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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Henneberg

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Henneberg.

seinem Sohn Poppo VIII, der Mannesstamm dieser Nebenlinie, welche die koburgische genannt wurde. Die Güter derselben fielen infolge einer testamentarischen Verfügung Poppos nicht an die Henneberger Linie zurück, sondern durch Jutta an das brandenburgische Haus und erscheinen nun, weil sie durch einen Pfleger verwaltet wurden, als die "Pflege Koburg".

Das Henneberger Stammgut erhielt 1245 Hermanns älterer Bruder, Heinrich III. Nach seinem Tod 1262 regierten dessen drei Söhne Berthold V., Hermann II. und Heinrich IV. ihre ererbten Lande noch zwölf Jahre in Gemeinschaft, schritten aber 1274 zur zweiten Hauptteilung der hennebergischen Lande und stifteten dadurch die drei Linien: Schleusingen, Ascha und Hartenberg-Römhild. Die letztere starb schon 1378 aus, und ihre Besitzungen fielen an die Aschaer Linie. Diese verkaufte Ascha an Würzburg und siedelte nach Erwerb der hartenbergischen Güter nach Römhild über, weshalb sie von da ab Römhilder Linie genannt wurde. Unter ihren Gliedern spielte der Sohn Georgs I., Berthold XV., als Erzbischof von Mainz (1484-1504) in der deutschen Reichsgeschichte eine bedeutende Rolle (s. Berthold 3). Er verschaffte seinem Stammhaus die fürstliche Würde. Dasselbe verarmte aber rasch durch Verschwendung und Unglücksfälle; ein Teil der Besitzungen wurde an die Grafen von Mansfeld verkauft, der Rest fiel 1549 beim Erlöschen der Aschaer Linie an die Schleusinger Linie.

Diese begründete Berthold V., der in seinem Lande den Übermut der Raubritter brach. 1282 trat er in französische Kriegsdienste, starb aber schon 1284 in Montpellier. Sein Sohn Berthold VII., geb. 1271, war in dem Gesamthaus die hervorragendste Persönlichkeit, ein ebenso tapferer Ritter wie staatskluger, geschäftsgewandter und wirtschaftlicher Regent. Er brachte dem Haus viele neue Erwerbungen zu und wurde von Kaiser Albrecht I., dem er gegen Wenzel IV. von Böhmen 1304 zu Hilfe gezogen war, 1307 mit der Statthalterschaft über Schweinfurt beschenkt. 1308 ging Berthold als Gesandter der beiden Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg zur Wahl Heinrichs VII. nach Frankfurt. Heinrich wußte den bedeutenden Mann am kaiserlichen Hofe festzuhalten, gab im ^[richtig: ihm] unterpfändlich die Stadt Schweinfurt für seine Verdienste um Kaiser und Reich, erhob ihn 1310 zum gefürsteten Grafen und setzte ihn neben dem Erzbischof von Mainz zum Verwalter Böhmens an seines Sohnes Statt ein. Berthold erwarb auch durch Kauf drei Viertel der Pflege Koburg zurück, von welcher durch die Vermählung seines Sohns Heinrich VIII. mit Jutta von Brandenburg schon ein Viertel an sein Haus zurückgefallen war. Beiden Königen, Ludwig dem Bayer und Friedrich von Österreich, verwandt, wußte er darauf klug seine Stellung zwischen beiden zu behaupten, bis ihn Ludwig, von dem er 1314 das Jus de non evocando erlangte, zu seinem "Heimlichen" machte. Nach der Schlacht bei Mühldorf übertrug ihm der Kaiser die Pflegschaft über die an seinen Sohn Ludwig verliehene Mark; auch den Vertrag von Trausnitz wie die spätere Übereinkunft in München vermittelte Berthold und begleitete den Kaiser nach Italien. Auf der Rückreise bestätigte der Kaiser Berthold alle seinem Haus erworbenen Rechte in einer Goldenen Bulle. H. wuchs durch die letzte große Erwerbung der Herrschaft Frankenstein auf 2250 qkm an, und 150 Vasallen gingen bei Berthold zu Lehen. Er starb 1340 in Schmalkalden.

