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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Friesisches Recht

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Friesisches Recht.

deutsch von Clement, Leipz. 1847). Sonst dichteten noch im Westfriesischen: Fräulein van Affen, P. Deketh, Windsma, van der Veen, Waling Dykstra u. a. Die Volkskomödie "Waatze Gribberts brilloft" (Leeuw. 1812 u. öfter) stammt aus dem Anfang des 18. Jahrh. Ein beliebtes Volksbuch ist "It libben fen Aagtje Ijsbrants" (Sneek 1827). Mit der Bearbeitung und Herausgabe westfriesischer Sprach-, Rechts- und Geschichtsdenkmäler beschäftigten sich Hettema in Leeuwarden, E. und J. H. ^[Justus Hiddes] Halbertsma u. a. Dieselben Zwecke verfolgt die 1829 zu Franeker gegründete "Friesch genotschap voor geschied-, oudheid- en taalkunde", welche die Zeitschrift "De vrije Fries" (seit 1852, bis 1885: 16 Bde.) herausgibt. J. ^[Justus Hiddes] Halbertsma gab eine westfriesische Übersetzung des Evangeliums Matthäi heraus (Leiden 1858); Sammlungen westfriesischer Sprichwörter veranstalteten Hoeafft (Breda 1812) und Scheltema (Franeker 1826). Noch jetzt vergeht kein Jahr, in welchem nicht verschiedene Publikationen im westfriesischen Dialekt erschienen; außerdem sind anperiodischen Schriften zu nennen die Zeitschrift "Forjit my net" (seit 1871) und die Jahrbücher: "Swanneblommen" (seit 1850) u. "De Bije-koer" (41. Jahrg. 1886). Ein unvollendetes Wörterbuch der westfriesischen Sprache, die Buchstaben A-F umfassend, hinterließ J. ^[Justus Hiddes] Halbertsma ("Lexicon frisicum", Bd. 1, Haag 1874).

2) Das Ostfriesische, die Sprache der Friesen zwischen Ems- und Wesermündung, ist dem Untergang am meisten anheimgefallen. Schon seit dem 15. und 16. Jahrh. begann das Niederdeutsche die ostfriesische Volkssprache zu verdrängen, was im Lauf der Zeit so vollständig geschah, daß jetzt in Ostfriesland plattdeutsch, nicht friesisch gesprochen wird. Man hat sich inkorrekterweise gewöhnt, dieses Niederdeutsche Ostfrieslands auch Ostfriesisch zu nennen, weshalb man in dem Werk von Stürenburg: "Ostfriesisches Wörterbuch" (Aurich 1857) keineswegs die friesische Sprache zu suchen hat; es ist dies ein Wörterbuch des ostfriesischen Niederdeutschen, welches allerdings gerade im Wortschatz Trümmer der alten friesischen Sprache bewahrt hat. Nur in zwei Resten hat sich die alte ostfriesische Sprache erhalten, nämlich auf der Insel Wangeroog und in drei von Sümpfen umgebenen Dörfern des sogen. Saterland es (südwestlich von Oldenburg). Ausführliche Abhandlungen über beide Mundarten finden sich im "Friesischen Archiv" (hrsg. von Ehrentraut, Oldenb. 1847-54, 2 Bde.); über das Saterländische speziell vgl. Halbertsma und Posthumus, Onze reis naar Sagelterland (Franeker 1836). Ein wichtiges Werk des 17. Jahrh.: "Memoriale linguae frisicae", vom Pastor Cadovius Müller (gest. 1725), über die ostfriesische Sprache im Harlingerland, wurde von Kükelhan (Leer 1875) veröffentlicht. Ein Wörterbuch des Ostfriesischen gab T. ten Doornkaat-Koolman (Norden 1877-85, 3 Bde.) heraus.

