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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gregor

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Gregor (Päpste).

müdliche Thätigkeit und Fürsorge für die Kirche im großen und kleinen, Gerechtigkeitssinn, Wohlthätigkeit, aufrichtige Religiosität, in welcher sich innerliches Christentum mit Aberglauben und dem äußerlich zeremoniellen Zug seiner Zeit auf merkwürdige Weise mischen, sind die hervorstechendsten Züge seines Charakterbildes. Auch als Schriftsteller genoß er großes Ansehen; er wurde zu den vier großen Lehrern, den maßgebenden Autoritäten, der christlichen Kirche gerechnet. Als solcher zeichnete er sich mehr aus durch seine Nüchternheit und Verständlichkeit als durch Tiefe oder Schwung der Ideen. Sein theologischer Standpunkt ist ein ins Semipelagianische abgeschwächter Augustinismus. Eine von den Benediktinern besorgte Gesamtausgabe seiner Schriften erschien in Paris 1705, 4 Bde.; auch befinden sie sich in Mignes "Patrologia latina", Bd. 75-79; in Auswahl erschienen sie deutsch, Kempten 1873 ff. Vgl. Wiggers, De Gregorio Magno (Rost. 1838-1840, 2 Bde.); Lau, G. I. (Leipz. 1845); Pfahler, G. d. Gr. und seine Zeit (Frankf. a. M. 1852).

2) G. II., ein Römer, wurde, nachdem er Sacellarius und Diakon gewesen, 715 zum römischen Bischof erhoben und zählt zu den Begründern der römischen Weltmacht. Er lehnte sich gegen das Bilderverbot des griechischen Kaisers Leo des Isauriers auf (726) und kämpfte gleichzeitig für die Unabhängigkeit Roms gegen die langobardische Macht, indem er den König Liutprand glücklich von Rom fern zu halten wußte. Er selbst stellte sich an die Spitze der italischen Rebellion, welche der Macht des oströmischen Kaisers in Italien ein Ende bereitete. Auf der andern Seite verstand es G., mit den Angelsachsen neue Beziehungen zu gewinnen; als sein Beauftragter und Untergebener begann Bonifacius seine missionarische Predigt in Deutschland und seine organisatorische Thätigkeit im Frankenreich. G. starb im Februar 731.

3) G. III., von Geburt ein Syrer, Presbyter in Rom, bestieg 731 den römischen Stuhl, sanktionierte 731 auf einem Konzil zu Rom die Bilderverehrung, ernannte Bonifacius zum Erzbischof und apostolischen Vikar, schützte Rom aufs neue vor den Angriffen der Langobarden; starb 29. Nov. 741.

4) G. IV., Römer, wurde 827 auf den päpstlichen Stuhl erhoben, bei welcher Gelegenheit die Oberhoheit des Kaisertums über das Papsttum in unzweideutiger Weise von ihm anerkannt wurde. Er sorgte für den Schutz Roms und Italiens gegen die Einfälle der Araber, ernannte Ansgarius zum Erzbischof von Hamburg und apostolischen Vikar für den Norden und führte das Fest Allerheiligen im ganzen Abendland ein. In dem Streit zwischen Kaiser Ludwig dem Frommen und dessen Söhnen, zu dessen Schlichtung er sich 830 über die Alpen begab, spielte er eine zweideutige Rolle. Er starb 25. Jan. 844.

5) G. V., der erste Deutsche auf dem römischen Stuhl, vor seiner Wahl Bruno genannt, Sohn des Herzogs Otto von Kärnten und Urenkel Ottos d. Gr., war Hofgeistlicher in der Kanzlei des Kaisers Otto III., seines Vetters, der auf seinem Römerzug 996 den 24jährigen Bruno den Römern zum Bischof empfahl. Hand in Hand gedachten nun als Kaiser und Papst die beiden schwärmerischen Jünglinge die Welt zu regieren. Der neue Papst krönte sofort 21. Mai 996 seinen Vetter zum Kaiser. In Rom aber erhoben sich bald wieder die Gegner des deutschen Regiments. Der Patricius Crescentius vertrieb den Papst aus Rom und stellte ihm einen Gegenpapst, Johann XVI., entgegen; G. wurde jedoch 997 vom Kaiser bei dessen zweitem Zug nach Italien restituiert. Mit Strenge trat er gegen den König Robert von Frankreich auf, dessen Ehe mit Bertha den kirchlichen Bestimmungen widersprach, erzwang dessen Scheidung und beugte den Klerus Frankreichs unter Roms Hoheit. Sein plötzlicher Tod (18. Febr. 999) rief den Glauben an eine Vergiftung hervor.

