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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Getreidehandel und -Produktion

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Getreidehandel und -Produktion (Geschichtliches, gegenwärtige Organisation).

wenig wertvolles Gut ließ keine weiten Versendungen zu. Ebensowenig verfügte man über die technischen und ökonomischen Mittel, um durch Aufspeicherung größerer Mengen eine zeitliche Ausgleichung der Jahresernten zu sichern. Endlich wurde der Getreidehandel wegen seiner Schwierigkeit und Gefährlichkeit lange Zeit nur von kühnen Spekulanten und oft mit unlautern Mitteln betrieben, was im Zusammenhang mit einem ohnedies schon herrschenden Vorurteil dahin führte, ihn als unrechtmäßig anzusehen, jeden Kornhändler als Kornwucherer zu brandmarken, dadurch die soliden Elemente abzuschrecken und die Hilfe des Staats gegen den Kornwucher und für eine regelmäßige Brotversorgung anzurufen.

Die Maßregeln, welche von diesen Gesichtspunkten geleitet werden, lassen sich bis in die neueste Zeit verfolgen. Dahin gehören: 1) Anlegung von Getreidemagazinen (Granarien) durch den Staat oder unter seiner Kontrolle von seiten der Gemeinden oder Dominien; diese Magazine mußten bei der Ernte gefüllt und mit einem gewissen Vorrat erhalten werden; ihrer Einrichtung begegnet man schon bei den Griechen, wo die Staatskornpolizei am meisten entwickelt war; bei den Römern, bei denen fast jede Stadt ihr öffentliches Getreidemagazin (horreum) hatte; im deutschen und italienischen Mittelalter (die cura annonae, als ein auf Naturalabgaben basiertes System des staatlichen Getreidehandels in Verbindung mit Speichern) und endlich in der feudalen und patrimonialen Agrarverfassung der Neuzeit bis in die Mitte unsers Jahrhunderts mit den Regierungsspeichern, Staatskornmagazinen, kontributionspflichtigen Schüttböden etc. 2) Verbot und möglichste Unterdrückung des privaten Kornhandels; auch diese Maßregel beginnt schon in der Solonischen Gesetzgebung, wiederholt sich in der Aufsicht der römischen Magistrate über die Kornhändler und in der Beschränkung des Getreidehandels durch das römische Recht; sie artet im Mittelalter zu einer fanatischen Verfolgung der Kornwucherer und Kornjuden aus und dauert bis in die neue Zeit in der Form polizeilicher Überwachung der Kornhändler, der Beschränkung des Kornhandels auf wenige Orte, Marktreglements in betreff der dazu berechtigten Personen etc. fort. 3) Festsetzung von Getreidepreistaxen, welche ebenfalls im Altertum beginnen, im deutschen Mittelalter und im neuern Polizeistaat ihren Höhepunkt erreichen und überhaupt mit den Satzungen und Marktordnungen gleichen Schritt gehen. Betrafen diese Maßregeln vorzugsweise den innern Kornhandel, so fügte sich daran die ganze Kette von Vorschriften zur Regelung des äußern Kornhandels. Auch diese beginnen bei den Griechen mit dem Verbot der Ausfuhr und verschiedenen Zwangsmitteln der Zufuhr, sie dauern im Mittelalter fort und leiten periodenweise zu einer vollständigen Absperrung nicht nur der Staaten, sondern sogar der Provinzen gegeneinander. Häufig waren die Ausfuhrprohibitionen mit Einfuhrprämien verbunden und wurden entweder dauernd oder nur bei Mißernten und drohender Hungersnot erlassen oder verschärft. Zwar beginnt mit der physiokratischen Schule in Frankreich eine Bewegung für die Freiheit des Kornhandels, und diese wird zu Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrh. auch schon in Deutschland verfochten; doch bedurfte es des großen Umschwunges in Produktion und Verkehr, wie er sich in den letzten 60 Jahren vollzogen hat, um die veraltete Getreidehandelspolitik zu beseitigen. Großbritannien und Frankreich sind in unserm Jahrhundert der klassische Boden geworden, auf welchem sich die heftigsten Kämpfe um die Korngesetze entspannen. In England war die Kornfrage durch die egoistischen Interessen des Grundbesitzes gegenüber der rasch heranwachsenden Großindustrie zum Anlaß einer der bedeutendsten sozialpolitischen Reformbewegungen geworden. Die seit dem 14. Jahrh. bestandenen Prohibitionen wurden später dahin umgewandelt, daß möglichst ein für die Landwirte lohnender Normalpreis erhalten werden sollte, bis dann die Mißernten und die Geschäftskrise der letzten 30er Jahre und die Wirksamkeit der Anti-cornlaw-league dem free trade zum Sieg verhalfen. Ebenso wurde in Frankreich der Getreidezoll 1861 als Differentialzoll auf ein unschädliches Minimum herabgesetzt und 1867 der Hauptsache nach aufgehoben. Die übrigen europäischen Staaten folgten in den 50er oder 60er Jahren mehr oder weniger rückhaltlos diesem Beispiel. Die Getreidezölle hatten, wo sie beibehalten wurden, nirgends mehr einen prohibitiven Charakter; sie gaben immer mehr die Rücksicht auf den Schutz der Landwirtschaft auf, indem das Interesse der Konsumenten als ausschlaggebend galt, und sie dienten mehr als statistische und Kontrollmaßregeln und wurden in den Handelsverträgen und allgemeinen Tarifen zumeist gänzlich aufgegeben (vgl. Getreidezölle).

