Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Eisenbahn'
Anmerkung: Fortsetzung von [Betriebswesen.]
kommen ferner die Normen für die Aufstellung der Rechnungen, deren Abnahme, Revision und Dechargierung,
ferner die Grundsätze für die im voraus stattfindende Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben und die
Beschaffung der für den Bau und Betrieb erforderlichen Geldmittel wie für die Ausführung der Kassen- und
Verwaltungsetats in Betracht.
VI. Wirtschaftliche und militärische Bedeutung.
Die Geschichte des Weltverkehrs in den letzten Jahrzehnten hat die machtvollen Wirkungen des Eisenbahnwesens
auf die menschliche Gesamtkultur schon einigermaßen enthüllt. Die nächsten Wirkungen der E. sind: Verwohlfeilerung
und Beschleunigung des Verkehrs, Steigerung seiner Regelmäßigkeit und Massenhaftigkeit, Verschiebung und
Veränderung der Verkehrspunkte und Verkehrsrichtungen. Diese nächsten Wirkungen äußern sich sowohl im
wirtschaftlichen als auch im politischen Leben. Im wirtschaftlichen Leben bewirken die E. eine Ausgleichung der
Preise, indem sie die landwirtschaftlichen Distrikte näher an die großen Städte, die Gegenden der Rohproduktion
näher an die Industrieplätze rücken. Teurungen und Hungersnot wird dadurch vorgebeugt. Insofern die Arbeiter
leichter jene Plätze aufsuchen können, wo Löhne und Lebenspreise am günstigsten sind, werden die Löhne allmählich
ausgeglichen. Die Erleichterung des Reisens macht es möglich, eine Masse von Geschäften selbst zu besorgen, die
früher brieflich oder durch andre besorgt werden mußten. Dadurch werden schmarotzerhafte Zwischenglieder des
Verkehrs auf vorteilhafte Weise überflüssig gemacht. Die gesamte wirtschaftliche Thätigkeit pulsiert seit der
Entwickelung des Eisenbahnwesens rascher und energischer. Im politischen Leben erleichtern die E. das Regierungsgeschäft,
die Durchführung des Repräsentativsystems. Kosmopolitisch ihrem Charakter nach, dienen sie dazu, nationale Vorurteile
abzuschleifen und in den Großstaaten das Geschäft der Zentralisation rasch von statten gehen zu lassen, indem sie
stete und schnelle Wechselbeziehungen zwischen entlegenen Provinzen und dem Zentrum des Staats ermöglichen und den
Einfluß des letztern schnell in die Provinzen tragen. In gesellschaftlicher Hinsicht ermöglichen sie das rasche
Wachstum der Großstädte mit all seinen Eigentümlichkeiten, verallgemeinern die persönlichen Wirkungen des Reisens,
insbesondere auch eine Menge von Genüssen. Es sind in neuerer Zeit von namhaften Finanzmännern und Statistikern sehr
beachtenswerte Versuche gemacht, diejenigen Vorteile ziffermäßig nachzuweisen, welche der durch die E. herbeigeführten
Verallgemeinerung und Erleichterung des Verkehrs zuzuschreiben sind. Der französische Minister Freycinet sagte bei
Verteidigung seines großartigen Bahnbauprojekts, daß man die gesamte Bruttoeinnahme einer Eisenbahn mit 4 multiplizieren
müsse, um ihren wirklichen (direkten und indirekten) Vorteil in einer Ziffer zu haben. Diese Schätzung wird durch
sorgfältige Ermittelungen des bekannten Statistikers Engel auch für die preußischen und deutschen Bahnen bestätigt.
