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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hienzen; Hiëracium; Hiëraëtus; Hiërapolis; Hiërárch; Hiërarchie; Hiër..., Hiëro...

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Hienzen - Hierarchie.

Hienzen, die Insassen der über 5500 qkm (100 QM.) großen Landstrecke von Preßburg längs des Karlburg-Wieselburger Donauarms bis Raab und von da längs der Raab bis an die steirische Grenze bei Fürstenfeld, etwa 300,000, mit 30,000 Deutsch-Kroaten untermischt. Sie gelten für die Reste einer bayrisch-alemannischen Einwanderung aus der karolingischen Zeit.

Hiër..., Hiëro... (griech.), heilig, kommt in zusammengesetzten Wörtern häufig vor.

Hiëracium L. (Habichtskraut), Gattung aus der Familie der Kompositen, perennierende Kräuter in Europa und Asien, von denen mehrere Arten mit gelben Blüten auch bei uns häufig vorkommen. Sie haben durch ihre große Veränderlichkeit das Interesse der Botaniker in Anspruch genommen. H. aurantiacum, mit orangefarbenen Blütenköpfchen in Doldentrauben, wird als Zierpflanze kultiviert. Vgl. Nägeli und Peter, Die Hieracien Mitteleuropas (Münch. 1885).

Hiëraëtus, Zwergadler, s. Adler, S. 121.

Hiërapolis, 1) im Altertum Stadt in Großphrygien, zwischen dem Lykos und Mäander, mit Kybeledienst und berühmten versteinerten Thermen, welche große Massen von Travertin abgesetzt und damit einen Teil der alten Stadt überdeckt haben. Dabei das Plutonion, eine Höhle mit schädlichen Dünsten, welchen nur die entmannten Priester der Göttin widerstehen konnten, die aber aufgehört zu haben scheinen. Schon zu Paulus' Zeiten existierte in H. eine Christengemeinde. Trümmer (Theater, Bäder, Gymnasium) beim heutigen Pambuk-Kalessi. - 2) Stadt in der syrischen Landschaft Kyrrhestika, an der großen Straße von Antiochia nach Mesopotamien, syrisch Manbog, griechisch Bambyke genannt und durch Seleukos Nikator umgetauft, berühmt durch den Kult des weiblichen Naturprinzips, der Derketo (s. d.), deren prachtvoller Tempel reiche Schätze enthielt, die Crassus plünderte, wurde von Konstantin d. Gr. zur Hauptstadt der neuen Provinz Euphratensis gemacht. In den Kriegen der Byzantiner wird es noch öfters erwähnt, verfiel aber bald. Ruinen im heutigen Membedsch.

Hiërárch (griech.), eigentlich "Oberhaupt der Priester"; jetzt besonders Anhänger, Freund der (weltlichen) Priesterherrschaft (s. Hierarchie); hierarchisch, die Priesterherrschaft betreffend, begünstigend.

