Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Eisenbahn'
Anmerkung: Fortsetzung von [Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen.]
die Techniker sämtlicher Vereinsverwaltungen zusammen und stellten die Grundzüge über die Gestaltung
der E. Deutschlands fest. Diese Grundzüge umfaßten in 329 Paragraphen die Verordnung über Planum,
Oberbau, Bahnhofsanlagen, Konstruktion der Lokomotiven und Wagen, Signalwesen, sicherheitspolizeiliche
Bestimmungen für den Zustand der Bahn und der Betriebsmittel, für Handhabung des Fahrdienstes sowie
endlich Vereinbarungen über einheitliche Vorschriften für den durchgehenden Verkehr auf den bestehenden
E. u. a. Die Technikerversammlungen des Vereins finden seit jener Zeit regelmäßig statt und haben
sich durch den auf denselben stattfindenden Austausch der auf den verschiedensten Gebieten gesammelten
Erfahrungen für die Ausbildung der Eisenbahntechnik als sehr segensreich erwiesen. Seit 1861 gibt der
Verein eine eigne Zeitschrift heraus, die "Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen"
(Redakteur Dr. W. Koch, erscheint wöchentlich zweimal), welche ihre Stellung als maßgebendes Organ
für die Fortschritte auf allen Gebieten des Eisenbahnwesens bis heute gewahrt hat. Für das Gebiet der
Eisenbahntechnik steht ihm das seit 1845 in Wiesbaden erscheinende "Organ für Fortschritte des
Eisenbahnwesens in technischer Beziehung" (Herausgeber Heusinger v. Waldegg, jährlich 6 Hefte) zur
Seite. Genaue statistische Angaben über die dem Verein angehörenden Eisenbahnen, deren Verwaltungen
etc. enthält Kochs "Handbuch für den Eisenbahn-Güterverkehr", Bd. 1 (16. Aufl., Berl. 1885). Dem
Verein gehörten 1884 an:
deutsche Bahnen mit | 35810 | Kilom. | Länge, |
österreichisch-ungarische Bahnen mit | 19963 | " | " |
fremdländische Bahnen mit | 4971 | " | " |
zusammen: | 60744 | Kilom. | Länge. |
Eisenbahn-Verbände und -Kartelle.
Einem Bedürfnis nach engerer Vereinigung der benachbarten Bahnen zur Erreichung mehr örtlich abgegrenzter
Verkehrszwecke sind die Eisenbahnverbände entsprungen, welche seit 1848
in großer Zahl im Gebiet des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen und im internationalen Verkehr entstanden
sind. Die Verbände sind in rechtlicher Beziehung gesellschaftliche Vereinigungen zum Zweck der Einrichtung und
Unterhaltung direkter Tarife und direkten Verkehrs unter Zusicherung der Zulässigkeit durchlaufender
Wagenbenutzung. Die Besorgung der laufenden Geschäfte innerhalb der Verbände erfolgt der Regel nach durch eine
geschäftsführende Direktion, welche durch ein auf Kosten des Verbandes zu unterhaltendes Abrechnungsbüreau
die Abrechnung und Ausgleichung der Einnahmen und Ausgaben des Verbandes zu bewerkstelligen hat. Zur Erreichung
des direkten Verkehrs werden sogen. Verbandszüge auf sämtlichen betreffenden
Verbandsbahnen durchgeführt und zwar nach einem gemeinschaftlichen Fahrplan und einem Verbandstarif
(s. Eisenbahntarife), während die öffentlich bekannt
gemachten Verbandsreglements die weitern Vorschriften für den gemeinschaftlichen Verkehr gegenüber dem
Publikum anordnen.
Eine noch lockerere Vereinigung mehrerer Eisenbahnverwaltungen wird durch Eisenbahnkartelle
hergestellt. Es sind dies lediglich Abmachungen zwischen zwei oder mehreren Eisenbahnverwaltungen, wodurch sich
dieselben zu gemeinschaftlichen, einen bestimmten Zweck verfolgenden Handlungen (meist zur Abwehr drohender Konkurrenzen)
verpflichten. Die Eisenbahnkartelle sind meist nur vorübergehender
↔
Natur und enden nach Aufhören der Verhältnisse welche zu ihrer Entstehung Anlaß gegeben haben. Volkswirtschaftlich
sind dieselben insofern bedenklich, als die Vorteile der Konkurrenz verschiedener E. durch dieselben illusorisch
gemacht werden.
Monatliche Übersichten der Betriebsergebnisse deutscher Eisenbahnen veröffentlicht der "Deutsche Reichsanzeiger".
