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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Grumbkow; Grumbrecht; Grummet; Grumo Appula; Grumt; Grün

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Grumbkow - Grün.

1563 zurückkehrte, wies ihm der Herzog Johann Friedrich einen Zufluchtsort zu Hellingen bei Koburg an. Hier trat G. mit seinen Gefährten Wilhelm v. Stein und Ernst Mandelslohe zusammen, um sein Recht auf dem Weg der Gewalt durchzusetzen. Sie erließen 16. Sept. 1563 einen Absagebrief an den Bischof. Schon 4. Okt. stand G., der von Koburg mit 800 Reitern aufgebrochen war, vor Würzburg und erzwang durch die Drohung mit Plünderung von dem Statthalter einen Vergleich, dem zufolge der Vertrag von 1552 wieder in Gültigkeit gesetzt und von seinen Gegnern die Kosten der Exekution übernommen werden sollten. Bei der Wiedereinnahme seiner Güter eignete G. sich nur an, was er früher unbestritten besessen hatte; was irgend zweifelhaft war, sollte dem Ausspruch eines Schiedsgerichts unterstellt bleiben. Allein der Kaiser sprach die Acht über G. aus und inhibierte den Vollzug des Vertrags, obwohl Würzburg selbst um Zurücknahme des Befehls bat. Kaum war G. diese neue Phase seines Schicksals bekannt geworden, als er durch neue Schriften bei der fränkischen Ritterschaft und den Kurfürsten um Unterstützung nachsuchte und die Rechtswidrigkeit seiner Ächtung nachwies. Wirklich erhielt er auch viele Beweise fürstlichen Wohlwollens; nichtsdestoweniger setzten die kaiserlichen Kommissare auf dem Verhandlungstag 4. Febr. 1564 durch, daß die Vollziehung der Acht beschlossen wurde. Die Ritterschaft in Franken sandte eine neue Vorstellung an den Kaiser, die rheinischen Kurfürsten drängten den Würzburger Prälaten bis zu den Präliminarien eines Güteversuchs, das brandenburgische Haus bot sein ganzes Ansehen auf, um seines alten Dieners Haupt von dem kaiserlichen Zorn zu entlasten, und man erreichte wenigstens, daß die Sache einstweilen hinausgeschoben wurde. Kaum aber war der Kaiser Ferdinand I. gestorben (25. Juli 1564), so griff der Bischof von Würzburg G. in einer Schrift auf das schonungsloseste an. G. wandte sich 1566 in einer Eingabe an den Reichstag nicht nur an die Einsicht, sondern auch an das Mitleid seiner Richter. Aber der Kaiser war durch die ihm von dem Kurfürsten August von Sachsen über Grumbachs Einfluß am Hof zu Gotha gemachte Mitteilung im voraus gegen ihn eingenommen; die Fürsten waren ihm teils feindlich gesinnt, teils wenigstens teilnahmlos gegen ihn, und auch die Hilfe des Adels blieb aus. Nur Herzog Johann Friedrich vermochte nicht, sich von G. zu trennen, und so fiel auch er um Grumbachs willen in die Acht. Die Exekution wurde dem sächsischen Kurfürsten August übertragen, der zur Belagerung Gothas (1566) schritt. Hartnäckig weigerte Johann Friedrich die Auslieferung Grumbachs; endlich fiel die Stadt in Augusts Hand (4. April 1567). G. wurde ergriffen und, nachdem man ihm durch die Folter Geständnisse abgepreßt hatte, 18. April auf dem Markt zu Gotha gevierteilt, während man den gefangenen Herzog nach Österreich abführte, wo er 27 Jahre hindurch bis zu seinem Tod festgehalten wurde. Vgl. Ortloff, Geschichte der Grumbachschen Händel (Jena 1868-70, 4 Bde.).

