Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Friedrich

706

Friedrich (Meißen-Thüringen).

Würde mit dem Prädikat "Königliche Hoheit" an. Nachdem er in den nun folgenden Friedensjahren mannigfache Verbesserungen in den wirtschaftlichen und Rechtsverhältnissen seines Landes durchgeführt, starb er 1. Febr. 1837. Er war mit der Prinzessin Luise von Sachsen-Gotha vermählt, welche ihm vier Söhne und zwei Töchter gebar.

29) F. Franz II., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, Sohn des Großherzogs Paul Friedrich und der Prinzessin Alexandrine von Preußen, geb. 28. Febr. 1823, erhielt seine Bildung seit 1838 im Blochmannschen Institut zu Dresden und studierte dann in Bonn, von wo ihn der Tod seines Vaters 7. März 1842 zur Regierung rief. In den Jahren 1848 und 1849 bot er die Hand zu einer zeitgemäßen Reform der Landesverfassung, fand sich aber durch den Widerstand der Aristokratie, die an Preußen und der Restaurationspolitik Verbündete fand, bewogen, die alten Verhältnisse wiederherzustellen. Vielfache Mißstimmung erregte auch seine Begünstigung der exklusiven kirchlichen Partei, welche auch von seiner ersten Gemahlin, Auguste, Tochter Heinrichs LXIII. von Reuß-Schleiz, sehr begünstigt wurde. Aus dieser Ehe entsprangen außer dem Erbprinzen Friedrich Franz Paul (s. Friedrich 30) noch zwei Prinzen und eine Prinzessin. Nach dem Tode der Großherzogin (3. März 1862) vermählte sich F. 12. Mai 1864 mit der Prinzessin Anna, Tochter des Prinzen Karl zu Hessen und bei Rhein, welche aber schon 15. April 1865 mit Hinterlassung einer Tochter starb. Eine dritte Ehe ging er 4. Juli 1868 mit der Prinzessin Marie von Schwarzburg-Rudolstadt ein, aus welcher noch eine Tochter und drei Söhne entsprossen. F., der schon 1842 preußischer General geworden, machte 1864 im Hauptquartier Wrangels den Feldzug gegen die Dänen mit und befehligte 1866 selbständig die zweite preußische Reservearmee, mit welcher er in Bayern einrückte. 1870 hatte er anfangs den Oberbefehl über einen Teil der zum Schutz der Küsten zurückbleibenden Truppen, erhielt aber im August das Kommando über das 13. Armeekorps und nahm an der Zernierung von Metz teil. Sodann erhielt er seinen Sitz in Reims und leitete von da aus die Belagerung von Toul und Soissons. Von Paris aus wurde er sodann beauftragt, die französische Loirearmee in Schach zu halten, eine Aufgabe, die er trotz erheblicher Schwierigkeiten befriedigend löste. Er nahm hierauf wesentlichen Anteil an den unter dem Oberbefehl des Prinzen Friedrich Karl stattfindenden Kämpfen bei Orléans und kommandierte im Januar 1871 den rechten Flügel der gegen Le Mans vordringenden Armee. Nach der Schlacht bei Le Mans besetzte er Alençon, später Rouen und kehrte im Februar wieder nach Versailles zurück. In Anerkennung seiner Leistungen wurde er vom Kaiser zum Generalinspekteur der zweiten Armeeinspektion und 2. Sept. 1873 zum Generalobersten der Infanterie mit dem Rang eines Generalfeldmarschalls ernannt. Er starb 15. April 1883, tief betrauert wegen seiner Herzensgüte und seiner edlen, patriotischen Gesinnung.

30) F. Franz III. Paul, Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, geb. 19. März 1851, Sohn des vorigen, folgte diesem 15. April 1883; doch hält er sich wegen eines Brustleidens meist im Ausland auf. Er ist seit 24. Jan. 1879 vermählt mit der russischen Großfürstin Anastasia Michailowna (geb. 28. Juli 1860), die ihm den Erbgroßherzog Friedrich Franz (geb. 9. April 1882) gebar.