Engels Untersuchungen zeigen, daß die zum Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen gehörigen Bahnen, als einheitliches
Netz betrachtet, mit ihrem Verwaltungsapparat jährlich allerdings nur einen geringen Unternehmergewinn abwerfen, indem
sie nicht einmal volle 5 Proz. des Anlagekapitals aufbringen. Wirtschaftlich haben die Bahnen dessenungeachtet aber
große Dienste geleistet. Es läßt sich berechnen, daß die Bevölkerung, welche den Güter- u. Personentransportdienst
dieser Bahnen in Anspruch nahm,
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Ende der 70er Jahre jährlich nicht weniger als 3183½ Mill. Mk. mehr aufzuwenden genötigt gewesen wäre, wenn sie
für die gleiche Menge, keineswegs aber für die gleiche Beschaffenheit von Transportleistungen nur die alten, vor
dem Eisenbahnzeitalter noch gebräuchlichen Transportmittel zur Verfügung gehabt hätte. Wenn die E. neben den
unschätzbaren Vorteilen für einzelne Interessenkreise auch manche Schädigungen im Gefolge gehabt haben, so sind
dieselben den Wirkungen zuzuschreiben, welche jede tiefgreifende Umwälzung notwendigerweise herbeiführen muß. Die
Baukosten eines Kilometers E. werden im Durchschnitt auf ca. 216,000 Mk. veranschlagt; die Herstellung des
gegenwärtigen Eisenbahnnetzes der Erde nahm also die enorme Summe von ca. 100 Milliarden Mk. in Anspruch.
Die militärische Bedeutung der E. beruht auf folgenden Punkten: 1) Schnelle
Mobilmachung. In Deutschland kann schon jetzt auch der am entferntesten wohnende Reservist am Abend des zweiten
Tags nach Empfang des Befehls an seinem Bestimmungsort sein. 2) Rasche Versammlung der Heere. Je weiter die
Entfernung, um so vorteilhafter ist hierbei die Benutzung der Bahn. Es braucht z. B. ein deutsches Armeekorps zum
Eisenbahntransport etwa 115 Züge von 60-100 Achsen, also bei 18 Zügen täglich auf einer Linie und von einem Punkt
aus 6-7 Tage zur Einschiffung und kann am Abend des 8. Tags 60-80 Meilen von seinem Ausgangspunkt versammelt
sein; in derselben Zeit hätte es durch Fußmarsch bei zwei notwendigen Ruhetagen 18-20 Meilen höchstens zurücklegen
können, beim Transport auf dieser Strecke also nichts gewonnen. Ein fernerer Zeitgewinn tritt aber dadurch ein,
daß man mit dem Transport der fertigen Truppen schon beginnen kann an den Tagen, welche Kolonnen und Trains wegen
Ankaufs der Pferde noch zur Mobilmachung brauchen. 3) Verminderung des Trosses, erhöhte Schlagfertigkeit und
größere Beweglichkeit der Heere durch die Möglichkeit, alle Bedürfnisse leicht von weit her heranzuziehen, Verluste
rasch zu ersetzen, Kranke, Gefangene, Beute und sonst überflüssiges Material auf kurze Art vom Heer fortzuschaffen.
4) Möglichkeit schneller und überraschender Operationen durch Verpflanzung ganzer Heerkörper von einem
Kriegsschauplatz auf den andern, wie 1866 die österreichische Südarmee an die Donau, 1870 die deutsche Küstenarmee
von der Nord- und Ostsee nach Straßburg und Metz, 1871 die 14. Division von Mézières nach Paris und weiter zur
Südarmee. (Vgl. im übrigen Militäreisenbahnwesen.)
VII. Internationale Übereinkommen.
Der Aufschwung des Weltverkehrs hat in neuerer Zeit das Bedürfnis hervortreten lassen, über gewisse Gegenstände
des internationalen Eisenbahnverkehrs eine gleichmäßige Regelung in ähnlicher Weise herbeizuführen, wie sie auf
dem Gebiet des Post- und Telegraphenwesens bereits besteht. In den Jahren 1878 und 1881 fanden in Bern Konferenzen
von Vertretern Deutschlands, Österreich-Ungarns, Frankreichs, Rußlands, Italiens, Luxemburgs, Belgiens, der
Niederlande und der Schweiz zur Beratung eines internationalen Eisenbahnfrachtrechts
statt. Aus denselben sind Entwürfe eines internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr nebst
Ausführungsbestimmungen sowie eines Reglements, betreffend die Errichtung eines internationalen Eisenbahnzentralamts,
hervorgegangen. Die Bestimmungen des Übereinkommens, welches alsbald
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 446.