6) G. VI., früher als Johannes Gratianus berühmt wegen seiner Gelehrsamkeit und Rechtschaffenheit, ein Anhänger der kirchlichen Reformpartei, bewog 1045 Benedikt IX. durch Geld, ihm die päpstliche Würde zu überlassen, wurde jedoch auf der Synode in Sutri 20. Dez. 1046 durch Einwirkung Kaiser Heinrichs III. abgesetzt, nach Deutschland geschickt und starb 1048 in Köln.

7) G. VII., vor seiner Erhebung zum Papst Hildebrand, nach seiner eignen Aussage in Soano in Tuscien etwa um 1020 geboren, ward in Rom, wohin er im 20. Lebensjahr kam, mit Jünglingen aus den vornehmsten Familien erzogen. Wider seinen Willen durch seinen Oheim, Abt zu St. Maria auf dem Aventin, zum geistlichen Stand bestimmt, trat er in den Benediktinerorden ein und lebte in Rom mit den Vertretern der cluniacensischen Tendenzen, besonders mit dem Erzbischof Laurentius von Amalfi, in sehr vertrautem Verkehr. Von G. VI. zum Kaplan erwählt, begleitete er denselben 1046 in seine Verbannung nach Köln und ging nach dessen Tod 1048 in das Kloster zu Clugny. Hier fand ihn der zum Papst ernannte Bischof Bruno von Toul (Leo IX.) und nahm ihn 1049 mit sich nach Italien. Unter Leo IX. stand Hildebrand in großem Ansehen; er besorgte die Verwaltung des Kirchengutes und legte große Geschicklichkeit als Finanzmann an den Tag. Auch auf die geistlichen Angelegenheiten erhielt er großen Einfluß. Nach Leos Tod (1054) ward Hildebrand vom römischen Klerus nach Deutschland gesandt, um von dem Kaiser einen Papst zu erbitten, und lenkte die Wahl auf den Bischof Gebhard von Eichstätt, einen der Vertrauten des Kaisers. Unter diesem Papst, Viktor II. (1054-57), wie unter seinem Nachfolger Stephan X. (1057-58) wuchsen Hildebrands Ansehen und Macht in Rom. Er wurde wiederholt als Legat nach Deutschland sowie nach Frankreich geschickt und präsidierte mehreren französischen Synoden. Als nach dem Tod Stephans X. der römische Adel gegen den Willen der Kardinäle den Bischof von Velletri als Benedikt X. mit Anwendung von Gewalt zum Papst erwählte, erhob Hildebrand mit den Kardinälen unter Zustimmung der Kaiserin Agnes den Bischof Gerhard von Florenz als Nikolaus II. auf den päpstlichen Stuhl. Unter dessen Regierung erging 1059 das Gesetz über die Papstwahl, wonach künftig die Kardinäle allein zu wählen haben sollten. Um die Burgen des widerstrebenden Adels zu brechen, rief Hildebrand die Normannen aus Süditalien herbei und bewog die beiden Häupter derselben, Vasallen des Papstes zu werden. Nikolaus II. erhob ihn zum Archidiakonus der römischen Kirche. Auch den Einfluß des deutschen Kaisers auf die Papstwahlen beseitigte er, als das Schisma nach Nikolaus' Tod 1061 eine günstige Gelegenheit bot. Er setzte die Wahl des Bischofs von Lucca, als Papst Alexander II. genannt, durch und brachte es dahin, daß die deutsche Reichsregierung den von ihr anfangs begünstigten und unter ihrem Einfluß erhobenen Papst Cadalus (Honorius II.) 1064 wieder fallen ließ. Überhaupt war Hildebrand in den Tagen Alexanders II. die maßgebende Persönlichkeit in der Regierung der Kirche. Am Tag nach dem Tode desselben, 22. April