 4 Kompanien. Die Garde besteht aus einem Linien- und einem Verstärkungsbataillon. Im Krieg wird für jedes Regiment und für die Garde eine Depotabteilung gebildet. B. Reiterei: 5 Regimenter (mit je 486 Pferden, außer Offizierspferden) à 3 Eskadrons und eine Schule (im Krieg Depot) und im Krieg eine Ordonnanzeskadron. C. Artillerie: die Feldartillerie hat 2 Regimenter, ein jedes aus zwei Abteilungen mit je 6 Linien- und 2 Verstärkungsbataillo-^[folgende Seite]