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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Glarus

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Glarus (Kanton und Stadt).

Bergseite nur einige (nicht fahrbare) Pässe den Verkehr erlauben: der Segnes- und Panixer Paß nach Graubünden, der Klausen nach Uri und der Pragel nach dem Kanton Schwyz. So bewegen sich die Höhen auf einer Skala von 3623 m (Tödi) bis 425 m (Walensee). Der Kanton zählt (1880) 34,213 Einw. Die Glarner sind ein, wenn auch im ganzen armes, doch aufgewecktes, praktisches, gewandtes, thätiges, sparsames Völkchen, das auch für die Erziehung der Jugend große Opfer bringt und in neuerer Zeit dem Fortschritt energisch huldigt. Man findet den Glarner als Holzhändler in Skandinavien, als Getreidehändler am Baltischen Meer, als Fabrikbesitzer in Rußland, als Strohhutfabrikanten und Tonangeber der Mode in Frankreich, als Musselinhändler in den Niederlanden, als Manufakturwarenhändler in Italien. Die überwiegende Mehrzahl der Einwohner ist protestantisch; von den 7065 Katholiken wohnt die schwächere Hälfte in Näfels (wo auch das einzige Kloster des Kantons) und Ober-Urnen, die andre Hälfte in den übrigen Gemeinden zerstreut, namentlich im Unterland und im Hauptort. G. besitzt an Äckern, Wiesen und Weiden nur 324,8 qkm, an Waldungen 123,8 qkm, das übrige ist unproduktives Land (35,1 Proz.). Feld- und Obstbau haben nur in dem flachern Unterland einige Ausdehnung. Wein muß eingeführt werden. Selbst das Schabziegerkraut wird aus der (Schwyzer) March bezogen, und seit 1845 deckt der Kartoffelbau selten mehr den Bedarf. Starker Holzbezug findet aus dem St. Galler Oberland und aus Graubünden statt; Torf aus dem Gaster und namentlich Steinkohlen werden eingeführt. Die Glarner Alpwirtschaft hat Rückschritte gemacht. Es gibt Rindvieh (10,000 Stück) von verschiedenen Rassen, da die Einfuhr aus dem Toggenburg, dem Gaster, dem Bündner Oberland etc. sehr stark ist. Butter wird bei weitem nicht hinreichend produziert, selbst Käse kaum, dagegen viel Schabzieger ausgeführt. Vorherrschend ist Kleinvieh: Ziegen, Schafe und Schweine. Am Plattenberg, einem Teil des Freibergs, werden (in zwei Brüchen oberhalb Engi) Schieferplatten gebrochen. Man braucht die Platten nicht nur zu Schreibtafeln, sondern auch zu Tischen, Dachplatten, Böden etc. Eine Heilquelle findet sich zu Stachelberg (s. d.); andre Kurorte sind im Klönthal etc. Die Kupfererzlager am Mürtschenstock liegen seit einiger Zeit wieder unbenutzt. Der wichtigste Industriezweig ist die Baumwollmanufaktur, doch auch die Bierbrauerei und namentlich die Wollwarenindustrie sind von einiger Bedeutung. Im Sernfthal wird Wolle von der Hand gesponnen und gewebt: zu Strumpfgarn und (mit Baumwolle) zu "Landtuch". Die fabrikmäßige Wollindustrie ist ansehnlicher; sie vermag allein an Tuchen ein Drittel des Bedarfs zu decken und noch viel Garn etc. zu liefern. In den Baumwollspinnereien sind 260,000 Spindeln in Thätigkeit. Selbst höher im Gebirge, im Linththal und Engi, gewinnt die Fabrikation mehr Boden. Die mechanischen Webereien haben sich vermehrt, und nirgends in der Schweiz ist die Zahl der Druckereien, Färbereien und Bleichen so groß. Der bedeutendste Teil des Erzeugnisses geht nach dem Orient, nach Nordafrika und Amerika, vieles auch nach andern Ländern.

Das Schulwesen gehört zu dem regenerierten, sowohl auf der Primär- als Sekundärstufe. Die öffentlichen Bibliotheken enthalten gegen 20,000 Bände. Neben der Linthkolonie, welche (5. April 1819 eröffnet) eine der ältesten Schweizer Rettungsanstalten bildet, besteht, ebenfalls für Knaben bestimmt und gleichfalls unter der Leitung der Evangelischen Gesellschaft des Kantons, eine zweite Rettungsanstalt zu Bilten (15. Mai 1853 eröffnet). Beide zusammen beherbergen etwa 60 Knaben.

