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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gehirnwunden; Gehler; Gehöferschaften; Gehöft; Gehöht; Gehölzkunde; Gehör

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Gehirnwunden - Gehör.

zugsweise oder selbst ausschließlich betroffen, während das Kleinhirn oder Mittelhirn sowie Sehhügel und Streifenkörper wenig beeinträchtigt oder normal gebildet zu sein pflegen. Die erworbene G. (H. acquisitus) stellt sich in der Regel als innerer Wasserkopf, d. h. als Wasseranhäufung in den Hirnhöhlen, dar; doch ist in manchen Fällen auch ein niederer Grad von äußerm Wasserkopf oder Wasseransammlung innerhalb der das Hirn umhüllenden weichen Hirnhäute damit kombiniert. Diese Wasseransammlungen kommen bei Individuen jedes Alters und Geschlechts vor, führen aber niemals zu einer Formveränderung oder Vergrößerung des Schädels, sondern bedingen nur einen der Menge des vorhandenen Wassers entsprechenden Druck auf das Gehirn, welches dadurch an die festgeschlossene knöcherne Schädelkapsel angedrückt wird. Die Ursachen der erworbenen G. sind zum Teil rein mechanisch und bestehen in Hindernissen für den Abfluß des Venenbluts aus dem Gehirn und seinen Häuten. Wenn sich z. B. die venösen Blutleiter der harten Hirnhaut durch Blutgerinnsel verstopfen, wie dies bei Entzündungen dieser Blutleiter geschieht, oder wenn eine selbst kleine Geschwulst die Blutleiter zusammendrückt und sich somit eine Blutstockung im Gehirn entwickelt, so wird infolge derselben eine gesteigerte Wasserabscheidung im Hirn stattfinden, und letzteres wird namentlich dann in den Hirnhöhlen sich anhäufen, wenn die Venen in der Wand der Hirnhöhlen betroffen sind. In diesem Fall übt das angesammelte Wasser einen immer mehr steigenden Druck auf die Hirnmasse aus, dieselbe wird von innen her an die knöchernen Schädelwände angepreßt, und es stellen sich Erscheinungen von Gehirndruck ein, nämlich Abschwächung der Intelligenz und der geistigen Thätigkeiten, Schlafsucht, Bewußtlosigkeit, ja sogar Blindheit, Taubheit etc. Diese schleichende Form der G. nimmt über kurz oder lang stets einen tödlichen Ausgang. In den meisten Fällen beruht die Bildung des Wasserkopfes auf Entzündung der weichen Hirnhaut und der Gefäßknäuel dieser Membran. Je nachdem diese Entzündung schnell oder langsam verläuft, unterscheidet man einen akuten und chronischen Hydrocephalus (vgl. Gehirnhautentzündung). Der sogen. Dummkoller der Pferde beruht gleichfalls auf einer erworbenen G.

Gehirnwunden entstehen durch Schuß, Hieb oder Sturz auf den Kopf oder durch andre Verletzungen, welche das Schädeldach durchbrechen. Diejenigen Quetschungen des Gehirns, welche ohne Schädelbruch vorkommen, pflegt man nicht als Wunden, sondern als rote Erweichung (s. Gehirnerweichung) zu bezeichnen. Wunden der Gehirnrinde sind nicht schmerzhaft, der Effekt, welchen sie hervorbringen, hängt ganz und gar von der Funktion der betroffenen Stelle und von der Ausdehnung der begleitenden Blutung ab. Unter allen Umständen gehören G. zu den lebensgefährlichen Verletzungen, da sie sehr häufig den Tod sofort bedingen oder durch nachfolgende Entzündung der Gehirnhäute tödlich werden oder dauernde Lähmungen und Geisteskrankheiten hinterlassen. Dennoch sind viele Fälle von Heilung beobachtet, und namentlich seit Einführung der antiseptischen Wundbehandlung sind nicht selten Stichwunden sowie Schußwunden (letztere mit Einheilung der Kugel) unter nahezu vollständiger Erhaltung der Gehirnfunktionen geheilt worden.

