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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hessen-Kassel

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Hessen-Kassel (Geschichte bis 1754).

ernstlicher Wille, mit stattlicher Heeresmacht seine Stammlande zu verteidigen, ihn mit seiner eigennützigen, kurzsichtigen und kriegsunlustigen Ritterschaft entzweiten und diese ihm die Mittel zur Abwehr der Feinde verweigerte. 1623 ward er vom Kaiser gezwungen, den 1604 von seinem Oheim Ludwig geerbten Teil von Oberhessen an Darmstadt abzutreten. Der Ruin seiner Lande, der Mißmut über den mangelnden Patriotismus des alten Wehrstandes, der Kummer über das gestörte gute Verhältnis zu den seinem Haus früher ergebensten Familien brach die Kraft des Fürsten vor der Zeit; er legte 1627 das Regiment in die Hände seines ältesten Sohns, Wilhelms V., nieder und starb 1632. Seine übrigen drei Söhne aus zweiter Ehe, Hermann, Friedrich und Ernst, stifteten die Nebenlinien zu Rotenburg (bis 1658), Eschwege (bis 1655) und Rheinfels (in Beziehung auf die ältere Linie die jüngere genannt), welch letztere sich wieder (1693) in Rheinfels-Rotenburg (bis 1834) und Rheinfels-Wanfried (bis 1755) teilte.

Wilhelm V., der Beständige, pflanzte die kasselsche Linie fort. Er war ebenfalls ein eifriger Anhänger des Protestantismus und einer der ersten deutschen Fürsten, die sich Gustav Adolf anschlossen. Im Feldlager zu Werben schloß er (August 1631) mit dem König ein Schutz- und Trutzbündnis zur Verteidigung des Glaubens und seiner Lande und stellte sofort ein treffliches Heer auf. Als Entgelt verlieh ihm der Schwedenkönig, in seiner Eigenschaft als Schirmherr des Reichs und der protestantischen Kirche, die Abtei Fulda und die Stifter Paderborn und Korvei. Mit dem Tod Gustav Adolfs (1632) änderte sich die Lage des Landgrafen sehr zu seinem Nachteil. Ohne Rückhalt an den schwedischen Heeren konnte Wilhelm V. mit seinen durch die Wechselfälle des Kriegs und Geldmangel geschwächten Streitkräften bei dem noch immer starken Widerwillen der Ritterschaft gegen jede beträchtliche Leistung für das Soldheer neuen Einfällen der Kaiserlichen nicht widerstehen. General Götz drang 1636 verheerend in Niederhessen ein, und obgleich die Schweden unter Banér dasselbe nach dem Sieg bei Wittstock wieder befreiten, so folgten doch den Kriegsdrangsalen Hungersnot und Pest. Mitten unter diesen Wirren, als die Kaiserlichen zum zweitenmal H. okkupierten, starb Wilhelm, erst 35 Jahre alt, zu Leer in Ostfriesland 1637 mit Hinterlassung von sechs unmündigen Kindern. Aber seine Witwe Amalie Elisabeth, eine Frau von männlichem Geist, ergriff mit Thatkraft und Entschlossenheit die Zügel der Regierung. Von Westfalen aus eroberte sie die Stammlande wieder und nahm im Bund mit Frankreich und Schweden an den weitern Kämpfen einen hervorragenden Anteil. Im Besitz eines großenteils aus eignen Mitteln erhaltenen Soldheers von 20,000 Mann und der festen Plätze von den Quellen der Werra und Fulda bis zur Emsmündung, wußte sie ihr eignes Gebiet, so oft es auch noch von den Durchzügen und Invasionen überlegener kaiserlicher Heerscharen zu leiden hatte, dennoch durch die Behauptung sämtlicher fester Plätze in demselben vor nochmaliger gänzlicher Aussaugung zu wahren und beim Friedensschluß sowohl den Forderungen der Protestanten Nachdruck zu verleihen, als auch für die Landgrafschaft die Abtei Hersfeld, bisher eine Enklave des Landes, und den größten Teil der Grafschaft Schaumburg zu erwerben.

