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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Durchwachsung; Durchziehen; Durchzugsrecht; Dürck; Durdik; Düren

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Durchwachsung - Düren.

wird von der Visitation zur Durchsuchung des Schiffs übergegangen, weshalb man wohl zwischen Visitationsrecht und D. (im engern Sinn) unterscheidet. Solche Gründe sind: das Fehlen der Schiffspapiere, Mängel und Fehler derselben, Führung einer falschen Flagge, Widersetzung bei der Visite der einzelnen Behälter oder überhaupt bei der Visitation u. dgl. Ein Schiff, welches auf gehörige Aufforderung nicht anhält oder sich der Visitation oder der Untersuchung widersetzt, kann zwangsweise dazu angehalten werden. Die Gewaltmaßregeln können bis zur Vernichtung des Schiffs gehen. Bei der Durchsuchung ist die Mitwirkung des Kapitäns des angehaltenen Schiffs in Anspruch zu nehmen, eigenmächtiges Handeln und willkürliches Verfahren zu vermeiden. Nicht anerkannt ist dagegen ein D. in Friedenszeiten (sogen. Droit d'enquête du pavillon, engl. Right of approach). Nur zur Unterdrückung des Sklavenhandels haben sich die Seemächte ein solches D. gegenseitig zugestanden; die Vereinigten Staaten von Nordamerika anerkennen es nicht einmal zu diesem Zweck. Im übrigen ist das D. in Friedenszeiten auch nicht zur Feststellung der Nationalität oder wegen Verdachts der Seeräuberei statuiert. Eine Erörterung dieser Frage ward seiner Zeit durch das Vorgehen des Kapitäns Werner veranlaßt, welcher 23. Juli 1873 als Kapitän des preußischen Kriegsschiffs Friedrich Karl den spanischen Aviso Vigilante vor Cartagena anhielt und wegnahm, ein Verfahren, welches schon um deswillen ein rechtswidriges war, weil Preußen in jenem Fall nicht zu den kriegführenden Mächten gehörte und auch eine Maßregel zur Unterdrückung des Sklavenhandels nicht in Frage stand. Vgl. außer den Handbüchern des Völkerrechts und des Seerechts: Hautefeuille, Des droits et devoirs des nations neutres (3. Aufl., Par. 1868); Attlmayr, Elemente des internationalen Seerechts, Bd. 1 (Wien 1872); Geßner, Le droit des neutres sur mer (2. Aufl., Berl. 1876); Lehmann, Die Zufuhr von Kriegskonterbandewaren (Kiel 1877); Tecklenborg, Der Vigilante-Fall (das. 1873).

Durchwachsung (Diaphysis), eine Bildungsabweichung, bei welcher die Blütenachse an ihrer Spitze unter Blattbildung weiterwächst und die Form einer neuen Blüte, eines Blütenstandes oder eines Laubsprosses annimmt. Häufig sind z. B. durchwachsene Rosen. Wird eine Blüte ganz durch einen Blattsproß ersetzt, der abfällt und sich am Boden zu bewurzeln vermag, so liegt Viviparie (Lebendiggebären) vor, die an Grasblüten nicht selten ist.

Durchziehen, militärisch die Bewegung, bei welcher eine Truppenabteilung (oder das Treffen) nach vorwärts oder rückwärts durch die Intervalle einer andern hindurchgeht. Vgl. Échiquier.

Durchzugsrecht, das Recht, vermöge dessen ein Staat durch das Gebiet eines andern Truppen marschieren lassen kann. Dies Recht kann durch Vertrag und zwar entweder für die Dauer als sogen. Staatsservitut oder nur für einzelne Fälle erworben sein. Ein erzwungener Durchmarsch, der durch das Gebiet eines fremden souveränen Staats ohne ein solches Recht oder eine besondere Verwilligung des betretenen Staats geschieht, ist als Verletzung des Gebiets ein Casus belli (Kriegsfall). Staaten, welche miteinander zu einem Krieg verbunden sind, gewähren sich den Durchmarsch gegenseitig, so oft es der Kriegszweck erfordert. Von Wichtigkeit war dies D. besonders zur Zeit des Deutschen Bundes, namentlich für Preußen, dessen Gebietsteile ganz getrennt lagen, und auch für Bayern. Es bestanden zur damaligen Zeit besondere Konventionen über das D. zwischen den verschiedenen deutschen Staaten, und es galt unter anderm die Bestimmung, daß die Besatzungen der Bundesfestungen in allen Staaten für den Weg nach und von der Heimat das D. hatten. Für das gegenwärtige Deutsche Reich bedarf es bei der Einheitlichkeit der Militärverfassung derartiger Abmachungen zwischen den einzelnen deutschen Staaten untereinander nicht mehr. Bei der jetzigen Gestaltung der staatlichen Verhältnisse in Europa würde das D. jedesmal einer besondern Abmachung bedürfen. Vgl. Etappenstraßen.

