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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Dindymon; Diner; Dinēro; Dînette; Ding; Dingelstädt; Dingelstedt

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Dindymon - Dingelstedt.

bis 1866), ebenso Diodor (zuletzt Par. 1842, 2 Bde., u. Leipz. 1866-68, 5 Bde.). Außerdem besitzen wir von ihm Ausgaben des Malalas (Bonn 1831), "Chronicon paschale" (das. 1832, 2 Bde.), Pausanias (Par. 1845), Dio Chrysostomus (Leipz. 1857, 2 Bde.), Dio Cassius (das. 1863-65, 5 Bde.), Polybios (das. 1866 bis 1868, 4 Bde.), der "Historici graeci minores" (das. 1870-71, 2 Bde.), des Zonaras (das. 1868-1875, 6 Bde.). Über seine Teilnahme an der Herausgabe von Stephanus' "Thesaurus graecae linguae" s. Dindorf 1).

Dindymon, im Altertum das Gebirge der Halbinsel von Kyzikos (jetzt Kapudagh), mit einem der Sage nach von den Argonauten gegründeten Heiligtum der Kybele.

Diner (spr. -nē, Diné, franz.), das Mittagsessen. In Frankreich die Hauptmahlzeit des Tags, daher dinieren, zu Mittag speisen. Die Dinerstunde ist in Frankreich zwischen 5 und 7 Uhr, in späterer Stunde wird das D. zum Dîner-souper. Im Deutschen versteht man unter D. ein feierliches Mittagsessen, zu welchem Gäste geladen sind. Die Dinerstunde (nicht die Stunde des täglichen Mittagsmahls) fällt zwischen 3 und 5 Uhr, sehr selten später. Die Art und Weise, ein D. anzurichten, hängt von dem Geschmack des Gastgebers und von der Größe des beabsichtigten Aufwandes ab. Doch haben sich gewisse Regeln festgestellt, die befolgt werden müssen, wenn ein Mittagsessen den Namen D. verdienen will. Zunächst eine Anzahl von Gängen und zwar mindestens sieben: Suppe, Hors d'œuvre (ein Nebengericht unmittelbar vor oder nach der Suppe), ein Entrée (Fleischvorgericht), ein Relévés (neues, auf ein andres folgendes, pikantes, den Appetit wieder anreizendes Gericht), Entremets (eine Zwischenspeise), Braten (rôt) und Dessert. Dazu die entsprechende Folge verschiedener Weine. Eine neue Einrichtung in Paris sind die Dîners-concerts im Grand Hôtel, künstlerisch ausgeführte Konzerte, während welcher gespeist wird; auch sind Diners als Vereinigungspunkt geistreicher Leute sehr in die Mode gekommen: les Dîners des Spartiates, des Éclectiques etc.

Dinēro (port. Dinheiro), frühere span. Rechnungsmünze von verschiedenem Werte; der kastilische D. = 0,064 Pfennig. Als Silberprobiergewicht auch im spanischen Amerika gebräuchlich, = 1/12 Marco = 83,3 Tausendteile.

Dînette (franz.), Kinder- oder Puppenmahlzeit. Faire la d., ein kleines Mittagsessen geben.

Ding, alles, was sich denken läßt oder Gegenstand des Bewußtseins werden kann, also auch der reine Begriff; im engern Sinn ein Begriff, dem Realität, Wirklichkeit zukommt, dann auch das Wirkliche in seiner Unabhängigkeit vom Denken. In diesem Sinn fragt die Metaphysik, was die Dinge "an sich" sind, u. beantwortet diese Frage auf die verschiedenste Weise.