Die in Deutschland bestehenden Staatseisenbahn-Verwaltungsbehörden, deren Formation, Sitz und Bezirk, sowie die
Privatbahnen verzeichnet nachstehende Übersicht. Statistische Angaben über die Betriebslänge beider Kategorien
sind oben (S. 431) gegeben. Das Verhältnis der Staatsbahnen zu den Privatbahnen ist auf beifolgender Karte
dargestellt.
Die deutschen Eisenbahnverwaltungsbehörden.
(Hierzu die Karte "Staatsbahnen und Privatbahnen im Deutschen Reich".)
A. Staatsbahnen (1. Okt. 1885).
Preußen. Königl. Direktionen der Staatsbahnen in
-
Berlin, mit elf Betriebsämtern, davon drei in Berlin:
a) Stadt- und Ringbahn, b) Berlin-Sommerfeld, c) Berlin-Dresden, zwei in Breslau:
a) Breslau-Sommerfeld, b) Breslau-Halbstadt, je eins in Görlitz, Stralsund, Kottbus und
Guben sowie zwei in Stettin: a) Berlin-Stettin, b) Stettin-Stralsund;
-
Altona, mit vier Betriebsämtern: in Berlin, Hamburg,
Kiel und Flensburg;
-
Bromberg, mit zehn Betriebsämtern: in Berlin, Schneidemühl,
Stolp, Danzig, Königsberg, Allenstein, Thorn, Bromberg, Stettin und Posen;
-
Breslau, mit neun Betriebsämtern, davon drei in Breslau:
a) Brieg-Posen, b) Breslau-Tarnowitz, c) Breslau-Stettin, ferner je eins in Oppeln, Posen,
Kattowitz, Neiße, Ratibor und Glogau.
-
Magdeburg, mit fünf Betriebsämtern, davon zwei in Berlin:
a) Berlin-Lehrte, b) Berlin-Magdeburg, zwei in Magdeburg: a) Wittenberge-Leipzig,
b) Magdeburg-Halberstadt, und eins in Halberstadt;
-
Hannover, mit sieben Betriebsämtern, davon zwei in Hannover:
a) Hannover-Rheine, b) Hannover-Altenbeken, zwei in Kassel: a) Hannover-Kassel,
b) Main-Weserbahn, und je eins in Bremen, Paderborn und Harburg;
-
Frankfurt a. M., mit vier Betriebsämtern: in Berlin
(Berlin-Blankenheim), Nordhausen, Wiesbaden und Frankfurt;
-
Köln (rechtsrheinisch), mit acht Betriebsämtern, davon
zwei in Münster: a) Wanne-Bremen, b) Münster-Emden, und je eins in Neuwied, Dortmund, Essen,
Düsseldorf, Wesel und Köln;
-
Köln (linksrheinisch), mit sechs Betriebsämtern: in Trier,
Koblenz, Köln, Krefeld, Saarbrücken und Aachen;
-
Erfurt, mit sechs Betriebsämtern: in Kassel, Erfurt,
Weißenfels, Berlin (Berlin-Bitterfeld), Dessau und Halle;
-
Elberfeld, mit fünf Betriebsämtern: in Düsseldorf, Essen,
Kassel, Altena und Hagen.
-
Braunschweig. Königliche Direktion der braunschweigischen
Eisenbahnen.
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Militäreisenbahn (Direktion in Berlin).
Die übrigen deutschen Staaten.
-
Bayern. Generaldiréktion der königlich bayrischen
Verkehrsanstalten, Betriebsabteilung, in München. Der Betrieb ist zehn Oberbahnämtern
(in Augsburg, Bamberg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Weiden
und Würzburg) zugeteilt.
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Sachsen. Generaldirektion der königlich sächsischen Staatseisenbahnen
in Dresden, für sämtliche E. im Königreich Sachsen sowie die Altenburg-Zeitzer und Sächsisch-Thüringische
Ost-Westbahn.
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Württemberg. Königlich württembergische Eisenbahndirektion in Stuttgart,
für sämtliche E. im Königreich Württemberg.
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Baden. Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen
in Karlsruhe, für sämtliche badische Bahnen.
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Hessen.
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a) Großherzogliche Direktion der Oberhessischen Staatseisenbahn in Gießen;
-
b) Direktion der Main-Neckarbahn in Darmstadt.
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Oldenburg. Großherzogl. Eisenbahndirektion in Oldenburg.
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Elsaß-Lothringen. Kaiserliche Generaldirektion der E. in Elsaß-Lothringen
zu Straßburg, für sämtliche E. in Elsaß-Lothringen und die Wilhelm-Luxemburger Eisenbahn.
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 443.