3) Das Nordfriesische wird, mehr oder weniger mit dänischen und niederdeutschen Elementen vermischt, noch gesprochen an der Westküste Südjütlands und Schleswigs bis Ribe und besonders auf den an dieser Küste liegenden Inseln, namentlich auf Sylt, Föhr, Amrum. Es gehört dazu außerdem der Dialekt der Insel Helgoland, der jedoch schon großen Zerstörungen durch fremde Elemente ausgesetzt gewesen ist. Auch im nordfriesischen Dialekt hat man sich poetisch versucht; erwähnenswert ist besonders das Lustspiel "De gidtshals" von J. P. ^[Jap Peter] Hansen auf Sylt. Ein reichhaltiges Wörterbuch der nordfriesischen Mundart lieferte Outzen ("Glossarium der friesischen Sprache", Kopenh. 1837); das Hauptwerk über den Dialekt ist Bendsens "Die nordfriesische Sprache nach der Moringer Mundart" (hrsg. von de Vries, Leid. 1860). Später erschien Johansens "Die nordfriesische Sprache nach der Föhringer und Amrumer Mundart" (Kiel 1862). Eine Übersicht über die gesamte friesische Litteratur lieferte Mone im Anhang seines Buches "Übersicht der niederländischen Volkslitteratur älterer Zeit" (Tübing. 1838); als bibliographisches Hilfsmittel ist empfehlenswert die Schrift "Essai d'une bibliographie de la littérature frisonne" (Haag 1859). Einen Überblick über die gesamten neufriesischen Volksmundarten, verbunden mit reichen sprachlichen und litterarischen Notizen, findet man in Winklers "Allgemeen nederduitsch en friesch dialecticon" (Haag 1872, 2 Bde.).

Friesisches Recht, Inbegriff der Rechtsbestimmungen und Rechtsgewohnheiten, welche bei den alten Friesen (s. d.) in Gültigkeit waren und zu verschiedenen Zeiten schriftlich aufgezeichnet wurden. Das älteste Gesetzbuch der Friesen wurde zu Karls d. Gr. Zeit in lateinischer Sprache abgefaßt (Lex Frisionum), erster Druck von Herold (1557), auf welchem alle spätern Ausgaben beruhen, so die von Sibrand Siccama (Franeker 1617, Leipz. 1730), Gaupp (Bresl. 1832), de Wal (Amsterd. u. Leid. 1850) und die beste von v. Richthofen in den Pertzschen "Monumenta Germaniae", XV (1863), wiederholt Leeuward 1866. In eine spätere Periode gehören die friesischen Landrechte, welche in lateinischer, friesischer und niederdeutscher Sprache erhalten sind. Sie teilen sich in die allgemeinen friesischen Gesetze, welche in ganz Friesland galten, und in die Gesetze einzelner friesischer Gemeinden. Allitterierende Formeln und Verse wechseln in ihnen mit Reimen und Prosa (vgl. Moritz Heyne, Formulae alliterantes ex antiquis legibus lingua frisica conscriptis extractae, in Pfeiffers "Germania" 1864, Jahrg. 9). Von den allgemeinen Gesetzen sind hervorzuheben die "17 allgemeinen Küren", um 1200 verfaßt, die "24 allgemeinen Landrechte" aus der ersten Hälfte des 13. Jahrh. und die "Upstallsboomer Gesetze" von 1323. Unter den Gesetzen einzelner Gemeinden sind am bedeutendsten: die "Rüstringer Satzungen" vom 13. bis zum 15. Jahrh., unter der willkürlichen Benennung "Asegabuch" (Richterbuch) von Wiarda sehr unkritisch herausgegeben (Berl. u. Stett. 1805); ferner die "Willküren der Brockmänner" (s. Brockmannen) aus dem 13. Jahrh. (hrsg. von Wiarda, Berl. 1820); die "Emsiger Domen" (Urteile) von 1312, vollständig herausgegeben von Hettema (Leeuw. 1830); das "Fivelgoer und Oldeampter Landrecht" (hrsg. von demselben, Dokkum 1841) und die "Hunsingoer Küren" von 1252 (im 2. Bande der Groninger "Verhandelingen" der "Genootschap pro excolendo jure patrio" 1778). Das "Westerlauwersche oder altfriesische Landrecht" (zuerst zu Köln gedruckt im 15. Jahrh. ohne Jahr, dann unter dem Titel: "Oude friesche netten", Kampen u. Leeuw. 1782) ist eine Zusammenstellung verschiedener im Westergo gangbarer Stücke von sehr verschiedenem Alter. Eine kritische Sammlung aller altfriesischen Rechtsquellen von der Lex Frisionum bis ins 15. Jahrh. veranstaltete v. Richthofen, "Friesische Rechtsquellen" (Berl. 1840), nebst einem altfriesischen Wörterbuch (Götting. 1840). Eine ähnliche Sammlung besorgte Hettema auf Kosten der Friesischen Genossenschaft unter dem Titel: "Oude friesche netten" (Leeuw. 1846-51, 2 Tle.). Vgl. Richthofen, Untersuchungen über friesische