Ding (althochd. Ding, mittelhochd. Dinc, nord. Thing), Volksversammlung der alten germanischen und skandinavischen Völker, in der beraten oder das Recht gesprochen wurde; auch s. v. w. Gericht, Gerichtsort. Noch jetzt ist in Island Thing gleichbedeutend mit Gerichtssprengel, und auch sonst kommt das Wort in den skandinavischen Reichen in verschiedener Bedeutung und Zusammensetzung vor, z. B. Storthing, die norwegische Reichsversammlung; Lagthing, der engere Rat derselben; Folkething, die Zweite, Landsthing, die Erste Kammer in Dänemark. Echtes D. nannte man eine Hauptversammlung, zu welcher sich alle Dingpflichtigen, d. h. alle Freien, einfinden mußten, während beim Nachding nur die Beteiligten erschienen. Ungebotenes D. war die regelmäßige Versammlung, welche fast allenthalben dreimal des Jahrs (die Hauptversammlung fiel in den Herbst: Herbstding) nach vorhergegangener Auslegung, d. h. Ladung, gehegt, d. h. gehalten wurde; außerdem fanden noch außerordentliche Dinge statt, zuweilen auch Botdinge genannt, obwohl dieser Ausdruck gewöhnlich s. v. w. Bußding, d. h. eine solche Versammlung, welche bei Strafe besucht werden mußte, bedeutet. Der Dingplatz, die Dingstätte, war in den ältesten Zeiten ein ehemaliger Opferplatz unter freiem Himmel, auf einem Hügel oder unter heiligen Bäumen. Die Fürsten hatten ihren Platz auf einem Stein (Dingstein); ihn umstanden die Männer, mit Helm und Schwert bewehrt, die Schilde wurden an Bäumen aufgehängt. Die Richter erhielten einen freien Trunk (Bot-, Boten-, Bodenwein). Im Mittelalter war das D. nur noch Gericht. Der Ort, wo es gehalten wurde, hieß Dingstuhl (Dingbank, Dingstatt, Dingstelle) und war zuweilen durch Rolandssäulen ausgezeichnet. Nach den verschiedenen Distrikten, für welche das D. zusammentrat, hieß es Landding, Goding (Gauding), Burgding. Eine Gerichtsstelle für Erbzinsverhältnisse hieß Dinghof (Hubengericht), der Herr eines solchen Dinghofsherr (Dinggraf), der unter Beisitz der Dinghofsleute (Hubner), d. h. Besitzer von Erbgütern (Dinggüter), selbst Gericht hielt oder durch einen Beamten (Dingvogt) halten ließ. Der einem Dingstuhl Unterworfene hieß dingstellig, dingpflichtig, die vor denselben gehörige Klage dingstellige Sache oder Klage, ein dem Gericht Entflohener dingflüchtig. Den Dingstühlen stand Unverletzlichkeit (Dingfriede) zu.

Dingelstädt, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Erfurt, Kreis Heiligenstadt, am Ursprung der Unstrut und an den Eisenbahnen Leinefelde-Treysa und Gotha-Leinefelde, auf dem Eichsfeld, hat 3 Kirchen, ein Amtsgericht, Woll- und Shoddyspinnerei, Wollwaren- und Teppichfabrikation, Gerberei, Ziegelbrennerei und (1880) 3476 Einw. (156 Evangelische).

Dingelstedt, 1) Franz, deutscher Dichter, geb. 30. Juni 1814 zu Halsdorf in Oberhessen, besuchte das Gymnasium zu Rinteln, studierte 1831-35 Theologie und Philologie in Marburg, ward dann auf kurze Zeit als Lehrer der deutschen Sprache an der Erziehungsanstalt für junge Engländer zu Ricklingen bei Hannover angestellt, aber schon 1836 an das kurfürstliche Lyceum zu Kassel berufen. Von hier ward er 1838 nach Fulda versetzt, da man höchsten Orts an seinen poetischen Bestrebungen Anstoß nahm. Obschon er sich den Aufenthalt in Fulda durch häufige Ferienreisen und fleißige litterarische Arbeiten erträglich zu machen suchte, so ward ihm weder unter dem Hassenpflugschen Regiment noch in der Enge des Schuldienstes wohl, und nachdem er mit seinem "Wanderbuch" (Leipz. 1839-43, 2 Bde.), seinem Roman "Unter der Erde" (das. 1840) und den "Liedern eines kosmopolitischen Nachtwächters" (Hamb. 1841), namentlich aber mit den letztgenannten, zu einem gewissen litterarischen Erfolg gelangt war, nahm er seinen Abschied, ließ sich zunächst, an der Redaktion der "Allgemeinen Zeitung" beteiligt, in Augsburg nieder, ging dann als Korrespondent derselben nach Paris, London und Wien, verheiratete sich 1843 mit der berühmten Sängerin Jenny Lutzer (s. unten) und ward vom König von Württemberg mit dem Titel eines Hofrats, später eines Legationsrats, als Kabinettsbibliothekar berufen. Von 1844 bis 1850 lebte er in Stuttgart; 1851 ward er, nachdem seine