Heinrich VIII. hatte bis zu seines Vaters Tode die durch Jutta zugebrachten Güter verwaltet. Allein schlug schon seine Fehde mit Friedrich dem Strengen von Meißen dem Land manche Wunde, so schädigte er dasselbe durch die Überlassung eines Teils der Grafschaft an seine Töchter dauernd. Seinem Bruder Johann I. verblieb 1347 nur ein kleiner Teil der hennebergischen Lande. Noch unglücklicher war dessen Nachfolger Heinrich IX. (1359-1405), der durch Veräußerungen zu Fehden und durch Fehden zu Veräußerungen getrieben wurde. Wilhelm I. (1421-26) erwarb dagegen mehrere Besitzungen wieder zurück. Er starb 1426 auf einer Wallfahrt nach Palästina. Über seine minderjährigen Söhne führte Georg I. von Römhild die Vormundschaft, bis Wilhelm III. 1430 die Regierung übernahm. Nach seinem Tod (1460) übernahm seine Gemahlin die Regierung, bis Wilhelm IV. in seinem zehnten Jahr vom Kaiser für mündig erklärt wurde. Frömmigkeit und Sparsamkeit zeichneten diesen Fürsten aus. Als er 1480 starb, waren seine Kinder noch unmündig. Nach des ältesten Sohns, Wolfgang, Tod übernahm Wilhelm VI. 1485 die Regierung, die nicht zu den glücklichsten gehört, obgleich die hennebergische Landesordnung seine Sorge für das Land bezeugt. Er verlor viele Güter, und die Erbschaft der Römhilder Linie 1549 war so gering, daß sie die Verluste kaum ersetzte. Viel trug zu dem Verfall des Familienreichtums auch hier die zahlreiche Nachkommenschaft bei. Wilhelm VI. hatte sieben Söhne und sechs Töchter, unter letztern jene Katharina, Gemahlin Heinrichs von Schwarzburg, die den Herzog Alba zur Schonung ihrer Unterthanen zu zwingen wußte. Um sich von seiner 130,000 Gulden betragenden Schuldenlast zu befreien, schloß Wilhelm 1554 mit Herzog Johann Friedrich dem Mittlern von Sachsen, dessen Brüdern und mit Hessen einen Erbvertrag, durch den das sachsen-ernestinische Haus die Anwartschaft auf H. erhielt. Wilhelm VI. starb 1559, nachdem er schon 1543 seinem Sohn Georg Ernst teilweise die Regierung übergeben hatte. Erst 1544 hatte er die Einführung der Reformation gestattet. Georg Ernsts Hauptaugenmerk war auf Hebung des Kirchen- und Schulwesens gerichtet; er ist der Stifter des Gymnasiums zu Schleusingen. Er starb im Dorf H., der letzte seines Stammes, 1583.

Nach dem Aussterben der Grafen von H. hätte nun das Ernestinische Fürstenhaus als Erbe ihrer Länder eintreten sollen; allein die Albertinische Linie in Sachsen war im Besitz eines kaiserlichen Anwartschaftsbriefs auf fünf Zwölftel der Grafschaft, welche sie für eine aus den Grumbachschen Händeln stammende Forderung beanspruchte. Nachdem schon 1586 die würzburgischen Ansprüche auf Meiningen befriedigt worden waren und Hessen 1619 die Ämter Schmalkalden, Hallenberg, Herrenbreitungen, Barchfeld und Brotterode infolge eines Vertrags von 1521 erhalten hatte, kam endlich 9. Aug. 1660 folgender Teilungsvertrag zwischen den beiden sächsischen Häusern zu stande: Herzog Moritz zu Sachsen-Zeitz (Albertinische Linie) erhielt Schleusingen, Suhl, Kühndorf, Benshausen, Rohr und Veßra; von der Ernestinischen Linie bekam Herzog Friedrich Wilhelm von Altenburg: Meiningen, Themar, Maßfeld, Behrungen, Henneberg, Milz; Herzog Wilhelm von Weimar: Ilmenau und Kaltennordheim; Herzog Ernst von Gotha: Frauenbreitungen, Amt Sand und Wasungen. Der Anteil der Albertinischen Linie fiel 1814 an Preußen, der Anteil der Ernestinischen hat wegen der vielen Teilungen in dieser Linie oft seine Besitzer gewechselt. Doch besitzt jetzt Meiningen den größten Teil (s. oben). Vgl. Schöppach und Brückner, Hennebergisches Urkundenbuch (Meining. 1842-66, 5 Tle.); Schultes,