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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hambacher Fest; Hamberger; Hamburg

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Hambacher Fest - Hamburg.

Schlosses, wo 27. Mai 1832 das berühmte Hambacher Fest (s. d.) gefeiert wurde. Die Schloßruine wurde 1842 von der Pfalz dem damaligen Kronprinzen Maximilian von Bayern zum Hochzeitsgeschenk gegeben, infolgedessen restauriert und nach seinem Namen benannt.

Hambacher Fest, die große Volksversammlung, welche am Jahrestag der bayrischen Verfassung, 27. Mai 1832, auf dem Schloß Hambach (jetzt Maxburg) bei Neustadt a. d. Hardt abgehalten wurde. 30,000 Menschen, meist aus der Rheinpfalz, versammelten sich hier, und Wirth, Siebenpfeiffer u. a. hielten begeisterte Reden, in denen sie die Volkssouveränität als Grundlage aller Staaten proklamierten und die Republikanisierung und Einigung Deutschlands und eine Konföderation der europäischen Freistaaten als Ziel ihres Strebens hinstellten. Die bayrische Regierung schickte Wrede mit Truppen und außerordentlichen Vollmachten nach der Pfalz, wodurch die Bewegung unterdrückt ward. Wirth und Siebenpfeiffer wurden verhaftet und 1833 verurteilt, andre Redner entflohen nach Frankreich. Die reaktionären Bundesbeschlüsse vom 28. Juni und 5. Juli 1832 waren die Folge dieser Volksbewegung. Am 27. Mai 1872 aber wurde mit Genehmigung des Königs von Bayern auf dem Schloß das 40jährige Jubiläum des Festes gefeiert. Vgl. Wirth, Das Nationalfest der Deutschen zu H. (Neustadt 1833).

Hamberger, Julius, theosoph. Schriftsteller, geb. 3. Aug. 1801 zu Gotha, durch die Übersiedelung seiner Familie (1809) nach München früh nach Bayern verpflanzt, das seitdem seine zweite Heimat wurde, besuchte daselbst unter Thiersch das Gymnasium und studierte in Erlangen Theologie. Durch Schelling und Baader, dessen begeisterter Anhänger er ward, angeregt, machte er das Studium der Schriften Jakob Böhmes und "die Versöhnung des Christentums und der Vernunft" auf der Basis der Mystik und Theosophie zu seiner Lebensaufgabe. 1828 wurde er Katechet und später Professor der deutschen Sprache und Litteratur am Kadetteninstitut und an der königlichen Pagerie; er starb, als Lehrer und Mensch hochgeachtet, infolge eines Unfalls 5. Aug. 1885 in München. Von seinen Schriften sind zu nennen: "Die Lehre des deutschen Philosophen Jakob Böhme, ein systematischer Auszug" (Stuttg. 1844); "Gott und seine Offenbarungen in Natur und Geschichte" (Münch. 1839; 2. Aufl., Gütersl. 1882); "Lehrbuch der christlichen Religion" (2. Aufl. 1864); "Stimmen aus dem Heiligtum christlicher Mystik und Theosophie" (Stuttg. 1857, 2 Bde.) und gesammelte Aufsätze, zum Teil über künstlerische Gegenstände, unter dem Titel: "Christentum und moderne Kultur" (Erlang. 1863-1875, 3 Bde.). Auch gab er die Selbstbiographie des Theosophen Chr. F. Ötinger heraus, trat als Verteidiger F. v. Baaders auf in den Schriften: "Die Kardinalpunkte der Philosophie Baaders" (Stuttg. 1855) und "Die Fundamentalbegriffe von Baaders Ethik, Politik und Religionsphilosophie" (das. 1858) und beteiligte sich an der Herausgabe der sämtlichen Werke desselben. Sein eignes Leben beschrieb er unter dem Titel: "Erinnerungen aus meinem Leben" (Stuttg. 1883), worin er zugleich seiner persönlichen Beziehungen zu König Maximilian II. von Bayern gedenkt, der ihm als einem Geistesverwandten Schellings gewogen war.