Gehler, Johann Samuel Traugott, Physiker, geb. 1. Nov. 1751 zu Görlitz, studierte in Leipzig anfangs Naturwissenschaften und Mathematik, dann die Rechte, habilitierte sich 1774 daselbst als Privatdozent der Mathematik, erwarb 1777 die juristische Doktorwürde und wurde 1783 Ratsherr und 1786 Beisitzer des Oberhofgerichts; starb 16. Okt. 1795 in Leipzig. Sein "Physikalisches Wörterbuch" (Leipz. 1787-95, 5 Bde.; nebst Register 1801) wurde von Brandes, Gmelin, Littrow, Horner, Muncke und Pfaff neu bearbeitet (das. 1825-45, 11 Bde.). G. hat auch mehrere englische und französische Werke über Physik von Deluc, Gregory, Fourcroix, Adams u. a. ins Deutsche übersetzt.

Gehöferschaften (Erbgenossenschaften oder Erbenschaften), eine der ältesten Formen landwirtschaftlicher Genossenschaften zum Zweck gemeinsamer Bewirtschaftung von Grund und Boden, welche sich bis in unsre Zeit auf dem linken Rheinufer (im Regierungsbezirk Trier) erhalten hat. Ursprünglich gehörte die gesamte Gemarkung der Genossenschaft zu unveräußerlichem Eigentum, und nur die Hausstellen mit eingefriedigten Hausgärten befanden sich im Sondereigentum der Genossen. Später (zur Zeit der Katastrierungen, 1811 und 1834) wurden vielfach das Ackerland oder Äcker und Wiesen aus dem Verband geschieden, und es verblieben nur der Wald und das Ödland im gemeinsamen Eigentum und Betrieb, während immer einzelne herrschaftliche Freihöfe mit ihrem Areal außerhalb des Verbandes geblieben waren. An vielen Orten sind die G. nach und nach eingegangen. Die mit Rücksicht auf Bodenbeschaffenheit, Lage und Entfernung abgegrenzten Teile der Flur, Gewanne (Kämpe, Wannen), möglichst in Vierecke geteilt, enthalten je so viele Parallelstreifen, wie einzelne Gehöfer vorhanden sind. Die Zuteilung fand durch das Los, bei Äckern periodisch, bei Wiesen und haubarem Waldschlag meist jährlich, statt. Die Anteilsrechte bezeichnete man nach Pflügen oder nach dem landes- und ortsüblichen Längen- oder Getreidemaß oder nach Kerben und Tippelchen, daher das gehöferschaftliche Land auch "Kerbland" genannt wird. Vgl. Hanssen, Die G. im Regierungsbezirk Trier (Berl. 1863).

Gehöft, s. Hof.

Gehöht nennt man Tusch- und Federzeichnungen oder Deckfarbenmalereien, bei welchen die Lichter mit Weiß oder einer andern hellern Farbe oder mit Gold aufgesetzt sind. Diese Technik ist häufig bei Miniaturmalereien des Mittelalters und der Renaissance und bei Zeichnungen der ältern italienischen und deutschen Meister (Dürer, Altdorfer, Baldung-Grien u. a.) angewandt worden.

Gehölzkunde, s. v. w. Dendrologie.

Gehör (Auditus), derjenige Sinn, vermöge dessen wir Töne und Geräusche wahrnehmen. Die Endigungen der Gehörnerven (nervi acustici) breiten sich in ähnlicher Weise wie diejenigen des Sehnervs auf einer kleinen, eng begrenzten Fläche aus. Ihre Erregungen kommen durch die Schallwellen zu stande, werden dem Zentralnervensystem zugeleitet und lösen Schallempfindungen aus. Die Hauptverschiedenheit, welche unser Ohr zwischen den einzelnen Schallempfindungen bemerkt, ist der Unterschied zwischen Geräuschen und musikalischen Klängen (Tönen). Die Empfindung eines Klanges wird durch schnelle periodische Bewegungen (d. h. solche, welche innerhalb gleichgroßer Zeitabschnitte genau in der gleichen Weise wiederkehren) eines tönenden Körpers hervorgerufen, die Empfindung eines Geräusches dagegen durch nichtperiodische, unregelmäßige Bewegungen.

Die Zuleitung der Schallwellen erfolgt durch das äußere und mittlere, ihre Übertragung auf die den Schall perzipierenden Nervenendigungen durch