Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Goten

539

Goten (Ostgoten).

den Westgoten im allgemeinen ziemlich erträglich gewesen zu sein scheint. Was die Kriegsverfassung anlangt, so waren alle waffenfähigen Westgoten zum Kriegsdienst verpflichtet. Sie waren in Heeresmassen eingeteilt, an deren Spitze der Dux stand, dem zunächst der Comes und diesem wieder der Tiufad untergeordnet war, welch letzterer eine Abteilung von 1000 Mann (Tiufadie) befehligte. Um die gemachten Eroberungen in Gallien und Spanien zu sichern, teilten die Westgoten die gewonnenen Ländereien in drei gleiche Teile, von denen sie zwei unter sich verteilten, den dritten aber den römischen Einwohnern als freien Eigentümern überließen. Die entstandenen Teile hießen Sortes, und an ihnen konnte mehreren zugleich ein Gesamteigentumsrecht zustehen, welche dann Consortes hießen. Diejenigen G., denen bei der Teilung größere Anteile zugefallen waren, überließen diese wieder gegen gewisse Leistungen an geringere Leute. Kam ein solcher Besitzer seinen Verpflichtungen in Jahresfrist nicht nach, so verlor er Kaufpreis und Grundstück. Die vom König Belehnten schuldeten demselben Treue und besondere Dienstleistungen und hießen deshalb die Getreuen des Königs. Eigentliche geregelte Versammlungen des Volkes oder der Großen finden wir bis zur Bekehrung der Westgoten zum Katholizismus nicht; erst dem katholischen Klerus gelang es, die jährlich abgehaltenen Synoden, zu denen auch die Großen und hohen Beamten des Reichs zugezogen wurden, in denen aber die Bischöfe durch ihre Zahl und ihre höhere Bildung das Übergewicht behielten, zu Reichstagen umzugestalten und diesen eine gesetzlich normierte Teilnahme in der Staatsverwaltung zu verschaffen.

Was die Gesetzgebung der Westgoten betrifft, so ließ zuerst Eurich die bestehenden Rechtsgewohnheiten sammeln und aufzeichnen; doch hatten diese nur für das herrschende Volk Gültigkeit, für die bezwungenen Römer in Gallien und Spanien bestand das römische Recht fort, weshalb Eurichs Sohn und Nachfolger Alarich für die römischen Unterthanen das Breviarium Alaricianum (s. oben) abfassen ließ. Leovigild ließ 100 Jahre später Eurichs Gesetzgebung revidieren, und sein Sohn Reccared unternahm eine abermalige Revision, die sogen. Antiqua, welche in Bruchstücken erhalten ist (vgl. Fr. Blume, Die westgotische Antiqua, Halle 1847). Aber erst als die letzten Spuren römischer Herrschaft von der Halbinsel verschwunden waren, gab Chindasuinth (641-649) durch Aufhebung des römischen Rechts der westgotischen Gesetzgebung und bürgerlichen Verfassung eine festere Gestalt. Egiza schloß die Sammlung der Rechtssatzungen in der Gestalt ab, in welcher sie auf uns gekommen ist. Dieselbe umfaßt teils eigentliche Gesetze, welche von ausdrücklich in der Überschrift bezeichneten Königen herrühren, teils zahlreiche Stücke der Antiqua Reccareds oder der Überschrift ermangelnde Gesetze, welch letztere neben altgotischen Rechtsgewohnheiten auch römische und kirchliche Rechtssatzungen enthalten. Die Gerichtsverfassung der Westgoten entbehrte des alten germanischen Charakters, sofern nämlich die Einrichtung, welche die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten in die Hände aller Freien des Gaues legte, längst verschwunden war. Der König übte als das Oberhaupt der Nation auch die höchste Gerichtsbarkeit aus und übertrug sie untergeordneten Richtern, welche als Herzöge, Grafen, Tiufaden, Millenarier, Quingentarier, Centenarier, Dekane zugleich den Oberbefehl im Krieg führten oder als Defensoren und Numerarien bürgerliche Ämter bekleideten. Neben diesen ordentlichen Richtern durfte der König für besondere Fälle noch außerordentliche (pacis assertores) ernennen, sowie es auch den Parteien freistand, sich durch Übereinkunft ihre Richter selbst zu wählen; doch kam der Vorsitz und die Entscheidung stets dem vom König ernannten oder von den Parteien erkornen Richter zu. Vgl. Helfferich, Entstehung und Geschichte des Westgotenrechts (Berl. 1858); Dahn, Westgotische Studien (Würzb. 1872); Bluhme, Zur Texteskritik des Westgotenrechts (Bonn 1872).