Gleichzeitig glückte es der Landgräfin, durch ihr Entgegenkommen in dem langwierigen Erbschaftsstreit mit Hessen-Darmstadt über den Anfall und die Teilung des durch Erbschaft beiden Linien gemeinsam zugefallenen Ober- und Niederfürstentums Hessen einen gütlichen Vergleich herbeizuführen. Die zur marburgischen Erbschaft nicht zugehörigen Patrimonialländer, die niedere Grafschaft Katzenelnbogen und die Herrschaft Schmalkalden umfassend, wurden ihr ganz, von dem Oberfürstentum eine Hälfte des marburgischen Anteils, die andre nebst dem gießenschen Teil dem Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt zugeteilt. Nachdem die Landgräfin die zwei folgenden Jahre (1648-50) gänzlich der Wiederaufrichtung ihres Landes, dessen Verwaltung sie nach dem Muster der erbverbrüderten Häuser Brandenburg und Sachsen neu regelte, gewidmet hatte, legte sie 1650 bei eintretender Majorennität ihres ältesten Sohns, Wilhelms VI., ihre Regentschaft nieder. Ein großes Verdienst hatte sich die Landgräfin auch dadurch um ihr Land erworben, daß sie beim Westfälischen Frieden das Primogeniturrecht für beide hessischen Linien, Kassel und Darmstadt, als ständiges Reichsgesetz durchsetzte und damit der endlosen Zersplitterung, durch die diese Lande schon bedeutend gelitten, für künftige Zeiten vorbeugte. Die drei jüngern Söhne wurden mit kleinen Gebietsparzellen abgefunden und die Opposition des jüngsten, Ernsts von Rotenburg, bald zum Schweigen gebracht. Wilhelm VI. machte sich um die höhern Lehranstalten seines Landes sehr verdient, trat 1658 der rheinischen Allianz bei und starb 1663. Sein Sohn Wilhelm VII. stand unter der Vormundschaft seiner Mutter Hedwig Sophie, einer Schwester des Großen Kurfürsten von Brandenburg, und starb, ehe er selbst die Regierung angetreten hatte (1670). Ihm folgte, bis 1675 ebenfalls unter Vormundschaft seiner Mutter, sein Bruder Karl I., von dessen Regierung her besonders der Ruhm der hessischen Söldner datiert, die in den meisten der damaligen Kriege mit fochten. Karls jüngerer Bruder, Philipp, stiftete die Nebenlinie Philippsthal, von welcher wieder durch Philipps zweiten Sohn, Wilhelm, die zu Philippsthal-Barchfeld abstammte.

Karl starb 1730, und es folgte ihm sein Sohn Friedrich I., welcher infolge seiner Vermählung mit Ulrike Eleonore, der jüngsten Schwester Karls XII. von Schweden, 1720 den schwedischen Thron bestiegen hatte, weshalb er 1730 seinen Bruder Wilhelm zum Statthalter in H. ernannte, der ihm, als er 25. März 1751, ohne Erben zu hinterlassen, starb, unter dem Namen Wilhelm VIII. als Landgraf folgte. Derselbe beteiligte sich als Verbündeter Englands am Siebenjährigen Krieg, in welchem sich die hessischen Soldaten zwar mit Ruhm bedeckten, aber das Land unter den Kriegsdrangsalen außerordentlich litt. Der Propaganda der Jesuiten war es inzwischen (1749) gelungen, den ältesten Sohn Wilhelms, Friedrich, zum Übertritt zur katholischen Religion zu bewegen. Dennoch wurden sie durch das energische, von Preußen und Hannover gestützte Vorgehen Wilhelms um die Vorteile, die sie von diesem fünf Jahre lang verheimlichten Übertritt erhofften, gebracht. Wilhelm nämlich verordnete (1754) in Gemeinschaft mit seinen Ständen, daß der Prinz einst als Landgraf weder einem Katholiken eine öffentliche Stellung noch seinen Glaubensverwandten öffentlichen Kult im Umkreis seiner Lande verstatten sollte, und überwies zugleich schon damals Friedrichs ältestem Sohn, Wilhelm (später als regierender Fürst Wilhelm IX.), die Grafschaft Hanau als selbständiges Fürstentum. Friedrich sah sich zur Wahrung seines Erbrechts genötigt, allen diesen Bestimmungen seine Zustimmung zu erteilen, und hielt dieselben dann auch während