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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Festungsmanöver; Festungsrayon

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Festungsmanöver - Festungsrayon.

ein mit Anwendung der Feuergeschütze und der durch ihre Verwendung bedingten Entwickelung des Festungsbaues. Solange man in der Festung noch keine Geschütze verwendete, lagerte der Angreifer nahe vor der Mauer seine Geschütze, demolierte ein Stück derselben und stürmte durch die Öffnung den Platz. Als aber auf dem Wall auch Geschütze standen, war man zu gedeckten Aufstellungen gezwungen. Um 1450 warf man zu diesem Zweck schon einen Laufgraben auf und placierte bald darauf die Geschütze 400-600 m der Kurtine gegenüber hinter einer Brustwehr. Diese Generalbatterie von 20 bis 40 und mehr Geschützen war Demontier- und dann Breschbatterie. Als später sich die Bastione auch an der Verteidigung beteiligten, erhielt die Generalbatterie zu deren Bekämpfung zurückgebogene Flügel. Um Mitte des 17. Jahrh. zerlegte man die Generalbatterie in mehrere kleinere, baute auf den Flügeln des Angriffs Enfilierbatterien und auf dem Glacis Konter- und Breschbatterien. Der Sappen- und Minenbau, sowohl beim Angriff als bei der Verteidigung, war bereits um Mitte des 16. Jahrh. in hohem Grad entwickelt. Dieser Angriff war im allgemeinen noch ohne System, die Laufgräben waren noch wenig, die Parallelen erst in ihren Anfängen entwickelt, als Vauban Mitte des 17. Jahrh. auftrat. Er brachte in den Belagerungskrieg ein so festes System, daß dieses bis in die neueste Zeit maßgebend blieb. Nachdem die Einschließung des Platzes durch die Berennung mit Kavallerie eingeleitet, wurden die Zirkum- und Kontravallationslinien, sodann auf 500 bis 600 m von der Festung die erste Parallele zur Zurückweisung der Ausfälle, Verbindung der getrennten Approschenzüge und Anlegung der Rikoschettbatterien erbaut; auf halber Entfernung wurde dann die zweite Parallele mit den Demontierbatterien und die dritte Parallele am Fuß des Glacis angelegt, in der Mörser ihre Aufstellung fanden. Die Krönung des Glacis oder das Couronnement bildete dann die letzte Infanterieposition und nahm die Konter- und Breschbatterien auf, von diesen führte dann der Grabenniedergang durch die Kontreskarpe in den Graben zur Bresche. In dieser Weise wurde der F. von den Franzosen so schematisch betrieben, daß sie eine Belagerung mehr wie die Probe auf ein Rechenexempel als wie eine Kriegsleistung anzusehen schienen. Die Erfahrungen bei der Belagerung von Sebastopol bahnten schon eine Umgestaltung des Angriffs an, die dann durch die Einführung der gezogenen Geschütze und die Lostrennung der Batterien von den Parallelen, deren Ausführung zuerst die Belagerung von Düppel 1864 zeigte, sich fortsetzte, um durch die Belagerungen von 1870/71 den Übergang zu einem neuen Angriffsverfahren als notwendig erkennen zu lassen (s. "Plan der Belagerung von Straßburg"). Die weittragenden gezogenen Kanonen ermöglichten, die Enfilierbatterien 9-13 schon auf 2500-2800 m anzulegen; der Mangel gezogener Mörser aber zwang, mit den Wurfbatterien bis auf 800 m (Batterie 7a) an die Festung heranzugehen und andre Wurfbatterien mit kleinen Mörsern noch weiter vorzuschieben. Es gleicht daher der nähere Angriff mehr dem Vaubanschen Schema, dem zu folgen wir heute durch die gezogenen Mörser mit ihren Schußweiten bis 3000 m überhoben sind. Vgl. Vauban, Traité de l'attaque et de la défense des places (Leid. 1740; deutsch, Berl. 1744, und von v. Clair, 1770); Derselbe, Traité des léges (das. 1742; deutsch, Potsd. 1747); Derselbe, Traité de la défense de places, herausgegeben von Foissac (Par. 1795); De B. (Bousmard), Essai général de la fortification, l'attaque et la défense des places (Berl. 1798; deutsch von Kosmann, Hof 1805, 2 Bde.); Derselbe, Mémorial de Cormontaigne pour l'attaque des places, etc. (Berl. 1803); Carnot, Von der Verteidigung fester Plätze (a. d. Franz., Stuttg. 1820); Aster, Die Lehre vom F. (3. Aufl., Dresd. 1835); Zastrow, Geschichte der beständigen Befestigung (3. Aufl., Leipz. 1854); Blumhardt, Der F. (Darmst. 1866); W. Rüstow, Die Lehre vom neuern F. (Leipz. 1860, 2 Bde.); Schmölzl, Die artilleristische Verteidigung der Festungen (Berl. 1873); Popp, Vorlesungen über F. (Münch. 1874); Mollik, Angriff und Verteidigung fester Plätze (Wien 1876-77, 2 Bde.); v. Bonin, Festungen und Taktik des Festungskriegs (Berl. 1878); Derselbe, Die Lehre vom F. (das. 1881); v. Brunner, Leitfaden zum Unterricht im F. (5. Aufl., Wien 1884); "Studie über den F." (anonym, Berl. 1880-1881, 2 Tle.); H. Müller, Geschichte des Festungskriegs (das. 1880); v. Sauer, Beiträge zur Taktik des Festungskriegs (das. 1882); v. Löbell, Jahresberichte über Veränderungen und Fortschritte im Militärwesen (das. 1874 ff.); Jähns, Geschichte des Kriegswesens (Leipz. 1880, mit Atlas).

