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Forstregal - Forstschulen.
Privatrechts die Lehre vom Eigentum und von den Servituten, aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts das Forstverwaltungsrecht einschließlich des Forstpolizeirechts und das Forststrafrecht. Vgl. Roth, Handbuch des Forstrechts und des Forstpolizeirechts nach den in Bayern geltenden Gesetzen (Münch. 1863, mit Ergänzungen bis 1870); Eding, Die Rechtsverhältnisse des Waldes (Berl. 1874).
Forstregal, nach der Auffassung des 17. und 18. Jahrh. "die öffentliche Macht und Gewalt, wegen der Jagden, Forsten und Wälder etwas zu gebieten und zu verbieten, über die Forst- und Jagdstreitigkeiten zu erkennen, die Übertreter zu bestrafen und allen Nutzen aus dem Forst zu genießen", im wesentlichen also gleichbedeutend mit Forsthoheit. Der Begriff des Forstregals hat heute nur noch historische Bedeutung. Ein wirkliches Regalrecht, d. h. ein nutzbares Hoheitsrecht in Bezug auf die Forsten, hat thatsächlich nie bestanden.
Forstrevier, forstliche Wirtschaftseinheit von sehr verschiedener Größe, je nach der Größe des Besitztums, Lage, Arrondierung, Intensität der Arbeit etc. Im allgemeinen umfaßt ein F. 1-5000 Hektar. Große Forstreviere teilt man in Schutzbezirke.
Forstschulen. Nach Ziel und Einrichtung sind zu unterscheiden forstliche Hochschulen, forstliche Mittelschulen und niedere F. Die forstlichen Hochschulen erstreben die höchste forstwissenschaftliche Ausbildung und die Fortbildung der Forstwissenschaft, stützen die forstliche Lehre auf die derselben zu Grunde liegenden Wissenschaften (Grundwissenschaften), die Mathematik, die Naturwissenschaften, die Volkswirtschaftslehre und die Staatslehre, sind bemüht, das forstliche Wissen auf seine letzten Gründe zurückzuführen, sind reich ausgestattet mit Lehrkräften und Lehrmitteln und erfordern eine höhere Schulbildung (die Reife von einem humanistischen Gymnasium oder einem Realgymnasium). Sie sind teils selbständige Fachhochschulen (Forstakademien), welche einerseits den Unterricht in den Grundwissenschaften auf die forstliche Anwendung beziehen und in dieser Richtung teils beschränken, teils erweitern und vertiefen, und welche anderseits die forstliche Lehre in umfassender Weise an einen Unterrichtswald anlehnen, teils sind sie mit landwirtschaftlichen oder bergmännischen Fachschulen, teils mit polytechnischen Hochschulen oder Universitäten vereinigt. Forstakademien bestehen für Preußen in Eberswalde und in Münden; für das Königreich Sachsen in Tharandt; für Sachsen-Weimar in Eisenach; für Frankreich in Nancy seit 1824; für Rußland bei St. Petersburg seit 1813; für Schweden in Stockholm; für Spanien in San Lorenzo del Escorial, 1846 zu Villaviciosa bei Madrid errichtet, 1869 reorganisiert und nach San Lorenzo verlegt; für Italien seit 1869 zu Vallombrosa bei Florenz. Forst- und landwirtschaftliche Hochschulen sind vorhanden für Österreich zu Wien (Hochschule für Bodenkultur), seit 1875 nach Aufhebung der Forstakademie zu Mariabrunn, für Rußland zu Moskau. Mit polytechnischen Hochschulen ist der forstliche Unterricht verbunden für Baden in Karlsruhe, für die Schweiz in Zürich, mit der Universität für das Großherzogtum Hessen in Gießen, für Bayern in München, für Württemberg in Tübingen. Als Vorbereitungsschule für den forstlichen Universitätsunterricht in München dient seit 1878 die Forstlehranstalt in Aschaffenburg, welche bis dahin den forstlichen Gesamtunterricht erteilte.