Geschichte der Ostgoten.

Kürzer, aber tragischer war die Rolle, welche die Ostgoten in der Weltgeschichte gespielt haben. Dieselben hatten sich, wie erwähnt wurde, um 370 beim Einfall der Hunnen diesen unterworfen. Einzelne Scharen hatten auch an den Kämpfen der Westgoten im oströmischen Reich teilgenommen und waren von Theodosius in Kleinasien angesiedelt worden; die Hauptmasse des Volkes blieb aber nördlich der Donau wohnen, gehörte zum Reich Attilas und nahm an dessen Kriegszügen, namentlich an der Schlacht auf den Katalaunischen Feldern (s. oben), teil. Nach Attilas Tod (453) erhoben sich die Ostgoten unter der Anführung von drei tapfern Brüdern aus dem Haus der Amaler, Walamir, Theodemir, Widemir, erstritten am Fluß Netad in Pannonien, wo Attilas Sohn Ellak fiel, 454 ihre Selbständigkeit und schlugen in Pannonien, von Wien bis Sirmium, ihre Wohnsitze auf. Hier hausten sie mehr als 30 Jahre unter vielerlei Kämpfen mit ihren Nachbarn und Kriegszügen in entferntere Länder, und hier ward, nachdem Walamir in einer Schlacht gefallen, Widemir zu den stammverwandten Westgoten nach Gallien gezogen war, nach Theodemirs Tod 475 Theoderich durch die einstimmige Wahl des Volkes auf den Thron erhoben. Unter ihm zogen sie nach der griechischen Halbinsel, um den Kaiser Zeno gegen Aufrührer zu unterstützen, wurden aber durch ihre Plünderungen und Gewaltthaten sehr unbequeme Freunde, und Theoderich erhielt daher von Zeno die Erlaubnis, nach Italien zu ziehen, um dort Odoakers Herrschaft zu stürzen, gegen den Theoderich von dem vertriebenen Rugierfürsten Friedrich aufgereizt worden war. Anfang des Winters 488 sammelten sich die Ostgoten zu Novä in Niedermösien, im ganzen 200,000 Menschen, brachen sich mit dem Schwerte durch ihre frühere Heimat Pannonien, welches inzwischen die feindlich gesinnten Gepiden besetzt hatten, Bahn, überschritten die Julischen Alpen und überwältigten Odoakers Scharen am Isonzo (489). Ein zweiter Sieg bei Verona brachte ganz Oberitalien in ihre Gewalt, als der Abfall von Bundesgenossen und der Einfall der mit Odoaker verbündeten Burgunder ihren Untergang herbeizuführen drohten. Mit Mühe verteidigte sich Theoderich in seinem Lager bei Pavia, bis die Westgoten ihm zu Hilfe kamen und eine dritte Schlacht an der Adda 490 zu gunsten der Ostgoten entschied. Odoaker flüchtete nach Ravenna und mußte, durch Hungersnot gedrängt, sich 493 den Ostgoten ergeben, die inzwischen ganz Italien erobert hatten. Der Kaiser von Ostrom erkannte Theoderich als König von Italien durch Übersendung der Reichskleinodien und Herrscherzeichen an, und wenn der neue König dem Kaiser auch einige Ehrenrechte zugestand, so trat er doch in allen wesentlichen Dingen als unabhängiger Herrscher auf und wußte in kurzer Zeit dem ostgotischen Reich durch energisches Auftreten und kluge Verhandlungen eine achtunggebietende Ausdehnung zu verschaffen und es zur Schutzmacht für kleinere germanische Völker gegen die Angriffe habgieriger Er-^[folgende Seite]