Hamburg (hierzu die "Karte der Umgebung von Hamburg"), deutscher Freistaat im Gebiet der Elbe, unter 53° 33' 57'' nördl. Br. und 9° 58' 25'' östl. L. v. Gr. (Lage der Sternwarte) gelegen, besteht aus der Stadt H., aus dem in der Umgebung der Stadt liegenden Festland nebst mehreren Elbinseln und 6 Enklaven (5 im Holstein-Lauenburgischen, eine im Lüneburgischen) sowie dem Amt Ritzebüttel am Ausfluß der Elbe. Der Flächeninhalt beträgt etwa 410 qkm (7,44 QM.) mit (1885) 518,468 Einw. Von der Bevölkerung waren 1880: Evangelische 92,5 Proz., Katholische 2,7 Proz., Israeliten 3,5 Proz., 1,3 Proz. Bekenner andrer Religionen oder ohne Religionsbekenntnis. Die Bevölkerung verteilt sich auf 3 Städte (H., Bergedorf, Kuxhaven), 15 Vororte und 37 Landgemeinden. Die jährliche Zunahme derselben betrug 1880-85: 2,67 Proz., etwas weniger als im vorhergehenden Jahrzehnt. Im J. 1884 fanden 4424 Eheschließungen (8,86 pro Mille) statt; die Zahl der Geburten belief sich auf 18,413 (36,87 pro Mille), die der Gestorbenen auf 13,244 (26,52 pro Mille). Von den Gebornen waren 10,63 Proz. unehelich, 3,62 Proz. totgeboren. Dem deutschen Zollgebiet sind 335 qkm (6 QM.) mit 43,000 Bewohnern angeschlossen. Administrativ zerfällt der Freistaat in die Stadt, die Vorstadt und die Vororte (471,275 Einw.) und den Landbezirk (47,193 Einw.), eingeteilt in vier sogen. Landherrenschaften. Das Landgebiet nordwärts der Stadt (Geestlande) wird vom Alsterthal durchschnitten, ist wellenförmig und hat durchschnittlich guten Boden und mehrere Wälder. Das längs der Elbe sich erstreckende Marschgebiet ist flach, von unzähligen Entwässerungsgräben durchschnitten, hat einen Boden von großer Fruchtbarkeit und ist reich an Korn, Gemüse, Obst und Gras. Temperatur- und Witterungsverhältnisse sind denen des ganzen nordwestlichen Deutschland gleich. Die mittlere Jahrestemperatur ist +8,17° C., die Windrichtung vorherrschend westlich.

Der Staat H. ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs und hat im Bundesrat einen Bevollmächtigten und im Reichstag drei Vertreter. Mit den übrigen Freien Städten besitzt H. ein gemeinschaftliches Oberlandesgericht zu H.; für den Hamburger Staat bestehen außerdem ein Landgericht zu H. und drei Amtsgerichte zu H., Bergedorf und Ritzebüttel. Die alte, bis 1860 gültig gewesene Verfassung von H., deren Entstehung von der Einführung der Reformation datierte, kannte als gesetzgebende Faktoren den Rat und die Bürgerschaft. Letztere hatte keine Initiative und beruhte wesentlich auf dem Prinzip des persönlichen Stimmrechts der Grundeigentümer in der Stadt; doch waren auch die Mitglieder der kirchlichen Kollegien, welche zugleich bürgerliche Obliegenheiten ausübten, die Richter, die Vorsteher der Zünfte u. a. stimmberechtigt. Das sehr komplizierte Verfassungsverhältnis hatte sich überlebt, und es ward 1860 eine neue Verfassung eingeführt, welche auf dem Repräsentativsystem begründet ist. Nach derselben steht die höchste Staatsgewalt dem Senat und der Bürgerschaft gemeinsam zu. Die gesetzgebende Gewalt üben Senat und Bürgerschaft, die vollziehende der Senat. Dieser besteht aus 18 Mitgliedern, von denen 9 Rechts- und Kameralwissenschaft studiert haben; von den übrigen müssen wenigstens 7 dem Kaufmannsstand angehören. Dem Senat sind beigegeben 2 Syndici und 4 Sekretäre. Die Wahl der Senatsmitglieder geschieht nach einem komplizierten Verfahren unter Konkurrenz des Senats und der Bürgerschaft, und der Gewählte muß, bei Verlust der hamburgischen staatsbürgerlichen Rechte, das Amt annehmen; doch kann nach sechsjähriger Amtsverwaltung jeder Senator seine Entlassung verlangen. Der Senat wählt aus seiner Mitte einen ersten und zweiten Bürgermeister auf die Dauer eines Jahrs. Länger als zwei Jahre nach