31) F. Wilhelm, Großherzog von Mecklenburg-Strelitz, Sohn des Großherzogs Georg und der Prinzessin Marie von Hessen-Kassel, geb. 17. Okt. 1819, ward von Strelitzer Gymnasiallehrern unterrichtet und studierte sodann in Bonn. Im September 1860 folgte er seinem Vater in der Regierung, erfüllte indes keineswegs die in liberalem Interesse von ihm gehegten Erwartungen, sprach sich vielmehr bei der Huldigung in einer merkwürdigen Rede mit großer Entschiedenheit für die Fortdauer des Feudalsystems aus. Er ist seit 1843 mit Prinzessin Auguste, der Tochter des verstorbenen Herzogs Adolf von Cambridge, vermählt. Am 22. Juli 1848 ward der Erbgroßherzog Adolf Friedrich geboren. In der Krisis des deutschen Staatslebens während des Jahrs 1866 machte es dem Großherzog die Lage seines Landes unmöglich, sich den Gegnern Preußens anzuschließen; doch zögerte er mit thätiger Teilnahme so lange, daß sein Kontingent erst marschfertig wurde, als die Friedenspräliminarien unterzeichnet wurden. Auch nach dem Krieg von 1870/71 und der Begründung des neuen Deutschen Reichs gab er seine Abneigung gegen die neue Ordnung der deutschen Verhältnisse deutlich genug zu erkennen.

[Meißen-Thüringen.] 32) F. der Kleine, Sohn Markgraf Heinrichs des Erlauchten von Meißen und der Elisabeth v. Maltitz, der Tochter eines Ministerialen, erhielt wegen Nichtebenbürtigkeit seiner Mutter von dem väterlichen Gebiet nur die Herrschaft Dresden und Radeberg und wird daher gewöhnlich Herr der Stadt und Pflege Dresden genannt; den Titel eines meißnischen und östlichen Markgrafen maßte er sich nur an. Er verkaufte seine Herrschaft 1289 an seinen Neffen Friedrich Tutta, Markgrafen von Meißen, erhielt jene dagegen nach Tuttas Tod vom Bischof von Meißen wieder zu Lehen. Da er kinderlos starb (1316), beerbte ihn Friedrich der Freidige.

33) F. Tuto oder Tutta, was vielleicht der Stammler bedeutet, Sohn des Markgrafen Dietrich des Weisen von Landsberg und Meißen, geb. 1269, erbte zu seinen väterlichen Ländern, die er 1285 übernahm, bei Heinrichs des Erlauchten Tod (1288) neben dessen Söhnen Albrecht und Friedrich dem Kleinen, seinen Oheimen, den dritten Teil der Mark Meißen und brachte auch deren Anteile 1289 durch Vertrag an sich. Er starb 1291, ohne männliche Nachkommen von seiner Gemahlin Katharina von Niederbayern zu hinterlassen.

34) F. der Freidige, Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen, Sohn Albrechts des Entarteten, geb. 1257, nach der Sage, daß seine Mutter Margarete, welche vor ihrem Gemahl 1270 von der Wartburg floh, vom Abschiedsschmerz übermannt, ihn in die Wange gebissen habe, auch der Gebissene genannt, wurde schon als Knabe von den lombardischen Ghibellinen als Enkel Kaiser Friedrichs II. zur Übernahme der staufischen Erbschaft in Italien eingeladen, seit 1280 Pfalzgraf von Sachsen. Weil sein Vater den Halbbruder Apitz bevorzugte, bekriegte er in Verbindung mit seinem Bruder Diezmann denselben, geriet zwar 1281 in Gefangenschaft, nötigte aber nach längerm Kampf den Vater 1289 zur Anerkennung ihres Rechts. Nach dem Tod ihres Oheims Friedrich Tutta (1291) setzten sich beide Brüder in den Besitz von dessen Ländern, wobei F. die Mark Meißen erhielt, ihrem Vater nur die Mark Landsberg überlassend. Da aber König Adolf von Nassau Meißen und Osterland als durch Tuttas Tod heimgefallene Lehen betrachtete und Thüringen dem verschuldeten Albrecht abkaufte, so griffen beide zur Verteidigung ihres Erbes abermals zu den Waffen, mußten aber aus dem Land weichen, und F. ver-^[folgende Seite]