Zufolge der Verfassung vom 22. Mai 1842, welche 11. Mai 1851 revidiert und 21.-23. Aug. 1851 durch die eidgenössischen Räte gewährleistet wurde, bildet der Kanton G. einen rein demokratischen Freistaat und als solcher ein Bundesglied der Schweizer Eidgenossenschaft. Das Glarner Volk übt seine Souveränität teils direkt (in der Landsgemeinde), teils indirekt durch die von ihm bestellten Behörden. Die Verfassung garantiert die in den Schweizer Republiken üblichen Grundrechte, auch das Recht der Initiative bei Gesetzvorschlägen. Der Kanton ist nicht in Bezirke geteilt; er zählt 26 Gemeinden. Die Landsgemeinde, als souveräne Versammlung aller stimmfähigen Kantons- und Schweizerbürger, versammelt sich ordentlicherweise im Mai; der Besuch ist obligatorisch. Die Landsgemeinde ist gesetzgebende Behörde, führt die Oberaufsicht über die Landesverwaltung, wählt die Landesbeamten, beschließt Budget und Steuern etc. Ein dreifacher Landrat von 117 Mitgliedern, die wesentlich durch die dreifache Gemeinderepräsentanz bestellt werden, legt alle vier Wochen vor der Landsgemeinde dem Volk ein "Memorial" der zu behandelnden Geschäfte vor. Die Exekutive übt ein Rat von 45 Mitgliedern, wesentlich aus der einfachen Gemeinderepräsentanz bestellt (s. unten). Gewissermaßen ein Ausschuß des Rats, aber von der Landsgemeinde gewählt, ist die Standeskommission von 9 Mitgliedern, welche die eigentliche Regierung des Landes bildet. Standeskommission und Rat sowohl als dreifacher Landrat und Landsgemeinde werden vom Landammann präsidiert; ihn ersetzt der Landstatthalter. Die Rechtspflege ist unter ein Zivilgericht von 7, ein Augenscheinsgericht von 5, ein Ehegericht von 7 und ein Kriminalgericht von 7 Mitgliedern verteilt. In höchster Instanz entscheidet über alle Kriminalfälle und gewisse Zivilsachen ein Appellationsgericht von 7 Mitgliedern. An der Landsgemeinde schwört das ganze Volk, auch die Behörden und die Geistlichen beider Konfessionen, alljährlich den Eid auf die Verfassung. Die konfessionellen Angelegenheiten stehen unter zwei getrennten Kirchenräten. Durch die neuern Partialrevisionen ist die Glarner Verfassung in fortschrittlichem Sinn ausgebaut worden. Die Landsgemeinde von 1866 beschloß, an die Stelle der hergebrachten Gemeinderepräsentanz, welche die Einwohnerzahl nur annähernd berücksichtigte, eine rein numerisch bestimmte, je ein Mitglied auf 1000 Seelen für den (einfachen) Rat, die dreifache Vertretung für den dreifachen Landrat, zu setzen. Die Landsgemeinde von 1873 hob die zu gunsten der Parität noch bestehenden Wahlbeschränkungen auf und schuf den Niedergelassenen eine wesentlich verbesserte Stellung im Gemeindewesen. Eine Totalrevision der Kantonalverfassung wurde 9. Mai 1886 mit knapper Mehrheit beschlossen. In der Landesrechnung pro 1885 erscheinen als die namhaftesten Einnahmeposten: Vermögens- und Kopfsteuer ca. 260,000 Frank, Kapitalzinsen 178,000, als die bedeutendsten Ausgabeposten: Verzinsung der Landesschuld 271,000, Schulwesen 66,000; sie schließt mit einem Defizit von 15,935 Frank. Mehr als 20 Landesfonds stehen unter besonderer Verwaltung.

Der Hauptort G., 454 m ü. M., an den Eisenbahnen Zürich-Linththal und Wesen-G., seit dem furchtbaren Brand vom 10. Mai 1861 als Stadt weitläufig und ansehnlich umgebaut, zählt (1880)