3) Die gegenwärtige Organisation des Kornhandels, neueste Phase der Handelspolitik.

Die mannigfachen Maßregeln der frühern Kornhandelspolitik mußten nicht bloß wegen ihrer Irrtümer, sondern insbesondere wegen des Umschwunges, welchen die internationale Wirtschaftsweise bewirkt hat, beseitigt werden. Die Aufgabe, welche sich die Staatsverwaltungen durch die Anlegung von Vorratsmagazinen gestellt hatten, hat heute das freie wirtschaftliche Unternehmen im großartigsten Umfang und viel erfolgreicher übernommen. In jedem wichtigern Produktionsland und in jedem für den Getreidehandel bedeutendern Marktplatz befinden sich Getreidespeicher, Magazine (Silos und Elevatoren), welche durch ihre Leistungsfähigkeit die alten Provianthäuser und Schüttböden unvergleichlich übertreffen (s. Getreideelevatoren). Die Ansammlung von Vorräten geschieht nach richtiger spekulativer Erwägung; sie trägt zur Ausgleichung der Ernteergebnisse so sehr bei, daß sie allein genügen würde, um die Gefahren der Hungersnot und Teurung zu beseitigen. Die Getreidespeicher (elevators) in Chicago allein haben Deinen Fassungsraum von 9 Mill. hl; ähnliche Einrichtungen in Toledo, Milwaukee, St. Louis dienen dem amerikanischen Getreidehandel; ebenso werden in Odessa und andern Häfen des Schwarzen Meers, in den Lagerhäusern von Budapest, Hamburg, Stettin, Mannheim, Lindau, Wien, Paris, Marseille, Dünkirchen etc. durch die freie Spekulation solche Vorräte gehalten, welche die regelmäßige Versorgung der Märkte sicherstellen.

Diese Organisation konnte erst durchgeführt werden, nachdem einmal der Handel mit Getreide als berechtigte und im Interesse der Gesamtheit wünschenswerte Vermittlerthätigkeit anerkannt worden war. Nur eine umfassende Getreidespekulation kann die Preise zeitlich und örtlich ausgleichen, dieselben werden demnach auch durch den Spekulationsgewinn nicht erhöht. Im Gegensatz zur mittelalterlichen Verpönung begegnen wir daher heute einer zielbewußten Pflege des privaten Getreidehandels von seiten der Staatsverwaltung. Die Einrichtung der großen Getreidebörsen (die älteste in Amsterdam 1617, jetzt die größten in London [Mark Lane], Paris [Marché au