Grumbkow, Friedrich Wilhelm von, preuß. General, geb. 4. Okt. 1678 zu Berlin, Sohn des um die Organisation des Heerwesens hochverdienten kurbrandenburgischen Geheimrats Joachim Ernst v. G. (gest. 1690), machte schon 1689 als Fähnrich den Rheinfeldzug mit, studierte 1690-93 in Utrecht und Leiden, trat dann wieder in die brandenburgisch-preußische Armee, ward 1703 Oberst und kämpfte rühmlichst bei Höchstädt und Malplaquet. 1709 zum Generalmajor befördert, wurde er 1713 unter Friedrich Wilhelm I., der ein unbedingtes Vertrauen in ihn setzte, und auf den er großen Einfluß übte, Generalkommissar (Finanzminister), 1723 Vizepräsident des Generaldirektoriums und, nachdem er 1717 Generalleutnant, 1733 General der Infanterie geworden, 1737 Generalfeldmarschall. Im Verein mit dem österreichischen Gesandten Grafen Seckendorf, der ihn durch reiche Geschenke völlig für die Politik des kaiserlichen Hofs gewonnen hatte, wußte er den arglosen König für unbedingten Anschluß an Österreich zu gewinnen und bis zuletzt dabei festzuhalten. In dem Familienzwist am preußischen Hof spielte er eine wichtige Rolle: während er früher die englischen Heiraten bekämpft und dadurch den Zwiespalt verschärft hatte, war er nach der Katastrophe für die Versöhnung zwischen dem König und dem Kronprinzen eifrig thätig. Er war ein kenntnisreicher Mann und in der innern Verwaltung wie in der Leitung diplomatischer Geschäfte nicht ohne Verdienste. Er starb 18. März 1739.

Grumbrecht, Friedrich Wilhelm August, Mitglied des deutschen Reichstags, geb. 21. Juni 1811 zu Goslar, war zuerst Advokat in Lüneburg und seit 1855 Oberbürgermeister in Harburg. 1848 ins deutsche Parlament, dann wiederholt in die hannöversche Zweite Kammer gewählt, war er 1867-78 Mitglied des norddeutschen, dann des deutschen Reichstags, hier zur nationalliberalen Partei gehörig und an den Arbeiten der Versammlung, besonders bei volkswirtschaftlichen und Verwaltungsfragen, eifrig beteiligt. Seit 1879 gehörte er dem Abgeordnetenhaus als Mitglied an. Er starb 10. Jan. 1883 in Harburg.

Grummet, s. Grumt.

Grumo Appula, Stadt in der ital. Provinz Bari, Kreis Altamura, an der Eisenbahn Bari-Tarent, hat (1881) 9230 Einw., regen Ackerbau, Handel mit Wein, Öl und Getreide.

Grumt (Grummet, in Süddeutschland und der Schweiz Emd), dasjenige Gras, welches nach der ersten oder eigentlichen Heuernte im Herbst gewonnen wird (zweiter Schnitt). Da, wo man dreimal schneiden kann, heißt die letzte Ernte Nachmad (Aftergrumt). Über den relativen Wert von Heu und G. sind die Ansichten sehr verschieden. Vollkommenes Wachstum und gutes Ernten vorausgesetzt, wird das G., weil zarter, dünnblätteriger und ärmer an Holzfasern, relativ reicher an Proteinstoffen, also nährkräftiger als Heu sein, auf feuchten Wiesen, bei magerm Boden, im kältern und feuchten Klima aber in der Regel das Heu, weil kräftiger und vollkommener wachsend und bei intensiverer Wärme geerntet, den Vorzug verdienen; da aber, wo aus Unkenntnis oder der Witterung wegen das Gras zur Heuernte zu lange, d. h. über die Blütezeit der Mehrzahl der Gräser und Kräuter bis zu beginnender Körnerbildung, stehen blieb, sowie da, wo der Bestand der Wiese, besonders in Bezug auf die Entwickelungszeit der einzelnen Pflanzen, ein zu ungleicher ist, wird das G. vorzuziehen sein. Je nach Jahrgang ist bald das Heu, bald das G. begünstigt. Gutes G. gibt man vorzugsweise den Kühen, tragenden Tieren, den Schafen und dem Mastvieh, das Heu den Pferden und Zugochsen. Von großem Einfluß auf Güte und Menge des Grumts ist auch die Witterung nach der Heuernte: auf Wässerungswiesen gibt man die erforderliche Feuchtigkeit künstlich, auf natürlichen Wiesen gehen bei anhaltender Trockenheit die bessern Gräser und Kräuter ein oder bleiben verkümmert.

Grün, die aus Blau und Gelb zusammengesetzte Farbe. Grüne Farben werden häufig aus blauen und