Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hessen

475

Hessen (Großherzogtum: Geschichte).

falen, einen Teil des ehemals mainzischen Gebiets und einige andre Parzellen mediatisierten Kirchengutes, im ganzen statt der abgetretenen 2200 qkm mit 100,000 Einw. etwas über 5500 qkm mit 218,000 Einw. Durch einen Tauschvertrag mit Baden 1803 arrondierte der von Bonaparte bevorzugte Fürst sein Land noch besser und brachte zugleich die frühere Reichsstadt Wimpfen in seinen Besitz.

Die neuen Landschaften bildeten zusammen mit den alten die drei Provinzen: Starkenburg, Oberhessen und Westfalen. Als Mitglied des Rheinbundes wurde dem Landgrafen 1806 die Souveränität zugestanden, worauf er (14. Aug.) den Titel Großherzog Ludwig I. annahm. Zugleich hob er mit einem Federstrich die formell noch bestehende, doch seit 1628 nicht mehr aktive landständische Verfassung auf und erwarb die Souveränität über sämtliche noch reichsunmittelbare Grafen und Freiherren innerhalb der Grenzen seines Gebiets. Dafür mußten die hessischen Truppen bis Ende 1813 auf den verschiedensten Kriegsschauplätzen für Napoleon kämpfen. Erst 2. Nov. 1813 schloß sich Ludwig I. den Alliierten an. Die Bestimmungen des Wiener Kongresses führten noch einige für das Land vorteilhafte Gebietsaustausche herbei, die den Territorialbestand um ein Geringes minderten, die Bevölkerungsziffer etwas erhöhten. Der Großherzog mußte das Herzogtum Westfalen an Preußen, einige südlich gelegene Ämter an Bayern abtreten und erhielt dafür ehemalige Mainzer, Wormser, Pfälzer Gebiete und die Oberhoheit über einige bisher Reichsunmittelbare, wogegen er die Selbständigkeit der hessischen Seitenlinie H.-Homburg anerkennen mußte. Wegen seiner am linksrheinischen Ufer gelegenen Besitzungen nannte er sich seit 7. Juli 1816 "Großherzog von H. und bei Rhein".

Ludwig zeigte sich fortan redlich bemüht, nicht nur die tiefen durch den Krieg dem Wohlstand des Landes geschlagenen Wunden zu heilen, sondern auch durch zeitgemäße Verwaltungsreformen dem modernen Geist Rechnung zu tragen. Auch gab er dem Land 18. März 1820 eine neue ständische Verfassung mit zwei Kammern, deren zuerst sehr beschränkte Rechte er jedoch auf Rat des Ministers v. Grolmann erweiterte, worauf die revidierte Verfassung den Ständen von Grolmann 17. Aug. 1820 als Landesgrundgesetz feierlich übergeben wurde. Auf dem ersten Landtag wurden das Steuersystem und die Heereskonskription neu geordnet und eine neue Gemeindeordnung vereinbart. Hierauf ward eine Zentralregierung, ähnlich wie im benachbarten H.-Kassel, neuorganisiert. An Stelle des bisherigen alleinigen Kabinetts traten vier Departementsminister mit solidarischer Verantwortlichkeit; die Einrichtung eines Staatsrats zur Vorberatung von Gesetzen und allgemein wichtigen Angelegenheiten wurde beschlossen, eine Oberrechnungskammer und eine Staatshauptkasse eingerichtet. Trotz der während der Kriegsjahre bedeutend angewachsenen Staatsschuld blieb das Staatsbudget doch stets im Gleichgewicht, so daß die Finanzgesetze zum schnellen Abschluß gediehen, eine allmähliche Tilgung der Schuld in Aussicht genommen werden konnte. In wirtschaftlichen Dingen zeigte der Großherzog einen klaren und unbefangenen Sinn. Auf die preußischen Zollvereinsbestrebungen ging er sofort freudig ein und war einer der ersten, die 1828 dem neuen Zollverein freiwillig beitraten. Besonders zeigte er sich für die Besserung der Lage des Bauern- und Arbeiterstandes besorgt, und wie schon früher die Ablösbarkeit bäuerlicher Fronen, so setzte er jetzt die Aufhebung sämtlicher Staats- und Jagdfronen durch.