Dürck, Friedrich, Maler, geb. 1809 zu Leipzig, studierte auf der Kunstakademie in München und bildete sich besonders unter dem Hofmaler Joseph Stieler aus. In den Jahren 1836 und 1837 bereiste er Italien. Nach seiner Rückkehr widmete er sich in München vorzugsweise der Porträtmalerei mit solchem Erfolg, daß er zahlreiche Aufträge erhielt (die herzoglich Leuchtenbergsche Familie, König Ludwig I. von Bayern, König Oskar von Schweden und dessen Familie, Kaiser von Österreich und König Ludwig II. von Bayern). Seit dem Anfang der 50er Jahre malte er auch mythologische und Genrebilder, teils mit ernst poesievoller, teils mit humoristischer Auffassung, unter denen hervorzuheben sind: Hebe den Adler tränkend, Aurora, allgemeine Landesbewaffnung, das Violinsolo mit Begleitung, der kleine Republikaner, der Meraner Hirtenknabe und Lieder ohne Worte.

Durdik, Joseph, philosoph. Schriftsteller, geb. 1837 zu Horitz, studierte in Prag, lehrte seit 1867 am akademischen Gymnasium daselbst, habilitierte sich 1869 als Dozent der Philosophie an der dortigen Universität, wurde 1881 zum ordentlichen Professor dieses Faches an der tschechischen Universität ernannt und 1883 auch in den Landtag gewählt. Seine in deutscher Sprache abgefaßte Schrift "Leibniz und Newton" (Halle 1869) hat seinen Namen auch in deutschen Fachkreisen bekannt gemacht. Sein Hauptwerk ist die "Vseobecná aesthetika" ("Allgemeine Ästhetik", 1875), das erste selbständige Werk dieser Art in der tschechischen Litteratur. Ferner sind zu erwähnen: "O poesii á povaze lorda Byrona" (Prag 1870), eine vortreffliche Erörterung der Grundideen Byrons, dessen "Kain" D. musterhaft übersetzte; "Dejepisz naztin filosofie novoveké" ("Geschichte der neuern Philosophie", das. 1870); "Kaliologie" (das. 1873) u. a. D. lehnt sich entschieden an die deutsche Philosophie an und betrachtet deren Wege als die allein richtigen. Mit geringerm Erfolg versuchte er sich auf dramatischem Gebiet. Sein Drama "Stanislav a Ludmila" (1881), aus den Zeiten des hussitischen Kirchenstreits, ist eine inhaltreiche Ideendichtung, die sich durch gewählte Sprache auszeichnet, aber der dramatischen Handlung entbehrt. Hingegen bekundet D. in seinen gelegentlichen Kritiken dramatischer Schöpfungen den hervorragenden Ästhetiker.

Düren, Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Aachen, 129 m ü. M., in freundlicher Umgebung an der Roer und an den Linien Köln-Herbesthal, D.-Neuß, D.-Euskirchen und D.-Jülich der Preuß. Staatsbahn, hat 2 evangelische und 5 kath. Kirchen (darunter die altgotische St. Annakirche mit herrlichem Glockenspiel und einem kleinen Teil des Hauptes der heil. Anna, zu dem stark gewallfahrtet wird), eine hübsche Synagoge, ein kath. Gymnasium, ein evang. Realprogymnasium, eine kath. Bürgerschule, eine paritätische und eine kath. höhere Töchterschule, gewerbliche Zeichenschule, eine Stadtbibliothek, eine Provinzial-Blindenanstalt (seit 1845), eine Irrenanstalt,