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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Feldgerichte - Feldherr.

der preußischen Landgendarmerie: grüner Waffenrock mit hellblauen Aufschlägen und Helm; die Bewaffnung besteht aus Pallasch u. Revolver. Als Dienstabzeichen trägt jeder Mann einen Ringkragen von weißem Metall an einer Kette um den Hals mit einer durch die ganze Feldgendarmerie fortlaufenden Nummer.

Nach dem Reglement soll das Korps der F. zu ⅓ aus Landgendarmen, zu ⅓ aus Unteroffizieren und zu ⅓ aus Gefreiten und Gemeinen der Kavallerie gebildet werden. Jedem Armeekorps wird bei der Mobilmachung eine Abteilung F. von 1 Offizier, 1 Wachtmeister und 51 F., eine kleinere Abteilung der Etappeninspektion zugeteilt. Der Dienst der F. besteht hauptsächlich darin, unnützes Gesindel, welches sich den Heeren anzuhängen liebt, von der Truppe fern zu halten und zugleich zu verhindern, daß sich aus den schlechten Elementen der Truppe selbst solches Gesindel bilde. Sie haben daher alle nicht im Heerverband stehenden Personen, welche der Armee folgen, wie auch die Marketender zu überwachen, sonstige Zivilpersonen hinsichtlich etwaniger Spionage zu beobachten; Marodeure und Soldaten, welche ohne Legitimation einzeln betroffen werden, festzunehmen und an ihren Truppenteil oder die nächste Etappe abzuliefern; Plündern, eigenmächtiges Requirieren, Beschädigungen fremden Eigentums etc. von seiten der Soldaten zu verhindern. An den Schlachttagen haben sie die Ordnung auf den Verbandplätzen aufrecht zu erhalten, dafür zu sorgen, daß die Wege für den Verkehr frei sind und die Verwundeten und Toten nicht beraubt werden. Um den F. die Ausführung dieser schwierigen Aufgabe möglich zu machen, ist ihnen eine große Autorität gegeben. Es hat ihnen jedermann Rede und Antwort zu stehen; sie sind berechtigt, denjenigen, welcher sich ihren Anordnungen nicht fügt oder Auskunft über seine Person verweigert, zu arretieren, bei Widerstand selbst von ihrer Waffe Gebrauch zu machen. Selbst Offiziere niederer Grade haben ihren Weisungen zu folgen; aber auch Stabsoffiziere haben nicht das Recht, den F. in Bezug auf ihren Dienst Befehle zu erteilen. In Österreich werden die F. auch als Kuriere, Führer u. zur Unterstützung des Generalstabs beim Rekognoszieren verwendet.

Feldgerichte, s. Militärbezirksgerichte.

Feldgeschrei, ein Erkennungs- oder gemeinsames Ermutigungswort im Feld. Noch jetzt rufen beim Sturmanlauf als Ermutigungswort: die Türken "Allah Esmid!", die Franzosen "En avant!", die Russen und andre Völker "Hurrah!". Abgesehen hiervon gibt es bei den jetzigen Armeen im Feld als Erkennungsworte Losung und F. Die Losung ist ein zusammengesetztes Wort, in der Regel ein Substantiv, dessen ersten Teil der Angerufene zu geben hat, worauf er den zweiten als Gegenlosung zur Antwort bekommt und nun noch nach dem F. fragt. Beider Stelle vertritt oft ein geräuschloses Zeichen und Gegenzeichen, z. B. ein leises Klopfen an das Gewehr oder auf den Sattel. Losung und F. gelten also als Legitimation für jeden Befreundeten, wie sie auch schon im Altertum hier selbst bei Tage angewendet wurden, da Freund und Feind noch nicht durch Uniformunterschiede erkennbar waren. Diese Erkennungsworte gehen vom Kommandierenden aus, werden geheim gehalten und jeden Tag verändert, oft mehrmals, wenn zu befürchten steht, sie seien dem Feind verraten. Im Feld wird jedem, der sich bei Nacht einer Schildwache nähert, die Losung und nachher auf kurze Distanz, die womöglich Erkennen gestattet, das F. abgefordert; erfolgen falsche Worte, so haben die Posten das Recht zu schießen. Bei der heutigen Zusammensetzung der Heere haben solche Worte nur noch untergeordnete Bedeutung (s. Parole). Vgl. Dielitz, Die Wahl- und Denksprüche, Feldgeschreie, Losungen etc. (Görlitz 1883).