Festungsmanöver, Übungen der Festungsgarnisonen, welche diesen ein kriegsmäßiges Bild von den Dienstverrichtungen im Festungskrieg (s. d.), namentlich im Vorposten- und Wachtdienst, verschaffen sollen und daher hauptsächlich von der Besatzungsinfanterie ausgeführt werden. Für die Artillerie bedürfen derartige Übungen umfangreicher Vorbereitungen, und daher treten für sie an die Stelle der F. die Armierungs- und Belagerungsübungen, bei denen einzelne Festungswerke, namentlich Forts, armiert sowie Armierungs- und Belagerungsbatterien erbaut und armiert werden. Größere derartige, gleichzeitig von Fußartillerie und Pionieren ausgeführte Übungen, bei denen auch Schießversuche angestellt und Minen gesprengt wurden, fanden 1873 bei Graudenz, 1875 und 1880 bei Koblenz statt.

Festungsrayon, die bis zu gewissen Grenzen reichende nächste Umgebung permanenter Befestigungen, innerhalb deren die Benutzung des Grundeigentums gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Diese finden darin ihre Begründung, daß die bestmögliche Schußwirkung der Feuerwaffen des Verteidigers durch Terrainbedeckungen nicht beeinträchtigt und der Belagerer in seinen Angriffsunternehmungen durch diese nicht begünstigt werden darf. Für das Deutsche Reich sind diese Beschränkungen durch das "Rayongesetz" (Gesetz, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen) vom 21. Dez. 1871 normiert und zur Feststellung derselben drei Rayons bestimmt. Der erste reicht von den ausspringenden Winkeln des gedeckten Wegs bis auf 600 m, der zweite 375 m und der dritte noch 1275 m weiter hinaus, so daß der F. eine Gesamtbreite von 2250 m hat. Detachierte Forts haben keinen zweiten Rayon, bei ihnen unterliegt das Terrain von der Grenze des ersten Rayons auf 1650 m weiter den Beschränkungen des dritten Rayons. Im gesamten F. dürfen Sand- und Lehmgruben, Kalk- und Steinbrüche, Dämme, Gräben, Ent- und Bewässerungsanlagen, Chausseen, Wege, Eisenbahnen, Baumschulen, Waldungen, Kirch- und Glockentürme nicht ohne Genehmigung der Kommandantur angelegt werden. Im zweiten F. sind Massivkonstruktionen von Mauerwerk mehr als 30 cm über und in Gewölbebauten in der Erde unzulässig, Häuser und Kellereien dürfen in Holz- oder leicht zerstörbarer Eisenkonstruktion mit