Forstliche Mittelschulen erstreben eine forsttechnische Ausbildung für den Wirkungskreis der örtlichen Betriebsverwaltung, ohne eine allseitige Ausbildung in den Grundwissenschaften zu gewähren und die Fortbildung der Wissenschaft als Ziel zu verfolgen. Sie verlangen keine Gymnasialreife und wenden eine vorzugsweise auf praktische Schulung gerichtete Unterrichtsmethode an. Es gehören dahin in Österreich die F. zu Eulenberg (Mähren) seit 1852, zu Weißwasser (Böhmen) seit 1855, zu Lemberg (Galizien) seit 1874, für Finnland zu Evois seit 1862.
Niedere F. (Försterschulen) sind zur Ausbildung von Förstern bestimmt, die keine selbständige Verwaltung führen, sondern Forstschutzbeamte und Aufsichtsbeamte bei der Betriebsausführung sind. Sie erfordern die Vorbildung einer guten Volksschule und erteilen den Unterricht nach rein empirischer Methode. In Preußen bestehen seit 1878 Försterschulen zu Groß-Schönebeck und Proskau, außerdem sind 1880 bei sämtlichen Jägerbataillonen forstliche Fortbildungsschulen für den Försterdienst eingerichtet. In Österreich bestehen niedere F. zu Aggsbach in Niederösterreich (seit 1876, anstatt der 1875 aufgehobenen Forstschule in Hinterbrühl errichtet), ferner zu Wildalpen in Steiermark (seit 1874).
Forstarbeiterschulen (Waldbauschulen), Anstalten, in welchen Knaben nach Absolvierung der Volksschule zu Waldarbeitern, Kultur- und Holzhauermeistern für den Forstbetrieb herangezogen werden. Wenn sie gleichzeitig von Anwärtern für die untern Forstbeamtenstellen (Unterförsterstellen) besucht werden, so stehen sie den Försterschulen (s. oben) nahe. Doch unterscheidet sie von diesen immer die geringere Ausdehnung des Lehrstoffs. Der Unterricht in ihnen beschränkt sich meist auf die eigentlichen Waldbaumaßregeln, deren praktische Ausführung gelehrt und namentlich geübt wird (Kulturbetrieb, Holzhauereibetrieb, Bau der Waldwege und Holzbringungsanstalten), außerdem auf die hauptsächlichsten Maßregeln des Forstschutzes (Verbauungen in Gebirgsthälern, Wasserbauten etc.).
Für die Forsthochschulen in Deutschland beträgt die Studienzeit 2 (Preußen, Eisenach), 2½ (Sachsen etc.), 3 (Hessen), bez. 4 Jahre (Baden, Bayern). Die rasch steigenden Anforderungen, welche an die Bildung des Forstmannes gestellt werden müssen, haben in neuerer Zeit den Gedanken angeregt, den forstakademischen Unterricht an die allgemeinen Hochschulen zu verlegen. Diese Frage hat nicht allein die spezifisch forstlichen Kreise, sondern auch die Landesvertretungen (z. B. in Bayern) lebhaft beschäftigt. Vgl. Danckelmann, Forstakademien oder allgemeine Hochschulen? (Berl. 1872); Lothar Meyer, Die Zukunft der deutschen Hochschulen etc. (Bresl. 1874). Die ersten F. sind in Deutschland entstanden und zwar in Gestalt von praktischen Lehranstalten, welche von Privatleuten errichtet und von einem einzigen Lehrer geleitet wurden, als sogen. Meisterschulen. So die von dem Oberforstmeister Zanthier in Ilsenburg um 1765 begründete, einst weit berühmte Meisterschule; die in Böhmen durch v. Ehrenwerth errichtete; die des Oberförsters v. Uslar in Harzburg (1790); die in Hungen (1789-97) unter G. L. Hartig, welche noch 1797-1806 in Dillenburg fortbestand; die Meisterschule von H. Cotta in Zillbach (1785-1811). Weitere derartige Schulen bestanden in Ruhla unter G. König (1809-30), zu Gernsbach unter dem Oberforstmeister Drais (1795-1800), zu Dessau unter v. Gorschen (1798), in Homburg v. d. Höhe unter Forstmeister Lotz (1812-18), in Rothenburg a. T. unter Wittwer (1819), in Bessungen bei Darmstadt unter K.