Feldgeschütze, s. Geschütze.

Feldgestänge, in horizontaler, ansteigender oder geneigter Richtung parallel untereinander hinlaufende Stangen, welche in gewissen Abständen durch vertikale, an einer Achse schwingende Balken (Kunstschwingen) gelenkartig verbunden sind und dazu dienen, die Bewegung eines Motors, meist eines Wasserrades, auf weite Entfernung hin zu übertragen. Zu diesem Zweck befindet sich an der Wasserradwelle eine Kurbel mit einer daran befestigten Schubstange, welche in die erste Schwinge eingreift und derselben beim Umgang des Wasserrades eine hin- und herschiebende Bewegung erteilt.

Feldgewaltiger (Generalprofoß), zur Zeit der Kaiser Maximilian und Karl V. ein zu den "hohen Befehlshabern" gehörender Oberst oder Kapitän von der Justiz des Heers.

Feldgottesdienst, der militärische Gottesdienst, welcher in Lagern, auch im Frieden bei besondern Gelegenheiten unter freiem Himmel abgehalten wird, wobei die Truppen, auch die reitenden, stets zu Fuß sich in ein Rechteck um den häufig aus Trommeln aufgebauten Altar formieren; Sänger- und Musikchor stellen sich im Halbkreis hinter dem Prediger auf. Wenn der Gottesdienst beginnen soll, wird das Gewehr abgenommen, die Tamboure schlagen zum Gebet, es folgt die Liturgie, Predigt, Gebet, Erteilung des Segens, Trommelschlag als Schluß des Gottesdienstes. Bei den Katholiken heißt der F. nach der Art desselben Feldmesse.

Feldgraswirtschaft, s. Betriebssysteme, S. 830 f., und Fruchtfolge.

Feldgrille, s. Heuschrecken.

Feldharnisch, eine leichte Form des Brustharnisches, welche zuweilen bloß aus der Brustplatte (ohne Rückenplatte) bestand und mit Riemen an dem Koller befestigt wurde. Der F. war besonders im 17. Jahrh. allgemein und der letzte Überrest der mittelalterlichen Eisenrüstung.

Feldhauptmann, früher oberster Befehlshaber in den Armeen der deutschen Kaiser, wenn diese selbst nicht mit ins Feld zogen; auch Befehlshaber eines Regiments Landsknechte (s. d.).

Feldherr, der Oberbefehlshaber eines Heers im Feld. Bei Leitung der Operationen spricht die politische Lage der kriegführenden Staaten wesentlich mit, es ist deshalb die Stellung des Feldherrn eine ebensosehr politische wie militärische. Hat der F. freie Verfügung über ein tüchtiges Heer und alle nötigen Hilfsquellen, so liegt der Erfolg des Kriegs wesentlich in seiner Person. Einsicht und rasches Erkennen, ja instinktives Erraten der Lage der beiderseitigen Heere lassen ihn richtige Entschlüsse fassen, ein fester, nicht aus dem Gleichgewicht zu bringender Charakter das als richtig Erkannte und Beschlossene auch ohne Schwanken energisch durchführen. Als Berater können andre ihm zur Seite stehen, den Entschluß faßt der F. allein. Die Eigenschaften des Geistes und Charakters, welche die Größe des Feldherrn ausmachen, Studium und Erziehung nicht hervorbringen und ausbilden können, sie müssen wesentlich angeboren sein. Die zu erfüllende Aufgabe ganz übersehen, Entschluß und That im geeigneten Augenblick schnell aufeinander folgen lassen, alle Hilfsmittel des Kriegsschauplatzes, alle Kräfte des Landes zur Erreichung des Kriegszwecks heranziehen und