Ihm folgte 6. April 1830 sein Sohn Ludwig II. (1830-48), der unter dem Eindruck der auf die Julirevolution folgenden Unruhen in den Nachbarlanden in etwas reaktionärere Bahnen einlenkte und die Bundesbeschlüsse gegen die Presse und Vereine bereitwilligst ausführte. Die Opposition des Landtags dagegen wurde im November 1833 mit der Auflösung desselben, der Pensionierung der zur Kammeropposition gehörigen Beamten und der Verschärfung der Polizeimaßregeln gegen demokratische Umtriebe beantwortet. Die Folge war, daß die Regierung wieder die Majorität in den Kammern erlangte und die Geschäfte in Ruhe erledigte. Wichtig war die Auseinandersetzung zwischen Staats- und fürstlichem Domanialvermögen, indem der Großherzog ein Drittel seines bisherigen Hausbesitzes dem Land als Schuldentilgungsfonds überließ. Neuen Anlaß zur Aufregung gab die Vorlage eines neuen Zivilgesetzentwurfs in dem Ende 1846 berufenen Landtag, der einzelne freisinnige Rechtsbestimmungen des in Rheinhessen geltenden Code Napoléon zu gunsten älterer deutscher und kirchlich beschränkterer Institutionen aufhob. Dennoch wurde der Entwurf mit Ausnahme des die Aufhebung der Zivilehe in Rheinhessen betreffenden Paragraphen von beiden gefügigen Kammern angenommen. Obwohl das Vorgehen der Regierung in dem Hungerjahr 1847 so energisch und erfolgreich war, daß Unruhen völlig vermieden wurden, so gaben doch politische Debatten im Landtag von 1847 sowie der von der Opposition heraufbeschworne blutige Schatten Weidigs (s. d.) bald neuen Stoff zu Unruhen. In dem Ende Dezember 1847 zusammenberufenen neuen Landtag befand sich eine zahlreiche Opposition unter Führung des Vorkämpfers der Liberalen, Heinrichs v. Gagern. Aber erst der Ausbruch der Pariser Februarrevolution gab auch hier der Volkspartei den Mut, offen mit ihren Forderungen hervorzutreten. In keinem Land vollzog sich der Umschwung schneller und ordnungsmäßiger, doch auch in wenigen nur war der Sieg der Reaktion in den Jahren 1850-66 entschiedener und rücksichtsloser als in H.

Bereits 28. Febr. 1848 stellten die Führer der Liberalen in der Kammer den Antrag auf Berufung einer Nationalvertretung und Ernennung eines Bundesoberhauptes. Am 5. März gab die Regierung der Macht der öffentlichen Stimme nach; durch ein Edikt wurde die Mitregentschaft des Erbgroßherzogs, der nach Ludwigs II. Tod 16. Juni 1848 als Ludwig III. Großherzog wurde, verkündet und von letzterm sofort die Erfüllung der hauptsächlichsten liberalen Forderungen zugesagt. An Stelle des langjährigen reaktionären Ministers du Thil ward Heinrich v. Gagern als Minister des Innern ins Kabinett gezogen, dem im Mai Jaup, ein tüchtiger Staatsmann, folgte. Am 7. März wurde das Militär auf die Verfassung vereidigt. In der deutschen Frage ging man im Verein mit Württemberg und Nassau auf der von Gagern gezeichneten Bahn vor. Trotzdem kam es besonders im Odenwald und Vogelsgebirge zu Volksaufständen mehr sozialistischer als politischer Natur, die nur durch Waffengewalt gedämpft werden konnten. Um Freiheit für seine Reformthätigkeit zu gewinnen, vertagte Jaup im Juli die Kammern und führte darauf eine Reihe wichtiger Reformen: die Reorganisation der Verwaltung, die Aufhebung des Jagdrechts, eine neue Kirchen- und Schulorganisation, mündliches und öffentliches Verfahren im Strafrecht