Hiërarchie (griech., "Herrschaft der Heiligen"), im allgemeinen s. v. w. Priesterherrschaft, so daß man mit Bezug auf fast alle einigermaßen entwickelten Religionen von H. reden könnte. Schon bei den Israeliten gab es verschiedene Priesterklassen mit besondern Vorstehern und mit dem Hohenpriester als gemeinschaftlichem Oberhaupt. Aber erst die christliche Kirche hat den Namen und ausgebildeten Begriff gebracht, und zwar ist es die römisch-katholische Kirche, in welcher sich eine eigentliche H. entwickelte. Allerdings steht auch in der griechisch-katholischen Kirche der Bischof über dem gewöhnlichen Priestertum; die Bischöfe stehen sich aber untereinander wesentlich gleich, nur daß die Patriarchen von Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem ihre Reihe eröffnen. Alle übrigen Rangstufen des Kirchendienstes finden nur nebenbei Berücksichtigung. Diese hierarchisch-episkopale Grundlage der griechischen Kirche hat indessen, wie sie den Gegensatz zum Luthertum und noch mehr zum Calvinismus ausdrückt, eine gewisse Annäherung der anglikanischen Kirche zur Folge gehabt, als der einzigen Form des Protestantismus, welche mit der Behauptung, daß das bischöfliche Amt eine göttliche Institution sei, und daß seine Berechtigung durch die Weihe und deren ununterbrochene Succession erteilt und fortgepflanzt werde, dem Gedanken der H. grundsätzliche Aufnahme verstattet hat. Die protestantische Kirche verwirft die Lehre von der göttlichen Einsetzung des bischöflichen und priesterlichen Amtes und von besondern übernatürlichen Gaben, welche dem Priesterstand verliehen und durch die Weihe fortgepflanzt werden; sie kennt nur eine Ordination und gleiche kirchliche Befugnisse aller Geistlichen. Die katholische H. dagegen, wie sie sich zwischen dem 8. u. 11. Jahrh. im Abendland entwickelte und im 12.-14. Jahrh. ihre Blütezeit feierte, und wie sie im Grund als eine konsequente, durch Charakter der Persönlichkeiten und Gunst der Umstände getragene Entwickelung des römischen Bistums bezeichnet werden muß, bedeutet auch die Ansprüche und die übergreifende Macht des Klerus über die bürgerliche Gesellschaft, über Staat und gesamtes Weltleben. Der kirchenrechtliche Begriff der H. beschränkt sich allerdings auf die von Christus selbst den Aposteln und deren rechtmäßigen Nachfolgern gegebene Befugnis, den Gottesdienst zu verwalten und die Kirche zu leiten. Diese rechtmäßigen Nachfolger der Apostel bilden daher als Auserwählte Gottes den eigentlichen aktiven Teil der Kirche, den Klerus, wörtlich "das Erbteil Gottes", gegenüber dem Laienstand. Zur Befestigung dieses Standesbegriffs dienten die Würden, Auszeichnungen, Gerechtsame und Privilegien, mit welchen die Geistlichkeit schon seit Konstantins Zeiten begabt worden ist, die besondere Kleidung und gesellschaftliche Stellung, Tonsur, Cölibat, die Übertragung der alttestamentlichen Vorstellung vom levitischen Priestertum auf die christlichen Priester und vor allem die sakramentliche Lehre und Praxis, der Meßopferdienst, namentlich das Dogma, daß ihr durch die Ordination ein besonderer Amtsgeist und die übernatürliche Fähigkeit, die Sakramente zu verwalten, mitgeteilt werde. Diese sakramentale Gewalt hat übrigens schon die Scholastik als potestas ordinis von der Regierungsgewalt als potestas jurisdictionis unterschieden. Jene bezieht sich nach der Lehre des römischen Katechismus auf den sakramentalen, diese auf den mystischen Leib Christi, d. h. die Kirche. Die potestas jurisdictionis läßt sich von ihrem Träger wieder ablösen; die potestas ordinis ist unverlierbar, weil das Sakrament der Priesterweihe (ordo) ein unaustilgbares Gepräge (character indelebilis) verleiht. Aber in beiderlei Beziehung läßt sich nichts Irdisches mit der Herrlichkeit der H. vergleichen. Der römische Katechismus sagt: "Die Priester werden mit Recht nicht nur Engel, sondern sogar Götter genannt, weil sie Gott selbst vertreten. Obwohl aber die Priester zu allen Zeiten die höchste Würde einnahmen, so werden doch alle übrigen von den Priestern des Neuen Testaments weit an Ehre übertroffen; denn die Gewalt, den Leib und das Blut unsers Herrn zu opfern und darzubringen und die Sünden zu vergeben, übersteigt alle menschliche Vernunft und Erkenntnis, geschweige daß etwas ihr Ähnliches auf Erden gefunden werden könnte." Das Tridentinische Konzil bedroht jeden mit dem Bannfluch, welcher "leugnet, daß in der katholischen Kirche eine göttliche H. sei", welche besteht aus den drei göttlich eingesetzten Stufen des Bischofs, des Priesters und des Diakons; die übrigen, nämlich die des Subdiakons, des Akoluthen, des Exorzisten, des Lektors und des Ostiarius, werden als wenn auch durch ihr Alter ehrwürdige, doch menschliche Institution angesehen.

Die drei erstgenannten höchsten Stufen mit der des Subdiakons bilden die Ordines sacri oder majores,